Vier Verhandlungsrunden verliefen seit Mai diesen Jahres erfolglos. Die Arbeitgeber wiederholten Anfang September ihr Angebot aus der 3. Verhandlungsrunde: 5,1% bei 4 Nullmonaten im ersten Jahr, 2,9 % bei 3 Nullmonaten im 2. Jahr der Laufzeit inklusive 2 mal 700 € steuerfreie Inflationsausgleichsprämie. Dies wies die ver.di-Tarifkommission als unzureichend zurück.
Um die bisherige und prognostizierte Inflation der Jahre 2022 bis 2023 auszugleichen, müsste bei einem Abschluss mit der Laufzeit von einem Jahr eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um deutlich über 12 % erfolgen, bei einer Laufzeit von zwei Jahren bis Frühjahr 2025 eine Erhöhung um über 15 % erfolgen. Dies macht deutlich, warum in Hessen und bundesweit in allen Verhandlungsgebieten bisher die Gewerkschaft ver.di die Angebote der Arbeitgeberseite nur ablehnen konnte. Denn bei einem zweijährigen Abschluss würde der seit 2022 erfolgte Kaufkraftverlust der Beschäftigten im Groß- und Außenhandel nur knapp zur Hälfte ausgeglichen werden.
Auch bei der steuerfreien Einmalzahlung zeigen sich die Arbeitgeber knausrig. In anderen Tarifabschlüssen wurde als „Schmerzensgeld“ für den bereits erfolgten Kaufkraftverlust der Rahmen von 3.000 € voll ausgeschöpft, während sich die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel mit lediglich 1.400 € in der Summe, also nicht mal der Hälfte des möglichen Rahmens begnügen sollen.
ver.di fordert für die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel/Verlage in Hessen:
- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens um 400 Euro;
- Anhebung der Ausbildungsvergütungen um einheitlich 250 Euro in jedem Ausbildungsjahr;
- 12 Monate Laufzeit des Tarifvertrages;
- Allgemeinverbindlicherklärung der Branchentarifverträge durch einen gemeinsamen Antrag des Arbeitgeberverbandes AGH und ver.di.