Unfall: Warum sofort einen Rechtsanwalt einschalten?

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Nun ist er also doch eingetroffen, der absolute Unglücksfall. Und scheinbar blitzschnell müssen Schritte getroffen werden, die nicht selten in Mehrkosten oder ausbleibenden Schadensersatzzahlungen infolge überhasteter, falscher Entscheidungen enden.

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Den Unfall kann man natürlich nicht mehr rückgängig machen. Die entstandenen Schäden lassen sich dagegen optimal regulieren – vorausgesetzt, man schaltet sofort einen Anwalt ein. Aber warum braucht es den unbedingt?

Steigende Unfallzahlen: Immer einen Anwalt im Ärmel

Bei dem Thema Verkehrsunfälle kommt man nicht über die traurige Tatsache hinweg, dass die Unfallzahlen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, auch in der Mainregion. In 2014 waren es zum Beispiel rund 2,4 Millionen Unfälle, wobei die Dunkelziffer schätzungsweise recht hoch ist. Zum einen sind die steigenden Unfallzahlen nach Meinung des ADAC auf eine sprunghaft gestiegene Beliebtheit und oft damit einher unvorsichtiges Fahren von E-Bikes und Pedelecs zurückzuführen, zum anderen ist aber auch die absolute Zahl der Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Mobiliar in den letzten Jahren gestiegen. Auch die Nutzung von Smartphones scheint einen Einfluss auf die Unfallstatistik zu haben. {jathumbnail off}

Ist ein Unfall allerdings nun mal passiert, so muss schnell und vernünftig gehandelt werden. Gut beraten ist dabei derjenige, welcher einen guten Anwalt bzw. ein Anwaltsbüro in seiner Region kennt und diese nach einem Unfall direkt konsultiert. In der Mainregion hat sich etwa die Rechtsanwalts-Kanzlei Sachse mit mehreren Standorten herauskristallisiert (zur Homepage der Kanzlei).

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Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung

Die Hinzuziehung eines Anwalts ist entscheidend für eine bestmögliche Schadensregulierung. Dies schon allein deshalb, weil die "gegnerische" Versicherung verständlicherweise immer daran interessiert ist, den zu zahlenden Schadensbetrag so gering wie nur möglich zu halten. Recht wenig ist ihr dagegen an der Aufklärung des Unfallopfers hinsichtlich seiner vollen Ansprüche gelegen. Logisch, dass es da auch in ihrem Interesse ist, die unmittelbare Einschaltung eines Anwalts zu verhindern.

Um darauf nicht hereinzufallen, sowie unbefriedigende Schadensersatzzahlungen oder gar eine Mithaftung zu vermeiden, sollte jeglicher Kontakt mit der gegnerischen Versicherung nur über einen Anwalt vermittelt erfolgen. Überhastet eingegangene Deals lassen sich nämlich nicht mehr revidieren und nur der Anwalt ist es, der die Interessen der Geschädigten in vollem Umfang vertreten kann und angesichts der hohen Komplexität des Verkehrsrechts zu vertreten weiß.

Indes gehen viele Unfallopfer gerade deshalb auf eine vorschnelle Direktregulierung ein, weil sie im Falle der Konsultation eines Rechtsanwalts etwaige Kosten befürchten. Diese Befürchtung entbehrt allerdings jeglicher Grundlage, denn die Rechtsanwaltskosten können als Teil des Schadens dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt werden. Ist die Haftungslage eindeutig, besteht somit kein Grund auf die Konsultation eines Anwalts wegen der vermeintlichen Kosten zu verzichten. Rechtsschutzversicherte sollten im Schadensfall ferner immer einen Anwalt einschalten, da die Kosten hier von der eigenen Versicherung getragen werden.

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