Neue Regeln für kreiseigenen Sportanlagen

Wetterau
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Auf Vorschlag von Landrat Jan Weckler hat der Kreisausschuss jetzt die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises neu geregelt.



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Die Satzung muss jetzt noch vom Kreistag bestätigt werden. „Damit ersetzen wir Regelungen, die teilweise bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurückreichen“, sagte Landrat Jan Weckler. Als Sondernutzung von kreiseigenen Sportstätten werden alle Nutzungen bezeichnet, die nichts mit Schulsport oder schulische Veranstaltungen zu tun haben. Dies betrifft vor allem den Vereinssport, denn der Wetteraukreis öffnet seine Schulsporthallen außerhalb der schulischen Nutzung auch für Vereine vor Ort, um deren Trainingsbetrieb zu unterstützen.

Die Benutzungs- und Gebührensatzung aus dem Jahr 1978, die Hallenordnung von 1988 und die Hallenschließregelung für die Ferienzeiten aus dem Jahr 1993 wurden in den vergangenen Jahrzehnten teilweise geändert, hatten sich überlebt und waren nur noch schwer nachvollziehbar. „Deshalb haben wir jetzt diese drei Formate in einer Satzung zusammengefasst und auf das Wesentliche reduziert. Damit haben wir klare Regelungen formuliert, die für alle Sportvereine gleichermaßen gelten, die die kreiseigenen Sporthallen nutzen möchten. Außerdem wurde die Satzung der Realität angepasst bezüglich Hallenvergabe und Verantwortlichkeiten“, erklärte Landrat Jan Weckler.

Die Hallennutzung in den letzten Jahren ist immer stärker angestiegen, nicht zuletzt auch wegen der zunehmenden Nutzung der Sporthallen am Nachmittag durch die Schulen selbst, gerade im Rahmen der Ganztagsangebote.

Sporthallen dienen vor allem dem Schulsport

Die Landkreise sind nach Hessischem Schulgesetz verpflichtet, Sportanlagen und Schulsporthallen für den Schulsport vorzuhalten. Das bedeutet, dass schulische Veranstaltungen grundsätzlich Vorrang haben. „Außerhalb der schulischen Nutzungszeiten wollen wir den Sportvereinen die Hallen kostenfrei zur Verfügung stellen und damit den Vereinssport stärken“, sagte Landrat Jan Weckler. Für die Neufassung der Satzung wurde auch eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der Vertreterinnen und Vertreter des Sportkreises Wetterau gemeinsam mit dem Immobilienmanagement des Wetteraukreises Eckpunkte für die Nutzung in der Ferienzeit erarbeitet hatten, die nun in die Satzung mit eingegangen sind.

Zu den wesentlichen Verbesserungen für den Vereinssport zählt die Ausweitung der Nutzungszeiten in den Schulferien. So können die Sportvereine in den Sommerferien die Sporthallen an drei statt bisher zwei Wochen, in den Osterferien eine Woche statt bisher gar keine Nutzung für Trainings- und Wettkampfveranstaltungen nutzen.

Neu ist zugleich, dass am ersten und letzten Ferienwochenende der Trainings- und Spielbetrieb stattfinden kann. „Damit ermöglichen wir eine Erhöhung der Trainings- und Wettkampfzeiten. Insbesondere zu Saisonbeginn ist das für viele Vereine eine große Hilfe“, bestätigte der Vorsitzende des Sportkreises Wetterau, Jörg K. Wulf, und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis.

Foto: Landrat Jan Weckler und Sportkreisvorsitzenden Jörg K. Wulf.


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