Denn: Sie werden erst zum 1. September 2023, also wenige Tage vor Unterrichtsbeginn des nächsten Schuljahres eingestellt; im August werden sie nicht bezahlt. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben diese LiV nicht, weil sie derzeit Beamte auf Widerruf sind und nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Daher müssen diese angehenden Lehrer/innen Bürgergeld (einst „Hartz IV“) beantragen – und damit kann es je nach Wohnort und Familien-situation finanziell eng werden für diese LiV. „Das ist an der falschen Stelle gespart, unsozial und eines reichen Landes unwürdig“, kritisiert Stefan Wesselmann, der Landesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Hessen.
Werbekampagne anstelle von Wertschätzung
Außerdem macht das Land Hessen aus Sicht des VBE Hessen damit ganz schlechte Werbung für sich als Arbeitgeber – und das in Zeiten des Lehrkräftemangels. „Auf der einen Seite lässt das Kultusministerium mit einer millionenschweren Werbekampagne einen Zukunftsbus durchs Land tingeln, um Schüler/innen für den Beruf der Lehrkraft zu begeistern – auf der anderen Seite werden angehende Lehrkräfte gleich zu Beginn ihrer Berufslaufbahn demotiviert. Wertschätzung sieht anders aus“, stellt Wesselmann fest. Dies hat der VBE-Landesvorsitzende auch in einem Brief klargestellt, der an den hessischen Kultusminister gegangen ist. Darin fordert der VBE Hessen das HKM zudem nachdrücklich auf, die betroffenen LiV in diesem Jahr bereits zum 1. August 2023 einzustellen. „Das sollte dem Kultusministerium jeden Euro wert sein, weil es dem dringend benötigten Nachwuchs signalisiert: Wir sind froh, dass wir dich haben!“, so der VBE-Landesvorsitzende.
Den gegenteiligen Eindruck hinterlässt der Gang zum Jobcenter und die Beschwichtigung des Kultusministeriums, dass die betroffenen LiV ja ab September eine feste Planstelle hätten: „Das empfinden viele als Schlag ins Gesicht“, betont Wesselmann und ergänzt: „Ihre finanziellen Probleme sind im September nicht schlagartig vorbei, da sie in der Regel ihr erstes Gehalt frühestens Ende Oktober ausgezahlt bekommen.“
Das bedeutet: Die Betroffenen müssen nicht nur auf ein volles Monats-einkommen verzichten, sondern mindestens ein Vierteljahr zusehen, wie sie Miete, Nebenkosten und sonstige Lebenshaltungskosten bestreiten – und das, wo vor allem die Energiekosten und die Preise für Lebensmittel enorm angestiegen sind. „Viele der betroffenen LiV werden da auf die Unterstützung von Eltern und Verwandten angewiesen sein. Von Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann dann keine Rede mehr sein!“
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