Dieser Spruch kennzeichnet wie kein zweiter das straff organisierte öffentliche Zusammenleben in unserem Staat. Kein Wunder also, dass auch im Bereich des Straßenverkehrs die Behörden alles und jedes regulieren möchten. Und wie geht das am besten? Zum Einen mit einem detaillierten Gesetzeswerk – bekannt unter der Bezeichnung „Straßenverkehrsordnung“ und davon abgeleitet mit einem unvergleichlichen Bußgeldkatalog und natürlich sozusagen als „Rechtsgrundlage“ ein Schilderwald, der mancherorts den Namen „Schilderurwald“ durchaus verdient.

Mehr als 500 (!) verschiedene Verkehrsschilder soll es offiziell geben. Und darauf verweisen die Behörden besonders gern, es seien in den vergangenen Jahrzehnten sogar einige Schilder abgeschafft worden. Dazu zählen beispielsweise die vor Schnee- und Eisglätte warnende schwarze Schneeflocke und das zum Sprung in den See ansetzende Auto, das auf ein nahes Ufer hinweist. Abgeschafft auch das Schild 150, das eine Bahnschranke in einem roten Warndreieck zeigt. In Zukunft wird es durch das Zeichen 151 abgelöst, das einen nahenden Zug abbildet. Nicht mehr angebracht werden auch die Schilder zur Richtgeschwindigkeit, sowie zum Ende der Richtgeschwindigkeit. Vor kurzem neu hinzu gekommen ist ein weiteres Verbotsschild, dass es auf engen Straßenabschnitten einem Autofahrer verbietet, einen Fahrradfahrer zu überholen. Das alles passt in den aktuellen Mainstream der Verkehrsregulierung (besser: Strangulierung).

Bei insgesamt mehr als 500 Gebots- Verbots- und allgemeinen Hinweiszeichen stellt sich schon die Frage, ob ein Führerscheinbesitzer, der vor Jahrzehnten die Fahrerlaubnis erworben hat, die vielen hundert Schilder wirklich auswendig kennt. Dann ist es auch nur noch ein kleiner Schritt dahin, dass ältere Autofahrer zur Nachschulung genötigt werden. Bleibt für alle Verkehrsteilnehmer, die vor 1953 geboren sind, der schwache Trost, dass sie ihren „alten grauen Lappen“ erst bis zum 19. Januar 1933 umtauschen müssen. Bis dahin können sie sich mit dem Jugendbildnis im Führerschein bei jeder Verkehrskontrollen ausweisen. Ob diese „Best-Ager“ auch die Kenntnis vom deutschen „Schilderurwald“ nachweisen müssen, ist aktuell nicht bekannt…

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (72) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Publizist mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern ist der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" aktiv. Von 1977 bis 2001 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an und war zehn Jahre lang CDU-Fraktionsvorsitzender in Erlensee. Partei und aktiver Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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