Tierschutzbericht: Nicht nur die Elefantendame „Maya“ war ein Thema

Wetterau

Das Ziel der Amtstierärzte/innen und der Tiergesundheitsaufseher der Veterinärbehörde des Wetteraukreises im sehr ereignisreichen Jahr 2012 war, eine artgerechte Haltung sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren sicherzustellen und somit für den Schutz dieser Lebewesen zu sorgen.

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tierschutz wetterautierschutz wetterau1Ein Ziel, das großes Engagement und hohen Einsatz fordert.

Der Tierschutz rückte zusehends in das Interesse und Bewusstsein der Öffentlichkeit. Gesellschaftliche Veränderungen und politische Weichenstellung nahmen und nehmen auf diese Entwicklung großen Einfluss - nicht immer mit entsprechendem fachlichem Hintergrund und nicht immer zum wirklichen Wohl der Tiere.

Bedauerlich ist, so Landrat Joachim Arnold und Dr. Rudolf Müller, der Leiter der Behörde, dass immer häufiger anzeigende Personen fachliche Argumente und ausführliche Erklärungen der Mitarbeiter des Veterinäramtes nicht akzeptieren und die Mitarbeiter aufs Schlimmste beschimpft oder sogar bedroht werden.

Im Zuständigkeitsgebiet des Wetteraukreises liegen ca. 3556 Betriebe mit rund 331.000 Tieren landwirtschaftlicher Nutztierhaltung wie Rinder, Schweine, Schafen, Ziegen und Pferde. Hinzu kommt die stetig steigende Zahl der privaten Tierhaltungen. Während es sich hierbei in der Vergangenheit hauptsächlich um Tiere wie Hunde, Katzen, Heimtiere oder Vögel handelte, ist festzustellen, dass die Anzahl der Haltung von exotischen Tierarten, wie Reptilien, stetig zunimmt.

tierschutz wetterau2tierschutz wetterau3tierschutz wetterau4Den Großteil der Tierschutzarbeit der Veterinärbehörde bildete die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen, die aus der Bevölkerung telefonisch, per Email oder persönlich eingingen. Darüber hinaus wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Routinekontrollen durchgeführt. Im Jahr 2012 betrug die Zahl der Anzeigen aus der Bevölkerung 327. Diese haben zusammen mit den nötigen Nachkontrollen und den Routinekontrollen zu insgesamt 645 Überprüfungen geführt.

Dank der Aufmerksamkeit der Bürger konnten Missstände und Mängel in der Tierhaltung unterschiedlichen Ausmaßes sowie zahlreiche tierschutzwidrige Tatbestände entdeckt werden. In solchen Fällen wurden durch das Eingreifen der Veterinärbehörde die vorliegenden Tierschutzwidrigkeiten behoben und die Tierhaltungen optimiert. Tierhalter wurden durch intensive Aufklärungsgespräche auf die Missstände hingewiesen. Möglichkeiten der Beseitigung und Behebung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung wurden aufgezeigt und besprochen. Den Tierhaltern wurden fallabhängige Fristen gesetzt, in denen Gelegenheit war, die Missstände zu beseitigen. Bei gröberen Verstößen mussten die Tierhalter ein Verwarnungsgeld entrichten. Gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie Tierschutzfälle, bei denen die Mängel bis zur Nachkontrolle nicht beseitigt waren, wurden mit einem Bußgeldverfahren bzw. Strafverfahren geahndet.

Geldbußen in 23 Fällen

tierschutz wetterau5tierschutz wetterau6Im Wetteraukreis kam es 2012 in insgesamt 23 Fällen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Einzelfall mit Geldbußen von 50 € bis zu 12.500 € belegt wurden sowie zu mehreren Strafverfahren. Die gravierendste Maßnahme der Veterinärbehörde stellt das generelle Tierhalteverbot dar. Eine Zuwiderhandlung gegen ein ausgesprochenes Tierhalteverbot führt zur sofortigen Beschlagnahmung und Wegnahme der Tiere.

