„Die Anzahl der Ausbrüche von Vogelgrippe ist rückläufig dennoch gilt Stallpflicht im Bingenheimer Ried weiterhin“, bestätigt der Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen der Kreisverwaltung, Dr. Rudolf Müller.
Nach dem Fund eines Habichts und einer Elster im November und Dezember letzten Jahres, bei denen sich jeweils der Verdacht auf die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 bestätigt hatte, wurde im Februar diesen Jahres bei sechs Höckerschwänen aus Nieder-Mockstadt, die in der Nähe des Birkenhofes tot aufgefunden wurden, ebenfalls das Virus der Vogelgrippe nachgewiesen.
Ab dem 6. April sind nun die dort geltenden Restriktionen aufgehoben. Insbesondere die Stallpflicht in
- den Stadtteilen Nieder-Mockstadt, Staden und Leidhecken der Stadt Florstadt
- dem Stadtteil Blofeld der Stadt Reichelsheim
- den Ortsteilen Dauernheim und Ober-Mockstadt der Gemeinde Ranstadt ist somit beendet. Dies bedeutet auch dort darf, wie im gesamten Wetteraukreis, mit Ausnahme des Bingenheimer Rieds, das Geflügel wieder ins Freie.
Aufgrund des nach wie vor erhöhten Infektionsrisikos im Bingenheimer Ried bleibt dort die Stallpflicht bis auf weiteres bestehen.
Dr. Rudolf Müller erklärt, dass es, um mögliche Viruseinträge in Geflügelhaltungen zu verhindern, wichtig ist, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Der neuen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes zufolge wird sich der Infektionsdruck durch die geänderten Witterungsverhältnisse und den weitgehend abgeschlossenen Frühjahrsvogelzug voraussichtlich in nächster Zeit stetig verringern.
Für eventuelle Rückfragen stehen die Amtstierärzte/Innen der Veterinärbehörde des Wetteraukreises unter Tel.: 06031/ 832401 zur Verfügung.
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