„Die Arbeitgeber sprechen im Rahmen ihres Angebots in dieser Tarifrunde gern von einer ‚Sprinterklausel‘. Durch sie könne ver.di selbst bestimmen, wann die erste Lohnerhöhung gezahlt würde, weil diese an das Datum des Tarifabschlusses geknüpft sei. Dieser ersten Stufe von 3 Prozent sollen zwei weitere mit 2 Prozent und seit der heutigen Verhandlung 2,5 Prozent folgen. Dazu gäbe es die nicht veränderte Inflationsausgleichprämie von 1.000 Euro, zahlbar in zwei Schritten.“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel.
Einzel- und Versandhandel: Tarifverhandlung vertagt
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