Förderprogramm für ehrenamtliche Initiativen

Wetterau
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Die Corona-Pandemie hat auch viele ehrenamtliche Initiativen in Schieflage gebracht.



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Denn auch wenn zwischenzeitlich viele Kontaktbeschränkungen wieder aufgehoben wurden, müssen sie ihre Arbeit immer noch an eine Vielzahl von weiterhin bestehenden Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen. Das führt zu erheblichen Einschränkungen sowie zusätzlichen Aufwendungen und Kosten. Um vor allem Projekte und Initiativen passgenau zu unterstützen, die die Bürger versorgen, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium ein millionenschweres Soforthilfeprogramm aufgelegt: "Ehrenamt stärken. Versorgung sichern". Die Bewerbungsphase läuft bereits und endet am 12. Juli 2020. Beantragt werden kann eine Förderung von bis zu 8.000 Euro. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Landrat Jan Weckler wirbt für die Teilnahme von Initiativen aus der Wetterau: "Die Bundesregierung hilft den Helfern, die wegen der Corona-Krise ins Straucheln geraten sind. Das ist gut angelegtes Geld, damit in und nach der Krise weiter geholfen werden kann. Die Angebote sind ein wichtiger Beitrag für attraktive ländliche Regionen. Wenn es um die Lebensmittelversorgung geht, sind sie für viele Menschen existentiell.“

Antragsberechtigt sind:

  • eingetragene Vereine (e.V.),
  • gemeinnützige GmbHs,
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
  • als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts,
  • genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten.

Gefördert werden:

  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (zum Beispiel Schutzmasken, Desinfektionsmittel),
  • Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (zum Beispiel Fahrräder, Transportboxen),
  • Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (zum Beispiel Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen).

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Abstimmung mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) sowie den Landkreisen durchgeführt. Initiativen, die besonders schutzbedürftige Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftlich getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, reichen in der ersten Stufe bis zum 12. Juli 2020 eine kompakte Interessenbekundung ein über die Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: www.bmel.de/ehrenamt-versorgung .

Im Wetteraukreis können bis zu fünf Initiativen gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 2.000 und 8.000 Euro.

Foto: Landrat Jan Weckler mit dem Aufruf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.


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