Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vom Bundesamt für Justiz. Und darin befinden sich nicht nur Informationen über Verurteilungen, sondern auch über Freisprüche, Verfahrenseinstellungen und andere Informationen. So kann darin auch die Info über den Widerruf eines Waffenscheins enthalten sein. 

Bekommt man nur das einfache Führungszeugnis?

Nein, man kann jedes anfordern. In dieser Beschreibung wird oft nur das einfache Führungszeugnis genannt, weil es für die meisten Arbeitgeber ausreichend ist und dir auch als Privatperson ausgehändigt werden kann. Hier bei Fuehrungsregister erfährst du nicht nur wie du dein Führungszeugnis online beantragen kannst, sondern auch um was es sich dabei genau handelt. Schauen wir uns also an, wie du an dein eigenes Dokument kommst.

Das Führungszeugnis beantragen

Am einfachsten funktioniert die Beantragung über das Portal des BfJ. Das geht online auf ihrer Homepage. Alles was du dazu benötigst ist:

  • Deinen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit einer freigeschalteten Online-Ausweisfunktion
  • deine sechsstellige PIN
  • Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC Funktion
  • Eine kostenlose App wie die AusweisApp2
  • Eine Kamera oder einen Scanner

Das klingt jetzt erstmal gar nicht mehr so einfach. Aber nur die Ruhe. 

Personalausweise haben seit dem 08.07.2017 alle einen Chip. Die 6-stellige PIN hast du irgendwann mal als du deinen Ausweis erhalten hast, selbst gewählt. Für die NFC-Funktion muss dein Handy gar nicht mal so neu sein. Seit dem iPhone 6 beispielsweise hatte jedes iPhone die NFC-Technologie mit eingebaut. Die App, um das ganze durchzuführen, gibt es kostenfrei in jedem Appstore. Diese dient lediglich dazu, deine Daten sicher zu versenden. Und eine Kamera hast du mit sicherheit, wenn du ein Handy hast…

Ist dir das alles doch zu kompliziert für kein Weg daran vorbei, dein Zertifikat beim Bürgerbüro deiner Stadt zu beantragen.

Was steht in einem Führungszeugnis alles?

  • Verurteilungen

  • Freisprüche
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
  • nachträgliche gerichtliche Entscheidungen
  • gerichtliche Anordnungen wie z. B. Aufenthalt in einer Psychatrie
  • Widerruf eines Waffenscheins

Das gilt allerdings nicht für jedes Führungszeugnis, sondern hängt von der Art ab. 

Welche Arten gibt es?

Es gibt insgesamt 5 verschiedene:

  1. das einfache
  2. das erweiterte
  3. das europäische
  4. das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  5. das erweiterte behördliche

Jedes davon dient einem anderen Zweck und gibt mal mehr, mal weniger Auskunft über die Vergehen und Verstöße der Vergangenheit.

Das einfache Führungszeugnis

Dieses Dokument kann man durchaus als Privatperson auch einfach so für sich selbst anfordern. Und meistens ist es auch das, was der Arbeitgeber verlangt. Darin stehen nur Geld- und Freiheitsstrafen von mehr als 90 Tagessätzen. Zumindest wenn du kein Wiederholungstäter bist. Begehst du wiederholt auch kleinere Straftaten, werden diese trotzdem eingetragen.

Eine Verurteilung beispielsweise für die Verbreitung pornographischer Schriften gem. § 184 StGB, unter 90 Tagessätzen, steht nicht im einfachen Zeugnis, sofern keine anderen Einträge enthalten sind. Anders sieht das ganze schon beim erweiterten Führungszeugnis aus. Dieses wird nämlich notwendig, wenn du eine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausführen möchtest. Das muss nicht einmal direkt der Erzieher sein, sondern gilt auch für die ehrenamtliche Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung von Minderjährigen.

Wie oben schon erwähnt, kannst du auch das erweiterte Zeugnis einsehen. Nur die behördlichen Dokumente bekommst du nicht zugestellt. Denn wie der Name schon sagt, sind diese für Behörden wie Richter und Ämter gedacht.


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