Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten, kann jede Sekunde entscheidend sein: Wer anwesend ist, ist verpflichtet zu helfen.
Treffen kann dies jede und jeden jederzeit. Anlässlich des Tags der Ersten Hilfe am 14. September 2024 appelliert der ACE Pressesprecher Anton Hofmann im Kreis Main-Kinzig und Wetterau, Europas Mobilitätsbegleiter, regelmäßig das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein, und erläutert die wichtigsten Schritte für Ersthelfer und Ersthelferinnen.Der
Erste Hilfe ist Pflicht
Die Notlage ignorieren und einfach weiterfahren, ist keine Option. Wer als Ersthelfer oder Ersthelferin an einer Unfallstelle eintrifft, ist rechtlich verpflichtet, bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten Hilfe zu leisten. Um Abläufe und Handgriffe im Ernstfall parat zu haben und möglichst sorglos zu agieren, empfiehlt der ACE, regelmäßig die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Wichtig: Wer versucht Verletzten zu helfen, macht alles richtig. Wer hilft, muss auch bei Fehlern keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
Auch sollte der Verbandkasten in Kraftfahrzeugen mindestens einmal im Jahr und vor jeder Reise überprüft werden. Ist etwas abgelaufen oder kurz davor, muss es ersetzt werden, sonst droht auch ein Bußgeld in Höhe von fünf bis zehn Euro.
1. Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
Bestmöglich helfen kann nur, wer sich nach einem Unfall zunächst einen Überblick über die Situation verschafft. Wichtig dabei: Das eigene Fahrzeug muss sicher – mit eingeschalteter Warnblinkanlage und auf dem Seitenstreifen oder, falls dieser nicht vorhanden ist, möglichst weit rechts am Straßenrand – abgestellt werden. Der Eigenschutz hat höchste Priorität, somit ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Bestenfalls bewegt man sich am Fahrbahnrand gegen die Fahrtrichtung und möglichst hinter der Leitplanke. Muss die Straße betreten werden, ist höchste Vorsicht gefragt: Der Verkehr sollte im Blick behalten werden. Es gilt, ruhig zu bleiben und im ersten Schritt in Erfahrung zu bringen, wie viele Verletzte und mögliche Helfende es gibt. Sind die Verletzten ansprechbar oder bewusstlos? Gibt es Gefahren, die ein sofortiges Einschreiten erfordern?
2. Unfallstelle absichern
Noch bevor der Notruf abgesetzt wird oder man sich um Verletzte kümmert, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Indem das Warndreieck gut sichtbar aufgestellt wird, können weitere Unfälle verhindert werden. Die Entfernung zur Unfallstelle sollte in Ortschaften 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 bis 400 Meter betragen.
3. Notruf absetzen
Nachdem die Unfallstelle abgesichert ist, gilt es, entweder mit dem Smartphone die 112 zu wählen oder eine Notrufsäule auf der Autobahn zu nutzen, um den Unfall zu melden und Hilfe anzufordern. Viele moderne Autos besitzen das automatische Notrufsystem „E-Call“ – auch darüber kann der Notruf abgesetzt werden. Am Telefon sollte in jedem Fall übermittelt werden, wo der Unfall passiert, was geschehen ist und wie viele Involvierte mit welchen Verletzungen es gibt. Zudem sollte durchgegeben werden, wer anruft, nebst einer Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.
4. Unterstützung holen
Wer zu diesem Zeitpunkt noch allein an der Unfallstelle ist, sollte sich nun, je nach Notwendigkeit, durch Winken und Gesten bemerkbar machen, um andere Verkehrsteilnehmende zum Helfen aufzufordern.
5. Verletzten helfen
Im nächsten Schritt gilt es, die Verletzten zu betreuen, bis die Rettungskräfte eintreffen. Je nach Verletzungen der Unfallopfer sollten beispielsweise blutende Wunden versorgt und Verletzte bei Bewusstsein beruhigt werden. Bei bewusstlosen Personen muss die Atmung überprüft werden. Wer atmet, sollte in die stabile Seitenlage gebracht werden. Dazu den Betroffenen zunächst auf den Rücken legen. Neben ihm kniend einen Arm angewinkelt nach oben, den anderen über den Brustkorb an der Wange platzieren, sodass die Atemwege frei bleiben. Dann den Oberschenkel des entfernten Beines zu sich heranziehen, sodass sich der Bewusstlose auf die Seite dreht. Das obere Bein sollte gebeugt sein und der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegen. Den Kopf anschließend nach hinten neigen, den Mund leicht öffnen und das Unfallopfer zudecken, um die Eigenwärme des Betroffenen zu erhalten.
Ist keine Atmung festzustellen oder ist sie unregelmäßig, sollten Herzdruckmassage und Beatmung erfolgen. Dazu sollte der Betroffene mit nach hinten geneigtem Kopf auf dem Rücken liegen. Die Herzdruckmassage erfolgt mit dem Handballen – bestenfalls in einer Frequenz von 100-mal pro Minute und mit einer Drucktiefe von etwa fünf Zentimetern. Der richtige Druckpunkt ist in der Mitte des Brustkorbs auf dem Brustbein. Idealerweise wird die Herzdruckmassage mit der Beatmung abgewechselt: nach 30-mal Drücken, folgt zweimaliges Beatmen. Dann wird der Vorgang wiederholt. ACE-TIPP: Es gibt eine Reihe von Liedern, die mitgesungen oder gesummt den richtigen Rhythmus bei einer Reanimation vorgeben. Bekannte Hits sind unter anderem „Stayin' Alive“ von den Bee Gees oder „Bad Romance“ von Lady Gaga.