Vogelgrippe: Elster in Reichelsheim starb am H5N8-Virus

Wetterau

„Nach wie vor besteht erhöhte Seuchengefahr, da weiterhin aus ganz Europa Ausbrüche von H5N8 in Geflügelhaltungen gemeldet werden“, sagt der Wetterauer Landrat Joachim Arnold. Wider Erwarten kommt die Seuche nicht langsam zum Erliegen, sondern sie flackert immer wieder auf. Dr. Isabell Tammer, Leiterin der Fachstelle Veterinärwesen des Wetteraukreises, warnt davor, leichtsinnig zu werden und ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen in die Geflügelställe zu gehen.

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Der Fundort der Elster liegt in der Nähe des Fundortes des Habichts, der Anfang Dezember 2016 als H5N8-positiv diagnostiziert wurde. „Wir haben daraufhin zwei Restriktionsgebiete eingerichtet und zwar einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um einen Sportplatz im Reichelsheimer Stadtteil Weckesheim und um diesen Sperrbezirk herum in der Umgebung des Bingenheimer Rieds ein Beobachtungsgebiet“, erläuterte Dr. Isabell Tammer.

Zum Beobachtungsgebiet gehören:

⦁    Die Stadt Reichelsheim mit allen Stadtteilen
⦁    Die Ortsteile Gettenau und Bingenheim der Gemeinde Echzell
⦁    Die Stadtteile Staden (teilweise), Ober-Florstadt (teilweise), Nieder-Florstadt (teilweise) und Leidhecken der Stadt Florstadt
⦁    Die Stadtteile Ossenheim (teilweise), Bauernheim und Dorheim (teilweise) der Stadt Friedberg
⦁    Der Ortsteil Melbach der Gemeinde Wölfersheim

Nach dem erneuten Fund eines positiv getesteten Vogels in diesem Gebiet bleibt das bereits festgelegte Beobachtungsgebiet in der bisherigen Abgrenzung nun länger bestehen. Gehaltene Vögel dürfen bis zum 18. Januar 2017 nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Auch bleibt innerhalb des Beobachtungsgebietes bis zum 2. Februar 2017 die Jagd auf Federwild untersagt und Hunde und Katzen dürfen hier nicht frei laufen. In dieser Zeit dürfen gehaltene Vögel auch nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.

Biosicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht gelten weiterhin

Neben der nach wie vor zwingend vorgeschriebenen Stallpflicht sind die Geflügelhalter aufgefordert, weiterhin die nach der Geflügelpest-Verordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten:

⦁    Kontakt zu Wildvögeln unbedingt meiden. Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt lagern.
⦁    Kontakt von fremden Personen zum Hausgeflügel so weit wie möglich einschränken.
⦁    Betreuende Personen sollten stets Schutzkleidung und Überzieher über den Schuhen tragen. Dadurch wird das Einschleppungs- und Verbreitungsrisikos und schützt die betreffende Person.
⦁    Den Geflügelbestand gut kontrollieren. Sobald Unregelmäßigkeiten, wie Rückgang der Legeleistung oder höhere Verluste auftreten, muss umgehend der betreuende Tierarzt hinzugezogen werden.
⦁    Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege.
⦁    Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Bei Geflügelbraten wird das Virus bei einer Kerntemperatur von 70 Grad in zwei bis drei Minuten abgetötet.

Für die zuständige Veterinärbehörde ist es wichtig, die jeweiligen Tier haltenden Betriebe zu kennen. Bei den bisher durchgeführten Kontrollen konnte festgestellt werden, dass entgegen wiederholter Information durch die Presse zahlreiche Geflügelhalter ihren Bestand nicht angemeldet hatten. Dr. Tammer erklärt, dass es völlig unerheblich ist, ob es sich nur um eine Hobbyhaltung oder nur ein einzelnes Huhn handelt, „Die Seuche macht vor keinem Halt!“

Nur bei einer vollständigen Erfassung aller Geflügelhaltungen ist es im Seuchenfall möglich, effektive Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Daher besteht eine Registrierungspflicht für alle Halter von Hühnern, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Gänsen, Tauben, Wachteln und Enten. Die Haltung dieser Geflügelarten ist neben der Registrierung bei der Hessischen Tierseuchenkasse und dem HVL (Hessischer Verband für Leistungsprüfung) in Alsfeld daher auch beim Veterinäramt anzuzeigen. Dies ist unter Angabe der Tierart, Anzahl und des genauen Standortes auch per E-Mail an folgende Adresse möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für eventuelle Rückfragen stehen die Amtstierärzte/Innen der Veterinärbehörde des Wetteraukreises zur Verfügung, Telefon: 06031/83-2401. Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter gibt es auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums. https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest

Foto: Dr. Isabell Tammer vor einem Schild “Geflügelpest - Sperrbezirk“.


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