Der Fall schlug in der Wetterau vor einigen Jahren hohe Wellen. Ein in Ägypten geborener Geschäftsmann hat seine Geschäftspartnerin und Geliebte im Streit erschlagen.
Der Fall schlug in der Wetterau vor einigen Jahren hohe Wellen. Ein in Ägypten geborener Geschäftsmann hat seine Geschäftspartnerin und Geliebte im Streit erschlagen.
Für diesen Totschlag wurde er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten vom Landgericht Gießen verurteilt. “Damit sind die Voraussetzungen der zwingenden Ausweisung gegeben", sagte Ernst Meiß, der als Leiter des Fachdienstes Recht den Wetteraukreis in den beiden Verwaltungsstreit-verfahren vertrat.
E. reiste 1980 in die Bundesrepublik ein, ein Asylantrag blieb erfolglos. Er heiratete eine deutsche Staatsangehörige, mit der er zwei Kinder hat. Beide Kinder sind mittlerweile erwachsen und leben selbstständig. Die Ehe mit der ersten Frau, ebenso die beiden weiteren Ehen, wurde geschieden.
E. machte geltend, dass er nach so vielen Jahren in Deutschland keine Beziehungen mehr in sein Heimatland Ägypten hätte und als koptischer Christ diskriminiert würde. Der Argumentation einer totalen Entwurzelung in seinem Heimatland mochte das Gericht nicht nachkommen, zumal E. bis zu seiner Straftat regelmäßig Geschäfte in seinem Heimatland gemacht hat.
Ein besonderer Ausweisungsschutz, den E. mit seiner Aufenthaltsberechtigung erhalten habe, könne ebenfalls nicht herangezogen werden, da nach Aufenthaltsgesetz Fälle besonders schwerer Kriminalität nach dem Willen des Gesetzgebers regelmäßig zum Verlust dieses besonderen Ausweisungsschutzes führen. Schließlich ist es die ungünstige Sozialprognose, die gegen E. spricht. Es bestehen nämlich nach wie vor Anhaltspunkte dafür, dass durch ihn in Zukunft „eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen drohen". Eine Wiederholungsgefahr, so im Urteil des Verwaltungsgerichtes, kann insbesondere “den im Bundesgebiet lebenden Frauen, gleich welcher Nationalität und Staatangehörigkeit, nicht zugemutet werden", das Urteil wurde vom Verwaltungs-gerichtshof in Kassel bestätigt.
Landrat Joachim Arnold zeigte sich bestätigt durch das Urteil. “Wir werden ausländische Straftäter, von denen eine Gefährd-ung für unsere Gesellschaft ausgeht, weiterhin konsequent ausweisen. Auch da verfolgen wir eine glasklare Linie."
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