Veterinäramt hebt Aufstallpflicht für Geflügel auf

Wetterau

Seit fast drei Monaten gilt inzwischen in Hessen die Stallpflicht. Landrat Joachim Arnold und Dr. Rudolf Müller, Leiter des Veterinäramtes des Wetteraukreises, wissen um die schwierige Situation der betroffenen Geflügelhalter.

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Eine neue Risikoeinschätzung hat nun dazu geführt, die Aufstallpflicht zu lockern. Gemäß eines aktuellen Erlasses des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz besteht für die Veterinärbehörde nun die Möglichkeit, zu erlauben, dass das Geflügel wieder ins Freie darf. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren insbesondre tierschutzrelevante Gründe.

Die Aufstallpflicht gilt ab sofort nur noch in den Risikogebieten, denn dort, wo sich Rast- und Ruheplätze von Zugvögeln befinden, ist das Risiko der Übertragung der Infektion auf Hausgeflügel besonders hoch. Daher ist die Aufstallung des Geflügels in gewässernahen Gebieten rund um das Bingenheimer Ried nach wie vor Pflicht. Konkret hiervon betroffen sind die Städte und Gemeinden Florstadt, Nidda, Reichelsheim, Echzell und Wölfersheim. Geflügel muss folglich dort wie gehabt entweder in geschlossenen Ställen oder in Volieren mit vollständig überdachten und an allen Seiten vogeldicht abgegrenzten Ausläufen gehalten werden.

Genaue Karten ebenso wie die aktuelle Allgemeinverfügung sind in Kürze auf der Homepage des Wetteraukreises (www.wetteraukreis.de) einzusehen. Die Karten entsprechen der Veröffentlichung vom 15.11.2016. Darüber hinaus bleiben Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, weiter hessenweit verboten. Die Einschleppungswege sind nach wie vor nicht abschließend geklärt. Eine Erkrankung des Menschen durch dieses Virus ist bislang noch immer weltweit nicht nachgewiesen.

Für eventuelle Rückfragen stehen die Amtstierärzte/Innen der Veterinärbehörde des Wetteraukreises unter Tel.: 06031/ 832401 zur Verfügung.


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