Der Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität

Vogler
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In diesen Tagen führt kein Weg an dem alles überlagernden Thema „Corona-Virus“ vorbei.



Seit nunmehr zwei Wochen befindet sich Deutschland unfreiwillig unter „Hausarrest“. Bereits jetzt scharren die ersten Besserwisser mit den Hufen, ob das so sein muss, ob der Staat nicht seine Macht ungerechtfertigt ausübt und überhaupt, welche Probleme das intensive Zusammenleben in den eigenen vier Wänden zu mit sich bringt. Die Medien und die sozialen Netzwerke überbieten sich tagtäglich mit „Neuigkeiten“ zu tatsächlicher und mutmaßlicher häuslicher Unduldsamkeiten bis hin zur Gewalt und überdies gibt es bereits mindestens eine Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen.

Bekanntlich gilt der sogenannte „gesunde Menschenverstand“ nicht gerade als typischer Partner der juristischen Wissenschaften. Aber derzeit geht es wirklich nicht um rechtliche Spitzfindigkeiten. Aktuell haben nun einmal die Mediziner das Wort und nicht Rechtsanwälte, Richter & Co.. Natürlich dürfen die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen kein Dauerzustand werden. Nach dem Stand der Dinge haben weder Bundes- noch die Landesregierungen die Absicht, die Corona-Krise dergestalt zu nutzen, um Bürgerrechte dauerhaft einzuschränken oder gar auszusetzen.

Hier gilt es auch Vertrauen in die gewählten Repräsentanten des Staates zu zeigen. Gerade in der aktuellen Lage gab es erfreulicherweise eine weitgehend einheitliche Haltung von Regierungs- und Oppositionsparteien. Natürlich gab es differenzierte Bewertungen, aber in einem war man sich doch einig: Der Schutz von Menschenleben hat oberste Priorität. Diesem Ziel haben sich alle Maßnahmen unter zu ordnen – mögen sie im Einzelfall auch recht unangenehm sein. Dafür gab es außerdem viel Beifall aus dem In- und Ausland.

Es gilt derzeit die Alten, die Schwächlichen und diejenigen mit einer labilen gesundheitlichen Verfassung zu schützen und ihnen die Chance auf optimale Behandlung zu ermöglichen. Dieser Aufgabe stellen sich die Exekutivorgane in der Bundesrepublik und dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Diese Arbeit mit juristischen Spitzfindigkeiten zu behindern ist schlichtweg unsolidarisch und damit unanständig. Das gilt auf jeden Fall solange, bis wirksame medizinische Therapien zur Verfügung stehen, um die Gesundheit zu gewährleisten.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (69) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Oikos-Gruppe (Bien-Zenker und Hanse Haus) und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Partei und aktiver Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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