Neuregelung der Sonntagsöffnung gefordert

Wetterau
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„In Hessen stehen Einzelhändler unter Druck. Es wird für den stationären Einzelhandel immer schwieriger, sich gegen die große Onlinekonkurrenz wie Amazon und CO. zu behaupten. Die Corona-Krise hat die Problematik noch weiter verschärft“, erklärt der Wetterauer FDP-Landtagsvizepräsident Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn.



„Auch im aktuellen ´Lockdown Light´ leidet der Handel, weil sich aufgrund der strengen Corona-Verordnungen weniger Menschen in den Geschäften aufhalten können. Das ist insbesondere in der Adventszeit umso bitterer. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gastronomie gänzlich geschlossen hat, sodass beispielsweise die Anlaufstelle für eine Kaffeepause während des Einkaufbummels fehlt.“ Hahn und seine Landtagskollegen machen aus diesem Grund in der kommenden Woche einen Vorschlag zur Förderung des Einzelhandels, der sich auch auf die Wetterau positiv auswirken würde. Die Liberalen haben ein Gesetz vorgelegt, dass zu einer Flexibilisierung der Sonntagsöffnung aus der Corona-Pandemie führen soll. Es soll bis Ende 2021 gültig.

„Wir wollen es dem Einzelhandel ermöglichen, dass dieser im kommenden Jahr an vier Sonntagen im Jahr ohne Anlassbezug öffnen darf, darunter sollen unserer Ansicht nach auch zwei Adventssonntage sein. Als Anlass, der nach aktueller Gesetzeslage einen verkaufsoffenen Sonntag rechtlich möglich macht, gelten zum Beispiel größere Feste und Messen. Solche Veranstaltungen wurden dieses Jahr größtenteils abgesagt, was wohl auch bis ins kommende Jahr hinein leider so sein wird", legt Hahn dar. „Ich bin überzeugt, dass verkaufsoffene Sonntage auch für die Wetterauer Einzelhändler eine gute Möglichkeit sind, die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Der stationäre Einzelhandel braucht dringend eine derartige Unterstützung. Ich möchte ein Frühlingserwachen 2021 mit zahllosen Einkaufsevents gerade in den Innenstädten von Wetterau und Vogelsberg erreichen.“ Einige Bundesländer konnten das bereits unbürokratisch ermöglichen. Das sei aber in Hessen aufgrund der restriktiven Gesetzeslage von schwarz-grün nicht möglich.

Hahn ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass für eine begrenzte Zeit ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung bestehen wird. Öffentliches Interesse bedeutet in diesem Fall Interesse an belebten Innenstädten sowie am Erhalt von Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten für weite Teile der Bevölkerung. Ich finde für diese Idee viel Unterstützung durch die Gewerbetreibenden in meiner Heimatstadt Bad Vilbel, aber zum Beispiel auch aus der Kreisstadt und aus Büdingen!“