Mittlerweile gibt es Anfragen, ob auch wieder größere Veranstaltungen erlaubt seien. So ging bei der Polizei die Anfrage ein, ob man zu einer „Abstandsparty“ gehen könne, bei der der Mindestabstand zwischen den Gästen eingehalten werden kann. „Grundsätzlich gilt, dass auch solche Feiern genauso wie Grillpartys außerhalb des Familienkreises nicht gestattet sind. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern für die Veranstalter von bis zu 1.000 Euro und für Besucher von jeweils 200 Euro geahndet werden“, sagte Landrat Jan Weckler in einer Presseerklärung.
Teure Fete von Jugendlichen
Für neun Jugendliche aus Nidda kommt das gemeinsame Feiern ziemlich teuer. Nicht nur, dass sie mit dem Eindringen in ein umzäuntes Schulgelände Hausfriedensbruch begangen haben, die Polizei hat zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Bußgeldkatalog sieht hier Bußgelder in einem Umfang von rund 200 Euro pro Schüler und Schülerin vor.
„Das mit dem Ferienjob verdiente Geld lässt sich sicherlich besser ausgeben als mit dem Begleichen von Bußgeldern. Deshalb rate ich nach wie vor dringend, die allgemeinen Vorgaben einzuhalten und zum Wohle aller, auf solche Feiern zu verzichten“, so abschließend Landrat Weckler.
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