Verzögerungen bei Verlängerung von Jagdscheinen

Wetterau

Nach mehreren rassistisch motivierten Straftaten und im Rahmen der Harmonisierung des EU Rechts hat der Bundestag das Waffenrecht novelliert.

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Dazu gehört neben der bereits jetzt üblichen Überprüfung von Waffenbesitzern durch die Waffenbehörde auch eine regehafte Abfrage bei den Landesämtern für Verfassungsschutz.

Seit dem 20. Februar ist bei der Erteilung oder der Verlängerung von Jagdscheinen zunächst eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz durchzuführen. Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker Bösch bewertet dies als einen Beitrag zu mehr Sicherheit. „Neue Waffenbesitzer können durch die verschärften Vorschriften des neuen Gesetzes zuverlässiger bewertet werden.“ Erst nach einer positiven Mitteilung kann dieser Jagdschein erteilt oder verlängert werden. Aktuell wird noch an der technischen Umsetzung der elektronischen Abfrage gearbeitet. Das bedeutet, dass es zu Verzögerungen kommen kann.

Die Untere Jagdbehörde des Wetteraukreises empfiehlt deshalb allen Jagdausübungsberechtigten, den Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins rechtzeitig vor dem 01. April 2020 zu stellen, damit der Jagdpachtvertrag nicht erlischt. Wie es von der Oberen Jagdbehörde des Landes Hessen heißt, sei es rechtlich nicht möglich, „vorläufige Jagdscheine“ auszustellen.


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