"Viele Einzelhändler leiden unter den Beschränkungen in der Corona Pandemie. Völlig unverständlich ist da das Verhalten eines Einzelhändlers aus einer größeren Wetterauer Kommune, der bereits im Mai einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid über eine vierstellige Summe erhalten hat. Nach wie vor gibt es regelmäßig Beschwerden und auch Feststellungen durch städtische Bedienstete, dass immer noch gegen die Auflagen verstoßen wird. Auch mehrmalige Belehrungen haben nicht gefruchtet. Regelmäßig seien deutlich mehr Kunden in dem Ladengeschäft als zulässig und das mehrheitlich ohne Mund- Nasen Bedeckung. Abstände werden nicht eingehalten, vor dem Geschäft bilden sich Schlangen, Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind nirgends angebracht", heißt es in einer Pressemitteilung aus der Kreisverwaltung.
„Wenn Informationen, Belehrungen und selbst empfindliche Bußgelder nicht helfen, muss letzten Endes auch eine behördliche Schließung eines Ladengeschäft ins Auge gefasst werden“, appelliert Landrat Jan Weckler an die Vernunft aller Beteiligten die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) einzuhalten.
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