DSGVO: Viele handwerkliche Mängel

Vogler
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten. Ja wie geil ist das denn?



Da haben sich Brüsseler Eurokraten etwas ausgedacht, um Google, facebook und Co. mal so richtig zu erschrecken - aber auch nicht mehr. Und wie immer hat die deutsche Bundesregierung dieses schlechte Gesetz noch "optimiert", damit dieses Elaborat bis in die entlegensten Winkel der Republik nicht nur greift, sondern jede Zuwiderhandlung zugleich angemessen geahndet werden kann.

Wer zunächst geglaubt hatte, dass mit dem Inkrafttreten dieses Machwerks alles nicht so schlimm werden würde, der wird sicherlich und schnell eines Besseren belehrt. Wie konnte es dem seinerzeit zuständigen Bundesjustizminister, dessen Name mir gerade entfallen ist, entgangen sein, dass bei einem Verstoß gegen die DSGVO beispielsweise ein Vereinsvorsitzender nicht allein mit dem Vermögen des betroffenen Verbandes, sondern darüber hinaus mit seinen privaten Besitztümern haftet? Und dies bei der bekannten deutschen "Abmahnkultur". Schon so manche Kanzlei und Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe haben mit Abmahnungen viel, sehr viel Geld eingesammelt.

Keine Frage, Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen. Die jüngsten Vorgänge bei facebook & Co. haben deutlich vor Augen geführt, US-Computergiganten gehen mit ihnen anvertrauten Informationen äußerst sorglos um, damit der Profit steigt. Wenn die Schöpfer der DSGVO aber glauben, dass in Vereinen mit mehr als zehn Mitgliedern ein gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter "Datenklau" verhindert kann, der ist entweder mit der aktuellen Situation im Markt der elektronischen Datenverarbeitung auch nicht ansatzweise vertraut oder einfach nicht von dieser Welt.

Mindestens ebenso gravierend wie die handwerklichen Mängel dieser Verordnung sind deren politische Auswirkungen. Solch ein Regierungshandeln stärkt zweifelsfrei Parteien am Rande des politischen Spektrums. Dies hätte dem federführenden Bundesjustizminister, der sich ja sehr gerne als Ankläger von radikalen Parolen geriert hat, klar sein müssen.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (67) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter sein journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Bien-Zenker GmbH und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Der aktiven Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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