Bad Vilbel: Ab 2. Juni Betreuung für jedes Kind möglich

Wetterau
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Wochenlang durften nur sehr wenige Kinder die Kitas in Bad Vilbel besuchen.



Aufgrund der Corona-Pandemie wurde lediglich ein Notbetrieb aufrechterhalten, um die Kinder von Eltern, die systemrelevanten Berufen nachgehen, zu betreuen. Nach Pfingsten wird sich dies ändern. Ab Dienstag, dem 2. Juni soll der eingeschränkte Regelbetrieb aufgenommen werden. Hierfür gibt es klare Richtlinien, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Fachbereichs Soziale Sicherung erarbeitet haben. Für Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr und Sozialdezernent Dr. Jörg-Uwe Hahn ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.

„Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs schaffen wir es, dass jedes Kind ab dem 2. Juni zumindest tageweise betreut werden kann. Unter Beachtung aller nötigen Hygiene- und Abstandsregelungen können wir den Bad Vilbeler Eltern ein gutes Angebot machen, dass viele Eventualitäten und Situationen beachtet“, erklären hierzu Hahn und Stöhr.

Die Betreuungszeiten werden sowohl im Ü3-, als auch im U3-Bereich auf 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingeschränkt. Dies hat den Hintergrund, dass die Randzeiten bisher schon personell nur dann leistbar waren, wenn Kinder aus verschiedenen Gruppen gemeinsam betreut werden. „Diese gemeinsame Betreuung ist jedoch im Zuge der Einschränkungen so nicht möglich. Um ein Ansteckungsrisiko zu minimieren, dürfen keine Gruppen mehr vermischt werden. Mit dieser Maßnahme sorgen wir auch dafür, dass bei einem etwaig auftretenden Fall nicht die gesamte Kita in Quarantäne muss, sondern nur die jeweilige Gruppe. So stellen wir auch im Fall der Fälle eine Betreuung sicher“, erläutert Jörg-Uwe Hahn die Herangehensweise.

Für alle Eltern, die das Randzeitenmodul gebucht haben, fällt dieses nun erst einmal weg. Wer bislang ein kürzeres Modul, beispielsweise von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr gebucht hat, kann auch weiterhin nur dieses Fenster nutzen. Für den Ü3-Bereich gilt, dass alle Kinder in den festen Gruppen betreut werden, in denen sie auch vor Corona betreut wurden. Die Gruppengröße ist auf 13 Kinder, maximal aber 15 Kinder festgelegt. Durch die unterschiedlichen Betreuungsansprüche von Eltern kann die tägliche Gruppenzusammensetzung variieren. „Jede Gruppe wird von einer Fachkraft betreut. Zusätzlich wird eine zweite Fachkraft oder eine pädagogische Zusatzkraft einer Gruppe fest zugeordnet. Hier werden wir uns bemühen, diejenigen Fachkräfte einzusetzen, die auch vorher als Betreuungserzieher in den Gruppen waren“, führt Hahn weiter aus.

Die Vergabe der Betreuungsplätze für den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt nach einer festen Reihenfolge:

1. Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, haben einen Anspruch auf fünf Betreuungstage.
2. Vorschulkinder: Hier wird versucht, dass diese möglichst drei Tage in der Woche die Kita besuchen können.
3. Alle weiteren Kinder in der Ü3-Betreuung sollen möglichst an zwei Tagen in der Woche die Kita besuchen können.

„Die Gruppengröße von 13 bis 15 Kindern soll ausgeschöpft werden. Wir geben jedoch auch zu bedenken, dass aufgrund der personellen Ressourcen und der unterschiedlichen Anzahl von Kindern von Eltern aus systemrelevanten Berufen und der Anzahl von Vorschulkindern, die Anzahl der Betreuungstage pro Woche gruppen- und kitaübergreifend abweichen können“, so der Sozialdezernent.

