Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch für Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren.
Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch für Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren.
Rein rechnerisch, so hat es einst die Bundesregierung festgelegt, reicht dafür ein Angebot für jedes dritte Kind. „Diesen Versorgungsgrad haben wir zum 1. August in der Wetterau erreicht. In den letzten drei Monaten sind noch einmal insgesamt 180 Plätze hinzugekommen“, so Landrat Joachim Arnold in Vertretung für Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel.
Aktuell stehen damit 2.360 Plätze zur Verfügung. Nach der kommunalen Bedarfsplanung der 25 Städte und Gemeinden im Wetteraukreis allerdings fehlen noch rund 600 Plätze, gleichzeitig sind rund 300 Plätze noch nicht besetzt.
Gegenüber der ursprünglichen Bedarfsplanung vom vergangenen Jahr haben zehn Kommunen im Wetteraukreis ihr Ausbauziel zum Teil deutlich nach oben korrigiert, sodass aktuell ein Gesamtbedarf von derzeit 2.960 Plätzen festgestellt wurde. „Bis zum Ende des Jahres werden noch 160 zusätzliche Plätze fertiggestellt, im kommenden Jahr werden es weitere 300 Plätze sein. Dann werden wir eine Deckung von rund 39 Prozent haben.“
Unterschiedlicher Bedarf
Der Bedarf in den Kommunen ist allerdings höchst unterschiedlich. In den städtischen Regionen liegt er bei teilweise 55 Prozent, im ländlichen Bereich liegt er bei unter 30 Prozent. „Was das Betreuungsangebot für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr angeht, so gehe ich davon aus, dass die Eltern für ihre einjährigen Kinder sicher einen Platz finden können.“ In vielen Kommunen werden mittlerweile auch sehr lange Betreuungszeiten von bis zu 45 Wochenstunden zusätzlich angeboten.
11,5 Millionen Investitionszuschüsse, aber nichts für den Betrieb
In den vergangenen fünf Jahren sind Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt 11,5 Millionen Euro in den Wetteraukreis geflossen. Alle Anträge auf Förderung wurden positiv beschiedne. „Für die Investitionen war das sicherlich eine wertvolle Hilfe, allerdings brauchen die Kommunen im Wetteraukreis dringend einen Zuschuss für den Betrieb der Kindertagesstätten.“
Hoch defizitäre Haushalte waren nach Ansicht von Landrat Arnold auch ein Hinderungsgrund bei den neun Kommunen, die mit ihrem Betreuungsangebot unterhalb des Wetterauer Durchschnittes liegen. Würde hier eine konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips verfolgt werden, wonach derjenige bezahlt, der die Leistung auch bestellt hat, würde es um die Versorgung im Wetteraukreis noch besser aussehen.
„Insgesamt aber bin ich recht zuversichtlich, dass wir in der Wetterau mit dem Angebot für die U3-Betreuung auf einem guten Weg sind und die Kommunen allen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren suchen, auch ein entsprechendes Angebot machen können“, so abschließend der Wetterauer Landrat.
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