Beatmungsgeräte in medizinischen Einrichtungen werden erfasst

Wetterau
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Medizinische Einrichtungen werden verpflichtet ihren Bestand an Beatmungsgeräten zu melden.



Dies hat das Kabinett der hessischen Landesregierung am vergangenen Freitag (27. März) beschlossen. Die Verordnung tritt heute, zum 1. April in Kraft.

„Alle vorhandenen Beatmungsgeräte dezentral zu erfassen ist eine ausgezeichnete Maßnahme um sicherzustellen, dass in Notfällen unverzüglich gehandelt werden kann“, sagt Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Stephanie Becker-Bösch. Dr. Reinhold Merbs, Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Veterinärwesen und Bevölkerungsschutz ergänzt: „Die Wetterauer Krankenhäuser verfügen über Beatmungsgeräte, über die neue Verordnung bekommen wir aber einen Überblick über den aktuellen Bestand und die Reserven außerhalb dieser Krankenhäuser.“

Der Bestand an Beatmungsgeräten wird dem Gesundheitsamt gemeldet, das diese Daten dann bis zum 7. April an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weiterleitet.

Folgende medizinische Einrichtungen sind meldepflichtig

  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Stationäre und ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Zugelassene Krankenhäuser (Paragraf 108, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch),
  • Privatkrankenanstalten (Paragraf 30 Gewerbeordnung),
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der vorab genannten Einrichtungen sowie mit Krankenhäusern vergleichbar sind,
  • Einrichtungen für ambulante Entbindungen (Paragraf § 24f, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch),
  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen,
  • Sanitätshäuser,
  • Kranken- und Pflegekassen.

Das Ministerium begründet diese Verordnung mit der exponentiellen, das heißt ständig sich selbst beschleunigenden Vermehrung und Verbreitung des Corona-Virus. Damit steigt auch „die Wahrscheinlichkeit eines Anstiegs von Infizierten, die einer Intensivbehandlung oder Beatmung bedürfen, ebenfalls erheblich“, so das Ministerium in einem Schreiben an die hessischen Gesundheitsämter. Die unverzügliche Meldung vorhandener Beatmungsgeräte dient dem Gesamtüberblick über den Bestand in Hessen, um im Ernstfall schnell und zielgerichtet handeln zu können.

Das Formular für die Erfassung der Beatmungsgeräte steht auf der Website des Ministeriums als Download zur Verfügung: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/meldepflicht-von-beatmungsgeraeten. Das ausgefüllte Formular ist dann an das Gesundheitsamt des Wetteraukreises zu senden, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder als Fax an 06031/83-2310.


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