Bürgermeister und Kämmerer Dr. Thomas Stöhr ergänzt, dass für den Ü3-Bereich auf die Betreuungsgebühren verzichtet werden soll, mit Ausnahme der Eltern, die eine Betreuung an allen Wochentagen in Anspruch nehmen. „Wir haben mit dem Verzicht der Gebühren, aufgrund des Notbetriebs schon sehr entgegenkommend reagiert und wollen diese Linie auch weiterfahren. Daher werden wir die Gebühren nur dann erheben, wenn eine volle Leistung in Anspruch genommen wird. Das Essens- sowie das Getränke-Frühstück-Bastelgeld wird für alle Eltern anteilig erhoben“, berichtet Stöhr.

Für den U3-Bereich gelten die genannten Betreuungszeiten, auch hier entfallen die Randzeiten, um eine Gruppenvermischung zu vermeiden. Hier jedoch ist es möglich alle gemeldeten Kinder zu betreuen, da die Gruppengröße im U3-Bereich ohnehin bei maximal 12 Kindern liegt. „Im U3-Bereich gelten dabei dieselben Hygiene- und Abstandsregeln wie für den Ü3-Bereich. Auch hier arbeiten wir mit zwei Betreuungskräften pro Gruppe, wobei auch hier mindestens eine Fachkraft eingesetzt wird. Im U3-Bereich werden die Betreuungsgebühren satzungsgemäß für die jeweils gebuchte Betreuungszeit, maximal aber von 08:00 bis 16:00 Uhr erhoben“, erklären Stöhr und Hahn.

Für die städtische Hortbetreuung gilt, dass diese nach Schulende, beziehungsweise nach dem Ende der Betreuung in der Schule beginnt und spätestens um 16 Uhr endet. Auch hier werden die Kinder in festen Gruppen von maximal 15 Kindern betreut. Wie bei der Ü3-Betreuung haben zunächst Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen einen Anspruch auf fünf Betreuungstage. Alle weiteren Hort-Kinder sollen nach Möglichkeit an drei Tagen den Hort besuchen können. Die Betreuungsgebühren müssen anteilig entrichtet werden.

„Alle Eltern, die auf ihren Betreuungsanspruch in den städtischen Einrichtungen für einen gesamten Monat verzichten, müssen keine Gebühren zahlen. Wir bitten hierbei zu beachten, dass dies nur gelten kann, wenn wirklich für einen gesamten Monat entsprechend verzichtet wird. Zudem bitten wir alle Eltern, eine längere Abwesenheit aufgrund von Urlaub oder Krankheit umgehend zu melden, damit wir anderen Kindern zusätzliche Betreuungstage anbieten können“, richtet sich Sozialdezernent Jörg-Uwe Hahn an die Eltern.

Abschließend bedanken sich der Bürgermeister und der Sozialdezernent bei allen Bad Vilbeler Eltern für das Verständnis, die Geduld und das Mitwirken in den letzten Wochen. „Es war für uns alle eine Ausnahmesituation und sie ist es noch. Aber wie die Eltern diese angenommen haben, war und ist beeindruckend. Trotz aller Einschränkungen, insbesondere ja auch für die Kinder, haben die Eltern das Beste aus der Situation gemacht. Dafür bedanken wir uns sehr und zollen allen Bad Vilbeler Eltern unseren größten Respekt. Mit dem eingeschränkten Regelbetrieb können wir nun Stück für Stück zu einer gewissen Normalität zurückkehren. Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind weiterhin hoch motiviert und freuen sich auf die Kinder“, so Stöhr und Hahn abschließend.

Die entsprechenden Regelungen sowie Hinweise zum täglichen Ablauf und die Hygienekonzepte der einzelnen Kitas wurden den Eltern per Anschreiben zugeschickt. Ebenfalls wurden die Eltern bereits in der letzten Woche nach ihren Betreuungswünschen gefragt. Die Kitaleitungen haben daraufhin Gruppeneinteilungen vorgenommen und werden diese den Eltern ebenfalls vor Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs mitteilen.


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