So wurden die insgesamt 15 Wellensittiche, die entgegen eines bestehenden Halteverbots auf dem Grundstück eines Tierhalters erneut vorgefunden worden, beschlagnahmt und anderweitig pfleglich untergebracht. Gegen den Tierhalter wurde außerdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Dr. Isabell Tammer, die Leiterin des Sachgebietes Tierschutz, berichtet von zunehmenden Tierschutzfällen, deren Ursache in schlechter werdenden wirtschaftlichen Verhältnissen begründet ist. Diese Entwicklung ist seit Jahren zu beobachten und der daraus resultierende Zusammenhang bedingt, dass tierschutzwidrige Tierhaltungen häufig mit katastrophalen Verhältnissen in den Privathaushalten der Tierhalter einhergehen. Es sind keine Einzelfälle, in denen Menschen sich selbst, ihre Wohnräume und auch die von ihnen gehaltenen Tiere verwahrlosen lassen. In diesen Fällen werden Tierhalter und Tiere oft in menschen- unwürdigen Verhältnissen angetroffen.

Die Mitarbeiter des Tierschutzes waren demzufolge häufig mit Personen konfrontiert, die ihrer Lebenssituation nicht mehr gewachsen waren. Fälle dieser Art fordern ein besonderes Engagement und Einfühlungsvermögen von den Amtstierärzten und den Tiergesundheitsaufsehern. Durch Informationen und intensive Gespräche konnten die meisten Tierhalter überzeugt werden, zum Wohle der Tiere, diese freiwillig an Tierschutzvereine abzugeben, die Anzahl der Tiere in ihrer Obhut zu reduzieren und die Haltungsbedingungen zu verbessern.

Beispielsweise konnte durch intensive Gespräche ein Katzenhalter davon überzeugt werden, seine insgesamt 15 Katzen abzugeben. Die Tiere hatten sich auf dem Hof unkontrolliert vermehrt und waren nun so zahlreich, dass eine entsprechende Fütterung und tierärztliche Versorgung für jedes einzelne Tier finanziell schwierig wurde. Die Tiere zeigten Befall von Ektoparasiten, wie Milben und Flöhe. Dank der Hilfe der umliegenden Tierheime konnten die Katzen in pflegliche Hände gegeben werden.

Eine Golden Retriever Hündin wurde von ihrer Halterin erheblich vernachlässigt. Das Tier litt an einer starken, eitrigen Entzündung der Gehörgänge beider Ohren. Der Krankheitsprozess war bereits derart fortgeschritten, dass eine erhebliche, auf einem Ohr irreversible Schädigung des Gehörs vorlag. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel hatte die Halterin die tierärztliche Versorgung unterlassen. Die Hündin wurde beschlagnahmt und nach tierärztlicher Behandlung anderweitig untergebracht. Gegen die Halterin wurde zusätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Neben den privaten wurden auch gewerbliche Tierhaltungen, wie landwirtschaftliche Betriebe, Tierpensionen, Zoofachgeschäfte, Versuchstiereinrichtungen, Tiertransportunternehmen, Hundezuchten sowie Tierheime und private Pflegestellen Kontrollen unterzogen. Personen, die Tiere gewerbsmäßig züchten, mit ihnen handeln oder sie für andere halten bzw. betreuen, benötigen gemäß Tierschutzgesetz die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde.

Im Jahr 2012 wurden insgesamt zehn solcher Erlaubnisse erteilt. Zu den Voraussetzungen für eine Genehmigung zählen die Sachkunde der verantwortlichen Personen, ihre Zuverlässigkeit und die genutzten Räumlichkeiten. Eine Zunahme an Pflegestellen für Hunde, insbesondere für Hunde aus dem Ausland, konnte in den letzten Jahren beobachtet werden. Ein bereits im Frühjahr 2010 gegen einen illegalen Hundehändler eingeleitetes Strafverfahren ist mit einem jüngst ergangenen und mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl von 300 Tagessätzen à 50 € sowie einer festgesetzten Geldbuße von 5.000 € abgeschlossen worden.

