Das "Zwangsgeld" für die Öffentlich-Rechtlichen...

Vogler
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Es vergeht derzeit kaum ein Tag, an dem man nicht mit der datenschutzrechtlichen Keule "Datenschutz-Grundverordnung" (DSGVO) konfrontiert wird.



Als oberstes Ziel wird dabei vorgegeben, es gehe um den Schutz von personenbezogenen Daten. Egal, ob im Internet, beim Ausfüllen diverser Formulare oder selbst Namensschilder von Haustürklingeln sind schon Gegenstand einer Prüfung nach diesem von der Europäischen Union entwickelten Datenschutzmonsters gewesen.

Einmal ganz abgesehen davon, dass in den sozialen Netzwerken viele Nutzer ganz freiwillig vieles von und über ihre Persönlichkeit preisgeben, greifen Google und Co. im internationalen Rahmen Daten völlig unkontrolliert ab. In Deutschland müssen sich hingegen viele Vereine mit der DSGVO herumzuschlagen und überdies einen Datenschutzbeauftragten installieren - um nur ein kurioses Beispiel aus der Praxis  zu nennen.

Völlig unbeeindruckt vom Schutzgedanken präsentiert sich allerdings die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ). Dieser Tage flatterte wieder einmal Post von der halbstaatlichen Gebührenkasse ins Haus. Abgefragt wird dabei, unter welcher Nummer das "Zwangsgeld" für die Öffentlich-Rechtlichen entrichtet wird.

Wer das Schreiben genau studiert, dem wird schnell klar, aus welchem Fundus die personenbezogenen Daten für das Elaborat stammen: Von den Einwohnermeldeämtern! Dabei fällt auf, dass vornehmlich Anwohner angeschrieben wurden, deren Straßennamen in jüngster Zeit geändert wurden, um doppelte Straßenamen innerhalb eines Ortes zu vermeiden. Die so entstandenen neuen Straßennamen kannte die GEZ offenbar nicht und stellt so die Anwohner gleich unter Generalverdacht, sich dieser "Rundfunksteuer" entziehen zu wollen.

Es ist dabei besonders beklagenswert, dass die Kommunalbehörden hier "Amtshilfe" leisten müssen. Erschreckend auch, wie von Staatswegen dabei mit sehr persönlichen Daten, wie Namen, Anschrift etc. umgegangen wird. Das hat sich die Europäische Union so bestimmt nicht vorgestellt. Aber: Wenn etwas in Deutschland reibungslos funktioniert, dann sind es alle Bestimmungen, die Otto Normalverbraucher in welcher Form auch immer zur (öffentlichen) Kasse bitten...

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (68) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter sein journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Bien-Zenker GmbH und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Der aktiven Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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