Pro-Kopf-Verbrauch sinkt auf rund 125 Liter am Tag

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Die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlicht die Zahlen zur Wasserbilanz Rhein-Main einmal im Jahr für ganz Südhessen. Die Auswertung erfolgt für die einzelnen Kommunen (Gebietskörperschaften), für die jeweiligen Landkreise sowie für den Re-gierungsbezirk Darmstadt insgesamt. Im Jahr 2022 verbrauchten die Bürger und Bürgerinnen im Rhein-Main-Gebiet im Schnitt jeweils rund 125 Liter Trinkwasser am Tag.



Trotz des trockenen Jahres 2022 ist der Verbrauch im Vergleich zum Jahr 2021 mit durchschnittlich 127 Litern sogar leicht zurückgegangen. In den zehn südhessischen Landkreisen lag der durchschnittliche Verbrauch pro Einwohner und Tag bei rund 122 Litern.

In den vier kreisfreien Städten Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden wurden im Durchschnitt rund 129 Liter pro Tag und Einwohner verbraucht. Der hohe Pro-Kopf-Verbrauch in den Stadtgebieten liegt darin begründet, dass sich dieser aus dem Gesamtverbrauch einer Kom-mune und den dort gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnern errechnet. Pendelnde, Studierende, Schulkinder und sonstige Besucherinnen und Besucher, die an Arbeits- und Ausbildungsplätzen, in Hotels und zum Beispiel auf Messeveranstaltungen ebenfalls Wasser verbrauchen, sorgen für einen höheren Verbrauch in der Stadt als im ländlichen Raum.

Hinzu kommt: Die Corona-Pandemie hatte bedingt durch Regelungen zum Homeoffice erhebliche Auswirkungen auf alle Lebensbereiche und führte bis ins Jahr 2022 zu Verschiebungen von Verbrauchsanteilen aus den Gewerbe-, Verwaltungs- und Dienstleistungsstandorten in die Privathaushalte.

Bei der Beurteilung der Wasserverluste müssen die Art der Wasserversorgung (zum Beispiel reine Eigenversorgung durch eigene Wassergewinnungsanlagen im Gegensatz zur reinen Fremdver-sorgung durch Wasserversorgungsverbände) und die Länge des Leitungsnetzes in Relation gesetzt werden. So haben Kommunen mit großen Trinkwassernetzen vergleichsweise höhere Verluste als Kommunen mit kleinen Leitungsnetzen. Bei Verlusten handelt es sich außerdem nicht nur um Rohrnetzverluste, sondern auch um sogenannte „unechte“ Verluste, bedingt beispielsweise durch Rohrnetzspülungen, Verbräuche der Feuerwehr oder Friedhofzapfstellen in den Kommunen.

Die Sicherstellung der Wasserversorgung obliegt gemäß § 30 Hessischem Wassergesetz (HWG) den Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu gehört auch, insbesondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen regelmäßig zu ermitteln und diese so gering wie technisch möglich zu halten.

Grundlage der Wasserbilanz sind die Angaben der Kommunen oder der von ihnen beauftragten Verbänden. Zu den Verlusten, den kommunalen Eigenbedarfen und zur Abgabe an die Industrie/Gewerbe teilen die Kommunen oftmals Schätzwerte mit oder können keine Angaben machen. Die Daten, die aus der Wasserbilanz entnommen werden können, sind demnach abhängig von der Genauigkeit der Angaben der einzelnen Kommunen. Daher können Verluste und Pro-Kopf-Verbrauch unter Umständen zu hoch oder zu niedrig ausfallen.

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist die Obere Wasserbehörde in Südhessen. Zu ihren Aufgaben zählen sowohl die Genehmigung und Überwachung von Grundwasserentnahmen für die öffentliche und industrielle Wasserversorgung sowie die landwirtschaftliche Beregnung, als auch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten und die Beratung der Landwirtschaft im Hinblick auf die Grundwasserschonung. Die „Wasserbilanz Rhein Main“ zeigt den jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch in den Städten und Kreisen des Regierungsbezirks Darmstadt.


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