Am Mittwoch entscheiden die Mitglieder des Kreistages über die Erhöhung der Zuschüsse für Maßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Wetteraukreis.
Am Mittwoch entscheiden die Mitglieder des Kreistages über die Erhöhung der Zuschüsse für Maßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Wetteraukreis.
So werden Wanderfahrten, Zeltlager und Ferienmaßnahmen in jugendgerechten Einrichtungen deutlich höher gefördert als in der Vergangenheit. Der Zuschuss, den Träger der Jugendarbeit beantragen können, beträgt künftig 4 Euro pro Tag und Teilnehmer, statt bislang 1 Euro. Auch der Zuschuss für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird erhöht. Pro fünf angefangene Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird eine Beihilfe von 4 Euro pro Tag statt bislang 2,50 Euro gezahlt.
Pädagogische Mitarbeiter, die eine Jugendleiter-Card besitzen, erhalten eine Förderung von 6 Euro statt bislang 5 Euro. Die Gesamtförderung kann bis zu 8,50 Euro pro pädagogischen Mitarbeiter erreichen gegenüber 7,50 Euro bisher. Für bedürftige Teilnehmende beträgt die Kreisförderung mindestens 6 Euro pro Tag statt bislang 4 Euro.
„Mit der Erhöhung der Zuschüsse an die Träger der Veranstaltungen wollen wir diesen die Möglichkeit bieten, ihre Freizeiten günstiger anzubieten, was wiederum allen Nutznießern der Jugendarbeit zugutekommt“, so Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.
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