Die HU ist seit dem Jahr 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge Pflicht. Mit dieser Untersuchung soll sichergestellt werden, dass es auf den Straßen keine verkehrsuntauglichen oder nicht vorschriftsmäßigen Kraftfahrzeuge gibt.

Die genaue Definition heißt: "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile". Ein Fahrzeug wird dann auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß der StVZO beurteilt. Für die fristgerechte Vorführung des Fahrzeugs zur HU ist der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin selbst verantwortlich. Er oder sie muss auch für die Kosten der HU aufkommen (beträgt ca. 70 Euro). Die Prüfung kann bei einer Prüfstelle, bei einem Prüfstützpunkt oder auch bei einem Firmen-Fuhrpark durchgeführt werden.

Der Untersuchungsbericht

Durch einen Untersuchungsbericht wird eine Hauptuntersuchung nachgewiesen. Wenn keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, bekommt man in den Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen. Außerdem wird eine Prüfplakette an das hintere Kfz-Nummernschild angebracht. Die Prüfplakette zeigt gleichzeitig Monat und Jahr der nächsten HU an.

Werden erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, muss man das Fahrzeug innerhalb eines Monats noch einmal vorführen für eine Nachprüfung. Aber auch wenn man einen Monat Zeit hat, ist man verpflichtet, die Mängel umgehend zu beseitigen. Und wenn der Fahrzeughalter die Frist verstreichen lässt, muss sogar eine neue HU gemacht werden.

Die Prüfplakette wird entfernt, wenn ein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist. Der Halter erhält dann noch ein Verbot, mit diesem Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren. Übrigens muss der Untersuchungsbericht ebenso bei einer An- und Ummeldungen eines Kraftfahrzeugs vorgezeigt werden.

Eine interessante Option für die HU

Wer nun einen Termin für die HU benötigt, könnte die folgende, einfache und bequeme Variante dafür wählen:

Man macht zuerst einen Termin bei HolDeinePlakette.de aus. Dafür gibt man die Email-Adresse sowie die Telefonnummer und den Wunschtermin an. Im Anschluss erhält man eine Bestätigung-Email über den Termin. Wenn man möchte, kann man sogar einen versicherten Hol-Bring-Service in Anspruch nehmen oder natürlich auch selbst zur Prüfstation kommen. Selbst hinzufahren wird sicherlich sinnvoll sein, wenn man die Zeit dafür hat und in der Nähe einer der möglichen Standorte wohnt. Vor Ort kann dann die HU/AU-Untersuchung und Vergabe der HU-Plakette erfolgen.

Die Abgasuntersuchung (AU) als Teil der HU

Im letzten Satz wurde zur HU auch die AU erwähnt. Hierbei handelt es sich um die Abgasmessung am Auspuff. Im Jahr 2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist seitdem ein Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die allgemeine "TÜV"-Plakette ersetzt seitdem die sechseckige Plakette auf dem vorderen Nummernschild. Man bekommt aber für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt. Diese ist auf Verlangen zuständiger Personen auszuhändigen. Übrigens kann man die AU auch schon vor der HU von Werkstätten durchführen lassen. Diese müssen nur dafür anerkannt sein. Die Abgasuntersuchung darf zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal ein Monat zurückliegen, daran muss man allerdings denken.

Wann muss welches Fahrzeug zur Haupt- und Abgasuntersuchung?

Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Danach gibt es einen Zweijahres-Rhythmus. Übrigens unterliegen auch andere Fahrzeuge, wie beispielsweise Roller oder Anhänger, der TÜV-Pflicht. Lkws, die schneller als 40 km/h fahren und schwerer als 3.500 kg sind, müssen alle 12 Monate zur HU. Leichtkrafträder sowie Motorräder müssen immer nach 24 Monaten geprüft werden.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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