Der Händler importierte Hunde ausschließlich aus Polen und bot sie über diverse Internetportale an. Ihm wurden insgesamt 116 illegale Hundeverkäufe mit einem Verkaufserlös von über 40.500 Euro nachgewiesen. Impfpässe wurden unter Mitwirkung einer gesondert verfolgten Tierärztin gefälscht. Viele der vermittelten Welpen waren schon zum Zeitpunkt des Verkaufs erkrankt. Mehrere Tiere waren in derart schlechtem Gesundheitszustand, dass sie verstarben oder eingeschläfert werden mussten.

An dieser Stelle ergeht der dringende Hinweis an die Bürger, die sich einen Hund zulegen möchten, sich zuvor genau über die Haltungs- und Zuchtbedingungen zu informieren. Auffangstationen von Wildtieren stellen im Bereich Tierschutz eine Besonderheit dar. Die Aufnahme von Wildtieren erfordert eine fundierte Sachkunde. Bei der Kontrolle einer Auffangstation für Igel konnten nach sorgfältiger Prüfung der Räumlichkeiten, der Sachkunde und der Zuverlässigkeit keine Mängel festgestellt werden. Die Fundtiere, bei denen es sich in der Regel um Jungtiere handelt, werden aufgezogen und gegebenenfalls tierärztlich behandelt. Die Auswilderung erfolgt so zeitnah wie möglich. Dauerhafte stationäre Unterbringung erfolgt nicht.

Des Weiteren obliegen Tiere, die auf Auktionen, Märkten oder Tierschauen vorgestellt werden, ebenfalls der Zuständigkeit der Behörde. Der Gesundheits- und Pflegezustand der Pferde, Ziegen, Schafe, Rinder, Kaninchen und des Geflügels wurde überprüft und eine tiergerechte Unterbringung während der Ausstellung sichergestellt. Bei einer Ziegenschau wurde ein Transporter ohne Dach benutzt. Ein solcher Transport entspricht nicht den tierschutzrechtlichen Vorgaben und wurde angemessen geahndet.

Rund 50000 Schlachttiere, darunter insbesondere Hühner, Puten und Schweine, wurden 2012 auf die Einhaltung tierschutz-, tierseuchen- und fleischhygienerechtlicher Bestimmungen kontrolliert. Diese Kontrollen erfolgten in der Regel vor dem Verladen der Tiere.

Beispielsweise wurden mehrere Verladungen von jeweils 180 Schlachtschweinen nach Polen und Italien tierschutzrechtlich überwacht. Noch vor Beginn der Verladung konnte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Tränken im Transportmittel aufgrund der winterlichen Temperaturen zugefroren waren. Versuche die Wasserleitungen aufzutauen schlugen fehl. Da somit den Schweinen auf dem Transportweg von 56 Stunden kein Wasser zur Verfügung gestanden hätte, wurde der Transport untersagt. Die Kontrolle der Tierhaltungen in Zirkusunternehmen stellt eine Besonderheit bei der Arbeit im Tierschutz dar.

Kontrollen dieser Betriebe erweisen sich häufig als problematisch. Eine Ankündigung der Schausteller, wann ihr Unternehmen sich im Kreis befindet, erfolgt häufig recht kurzfristig oder gar nicht. Darüber hinaus ist ein Zirkusbetrieb als reisendes Unternehmen dazu gezwungen, die Unterbringung der Tiere immer wieder neu aufzubauen und an die Gegebenheiten des Standortes anzupassen. Die Sicherstellung optimaler Haltungsbedingungen der unterschiedlichen Tierarten wird dadurch erschwert.

Im Wetteraukreis wurden im vergangenen Jahr 6 Betriebe einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde die Unterbringung von unter anderem Elefanten, Tiger, Affen, Pferden, Kamelen, und Hunden sowohl vor Ort als auch beim Transport sowie Art und Umfang der Fütterung dieser unterschiedlichen Tiere begutachtet. Missstände in der Tierhaltung konnten dadurch aufgedeckt, verbessert und ggf. geahndet werden.

