„Ethik im Dialog“: Was ist, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

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In einem Krankenhaus geht es stets um die bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten.

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leipoldDoch nicht immer ist klar, welche Behandlung nun für diesen Patienten tatsächlich die bestmögliche ist. Und was ist, wenn der Betroffene leipold1die Entscheidung nicht mehr selbst treffen kann? Klinikmitarbeiter und Angehörige stehen vor allem dann vor schwierigen Entscheidungen, wenn es um die Anwendung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen geht.

Tritt eine ethische Frage auf, bietet das Klinische Ethikkomitee (KEK) der Main-Kinzig-Kliniken eine unabhängige Beratung an. „Mit unserem KEK wollen wir bei konkreten Fragestellungen durch eine strukturierte Moderation der KEK-Mitglieder zur Lösung eines ethischen Konflikts beitragen“, erklärt Dr. Susanne Markwort, Chefärztin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie und Mitglied des Ethikkomitees.

Unter dem Titel „Ethik im Dialog“ stehen am Donnerstag, 25.09.14 Chefärztin Dr. Markwort und Andrea Leipold, Pflegedienstleiterin und Mitglied des KEK, interessierten Besuchern für Fragen rund um das Thema „Klinisches Ethikkomitee“ zur Verfügung. Außerdem informieren die beiden Referentinnen an diesem Abend über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge wie die Patienten- oder Betreuungsverfügung. Beginn ist um 19 Uhr im Vortragsraum der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an den Main-Kinzig-Kliniken Schlüchtern.

„Patientenverfügungen sind in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung ein wertvolles Instrument, um das Selbstbestimmungsrecht von Patienten zu stärken und das Behandlungsteam zu unterstützen“, so Dr. Markwort. Denn oft stünden auch Klinikmitarbeiter vor der schwierigen Situation, dass sie nach dem Willen der Patienten handeln möchten, dieser sich aber nicht mitteilen kann. In einer Leitlinie, die vom KEK entwickelt wurde, werden die Entscheidungswege aufgezeigt, wie der Patientenwille respektvoll und gesetzeskonform berücksichtigt werden kann.

So werden die Referenten an diesem Abend die Begriffe und den Umgang mit einer Patientenverfügung erläutern, auf Schwierigkeiten und Besonderheiten hinweisen und Lösungswege aufzeigen. Ziel ist es, Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen zu erreichen.

Foto: Die beiden Referentinnen Dr. Susanne Markwort und Andrea Leipold.


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