Trotz hohen Kultstatus verlieren alte Führerscheine, vor allem der „graue und rosa Lappen“, ab Januar 2033 ihre Gültigkeit.
Trotz hohen Kultstatus verlieren alte Führerscheine, vor allem der „graue und rosa Lappen“, ab Januar 2033 ihre Gültigkeit.
Für den Umtausch ist ein zeitlicher Stufenplan vorgesehen. Aufgrund einer EU-Vorschrift, die ein einheitliches fälschungssicheres Dokument vorsieht, müssen alle Führerscheine bis spätestens Januar 2033 umgetauscht werden. Laut Beschluss des Bundesrates soll der verpflichtende Führerscheinumtausch dadurch entzerrt werden, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird, der eine Antragsflut bei den Behörden verhindern soll. Dem muss die Bundesregierung noch zustimmen.
Die geplanten Fristen zum Führerscheinumtausch
Der Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss ist abhängig von den Geburtsjahrgängen:
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, richten sich die Umtauschfristen nach dem Ausstellungsjahr:
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
„Damit ein reibungsloser Umtauschprozess garantiert wird, begrüße ich den zeitlichen Stufenplan sehr, da er insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Wir wollen sicherstellen, dass der Umtausch für die einzelnen ohne längere Wartezeit möglich ist“, so Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch. Für den Wetteraukreis wird geschätzt, dass ungefähr eine Gesamtzahl von rund 110.000 bis 120.000 Führerscheinen umzutauschen sind. Der Umtausch erfolgt auf eigene Kosten. Die Gebühr beträgt 24,00 Euro und muss bei Antragstellung entrichtet werden.
Foto: Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch und Jürgen Grünbein, Leiter der Fachstelle für Führerscheinangelegenheiten.
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