Karben: Tür gegen Audi = Unfallflucht

Wetterau
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Wer beim Ein- oder Aussteigen die Tür seines Fahrzeuges gegen ein anderes Fahrzeug schlägt und dabei einen Schaden verursacht, der hat einen Unfall begangen.



Entsprechend begeht derjenige, der danach einfach so tut als wäre nichts gewesen und davongeht oder -fährt, eine Unfallflucht. Eine Unfallflucht ist eine Straftat. Niemand sollte riskieren eine solche zu begehen, nur, weil er ein paar Lackschäden im Fahrzeug des anderen hinterlassen hat.

Daher gilt: Versuchen Sie den Nutzer des anderen Fahrzeuges ausfindig zu machen, lassen Sie ihn ggf. im Einkaufsmarkt oder der Sporthalle ausrufen. Sollten Sie den Nutzer nicht ausfindig machen können, dann informieren Sie die Polizei. So hätte es auch der Nutzer des Parkplatzes vor der Sporthalle in der Sauerbornstraße in Petterweil machen sollen, der am Mittwoch, zwischen 07.30 und 13.10 Uhr, mit seiner Fahrzeugtür gegen den grauen Audi Q2 einer Vilbelerin schlug.

Am Audi entstanden an der Fahrerseite einige Lackschäden - Reparaturkosten etwa 300 Euro. Auch wenn der Schaden für den Verursacher noch so klein scheint, die Reparaturkosten lassen sich für den Laien kaum einschätzen und für den Halter des geschädigten PKW sind auch noch so kleine Schäden ganz sicher mehr als ärgerlich.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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