Besondere Aufmerksamkeit zog der Fall der Elefantendame „Maya“ des Zirkus Renz auf sich. Der Elefant war aufgrund einer Erkrankung des Vorderfußes vom Zirkusinhaber nicht länger auf der aktuellen Tournee mitgeführt worden, sondern zur besseren Behandlung und Schonung des Tieres nach Friedberg ins Winterquartier gebracht worden. Dort wurde „Maya“ von einem auf Elefanten spezialisierten Tierarzt betreut. Aufgrund einer Anzeige der Tierschutzorganisation „PETA“ wurde die Haltung des Elefanten in Friedberg-Ockstadt überprüft. Unterbringung, Pflege und medizinische Versorgung des Tieres waren nicht zu beanstanden. Die Nagelbettentzündung des Elefanten am linken Vorderfuß sowie die Wunde im Kopfbereich und die geringgradigen Hautveränderungen am Rüssel waren seit Wochen fachlich qualifiziert therapiert worden. Demzufolge lag keine tierschutzwidrige Haltung und Behandlung der Elefantenkuh „Maya“, die fast 40 Jahre beim Zirkus Universal Renz lebte und dort als Familienmitglied angesehen wurde, vor. Da der Gesundheitszustand des Elefanten sich im Laufe der Behandlung massiv verschlechterte, weitere therapeutische Maßnahmen nur kurzfristig zur Besserung führten und die Prognose ungünstig war, musste „Maya“ eingeschläfert werden.

Die anschließende Sektion wurde vor Ort unter der Leitung von Dr. Ulrich Eskens vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Gießen durchgeführt. Dabei konnten im Magen-Darm-Trakt diverse landkartenartig strukturierte Erosionen festgestellt werden. Die makroskopischen und histologischen Befunde deuteten in charakteristischer Weise auf das Vorliegen einer akuten Herpesvirusinfektion hin. Eine solche Herpesvirusinfektion kommt bei Elefanten auch in freier Wildbahn durchaus öfters vor und ist in der Regel schlecht zu therapieren. Obwohl diese Fakten auch PETA mitgeteilt wurden, wurden diese von der Organisation nicht akzeptiert. Stattdessen reichte PETA gegen Dr. Müller Strafanzeige wegen angeblichem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ein. Diese Klage wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft nach monatelangen Ermittlungen als unbegründet beurteilt und somit eingestellt.

Ein gänzlich anderer Fall stellte die Kontrolle eines im Wetteraukreis gastierenden kleineren Zirkusbetriebes dar. In diesem hervorragend geführten Familienbetrieb waren nur wenige Tage vor der Kontrolle 4 sibirische Tiger geboren worden. Die Tiere wurden sofort vom Muttertier angenommen und entwickelten sich prächtig. Die tierseuchenrelevanten Maßnahmen, Impfung und Kennzeichnung mittels Mikrochip bei den Tigern wurden in Anwesenheit von Dr. Müller durchgeführt.

Landrat Joachim Arnold und Dr. Müller betonen, dass die erfolgreiche Arbeit im Tierschutz eine außerordentlich gute Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen und den regionalen und überregionalen Tierschutzorganisationen voraussetzt. Insbesondere die Beschlagnahmungen und die Unterbringung von Tieren wären ohne diese besonders gute Kooperation nicht möglich gewesen. Darum gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank dem Tierheim Wetterau e.V., dem Tierschutzverein Butzbach e. V. sowie der Katzenhilfe Bad Nauheim und der Hundenothilfe 4 Pfoten e.V. Selbstverständlich gebührt ein besonderes „Dankeschön“ auch all den Bürgerinnen und Bürgern, die mit offenen Augen durch den Wetteraukreis gehen und begründete Missstände zur Anzeige bringen.

Einige weitere Tierschutzfälle aus 2012

Ein Hundezüchter hielt seine insgesamt 20 Dackel in erheblich zu kleinen Zwingern. Auf 6m² wurden drei Hunde untergebracht. Sicht nach Außen bestand ebenfalls nicht. Die Vergrößerung der Zwinger und Einhaltung der Tierschutz-Hunde-Verordnung wurde behördlich angeordnet und die bereits 1989 erteilte Zuchterlaubnis entsprechend angepasst. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.

