39-Jähriger und Lebensgefährtin missbrauchten Tochter

Wetterau
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Das Landgericht Gießen hat am 16.11.2022 einen 39-jährigen Mann aus dem Wetteraukreis und dessen ehemalige Lebensgefährtin unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Hauptverhandlung basierte auf der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)- vom 20.04.2022.



In dieser wurde dem Angeklagten unter anderem vorgeworfen, seit dem Jahr 2016 über das Internet vermehrt Dateien mit kinderpornographischen Inhalten bezogen und weiterversandt zu haben.

Darüber soll er zwischen den Jahren 2018 und 2021 seine zur Tatzeit zwischen sechs und acht Jahre alte Tochter mehrfach sexuell missbraucht und davon Bild- und Videoaufnahmen gefertigt haben. Seiner mitangeklagten Lebensgefährtin wurde unter anderem zur Last gelegt, sich ab Herbst 2020 an den sexuellen Übergriffen auf die Tochter des Angeklagten beteiligt zu haben. Zudem soll sie im Besitz kinderpornographischer Dateien gewesen sein.

Die Vertreterin der ZIT beantragte, gegen den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwölf Jahren und acht Monaten sowie gegen die Mitangeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren und zehn Monaten zu verhängen. Das Landgericht Gießen sah die Tatvorwürfe fast vollumfänglich bestätigt und verurteilte nach insgesamt sieben Verhandlungstagen den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwölf Jahren, die Mitangeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Vor Gericht räumten beide Angeklagten die Tatvorwürfe ein und legten umfangreiche Geständnisse ab.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.


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