Eine Hundehalterin hielt ihren Hund bei sommerlichen Temperaturen ausgesperrt auf dem sonnigen Balkon. Dem Hund war mittels Klebeband die Schnauze zugebunden, um das Bellen des Hundes zu unterdrücken. Wasseraufnahme oder Temperaturregulation durch Hecheln waren dem Tier somit nicht möglich. In Zusammenarbeit mit der Betreuerin konnte die Tierhalterin überzeugt werden, den Hund anderweitig in pflegliche Hände abzugeben. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.

Die Auflösung eines Pferdebestandes wurde angeordnet. Die Pferdehaltung des Halters ist hiesiger Behörde seit Jahren bekannt. Bei Kontrollen wurden stets Mängel festgestellt, die nicht nachhaltig abgestellt wurden, sodass es immer eines erneuten behördlichen Anstoßes bedurfte. Bei den jüngsten Kontrollen wurde festgestellt, dass die Pferde nicht die notwendige tierärztliche Versorgung erhielten. So wurde bei einem Hengst eine ca.15 cm große Bissverletzung nicht tierärztlich versorgt und eine Stute, die an einer Vereiterung der Gebärmutter erkrankt war und hohes Fieber hatte, blieb bis zum Eingreifen der Behörde unbehandelt. Der Tierhalter war in finanzielle Notlage geraten und konnte den bis dahin 8 Pferden lediglich Futter und Wasser anbieten. Die finanziellen Mittel für eine tierärztliche Versorgung waren nicht vorhanden. Hinsichtlich der Auflösung seiner Pferdehaltung war er einsichtig und kooperativ.

Ein Tierhalter hatte gleichfalls die notwendige Konsultation eines Tierarztes bzw. die Euthanasie seines Rindes in der Folge eines Beinbruchs unterlassen und dem Rind somit ohne vernünftigen Grund erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt. Aufgrund einer diesbezüglichen Tierschutzanzeige erfolgte umgehend eine Kontrolle der Haltung. Hierbei wurde das Rind mit einem durch den Bruch stark deformierten Hinterbein vorgefunden. An der gebrochenen Stelle war eine deutliche Schwellung zu sehen. Erschwerend kam hinzu, dass das Tier keine trockene und verformbare Liegefläche zur Verfügung hatte was die Leidens- und Schmerzsituation des Tieres weiter verschlimmerte. Das Tier wurde umgehend eingeschläfert. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Eine extensive Freilandhaltung von Rindern wurde wegen angeblich massiver tierschutzrechtlicher Verstöße telefonisch angezeigt. Besagte Freilandhaltung war aufgefallen, da während der langen und ungewöhnlich harten Frostperiode 3 Tiere verendet waren. Bei 2 Rindern war dies die Folge der Extremtemperaturen in Verbindung mit dem hohen Durchschnittsalter der Tiere. Bei 1 Tier war eine Schwergeburt die Todesursache. Zahlreiche Kontrollen seitens der Behörde zur Überprüfung der notwendigen und ausreichenden Fütterung sowie Wasserversorgung führten in Verbindung mit einer verwaltungsrechtlichen Anordnung und der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu einer Verbesserung der Tierhaltung.

Foto: Dr. Rudolf Müller bei der Kontrolle eines Zirkusbetriebes.

Foto: Cerstin Blaß, amtliche Tierärztin, kontrolliert einen Alpakabestand.

Foto: Ein Welpe des illegalen Hundehandels – das Tier wurde tiermedizinisch behandelt und konnte in pflegliche Hände abgegeben werden.

Foto: Muttersau mit Ferkeln – vorbildliche Haltung.

Foto: Galloways – Rinderhaltung im Schnee.

Foto: Rinderhaltung.

Foto: Dr. Tanja Twardawa und die amtliche Tierärztin Cerstin Blaß bei einer Tiertransportkontrolle.


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