Die vom Hessischen Rundfunk am Donnerstag (17. Juli 2014) veröffentlichten Zahlen zu den Hilfsfristen der Rettungsdienste hat Landrat Joachim Arnold zum Anlass genommen, auf die Problematik genauer einzugehen.
Die vom Hessischen Rundfunk am Donnerstag (17. Juli 2014) veröffentlichten Zahlen zu den Hilfsfristen der Rettungsdienste hat Landrat Joachim Arnold zum Anlass genommen, auf die Problematik genauer einzugehen.
Im Jahre 2006 wurde der Rettungsdienst des Wetteraukreises in einer vergleichenden Prüfung des Landesrechnungshofes noch besonders ausgezeichnet. Das Jahr 2012, das der Hessische Rundfunk jetzt in den Fokus gestellt hat, war in der Wetterau durch besondere Ereignisse gekennzeichnet. Zum 1. Januar 2012 wurden nämlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Notfallzentralen gestrichen und in Bad Nauheim konzentriert. Weil die Menschen vor Ort keinen ärztlichen Notdienst mehr hatten, haben viele die Rettungsdienste alarmiert, was in der Leitstelle zu stark gestiegenen Einsatzzahlen führte. Wir haben deshalb sofort reagiert und mit den Krankenkassen eine deutliche Erhöhung der sogenannten Vorhaltestunden vereinbart. Deshalb hat sich die Einhaltung der Hilfsfrist im Jahre 2013 wieder verbessert.
Landrat Arnold warnte davor, den Rettungsdienst in Hessen schlechtzureden. Es ist einer der besten Rettungsdienste in der ganzen Republik. „Im Musterland Bayern beispielsweise liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen bei 15 bis 17 Minuten und auch in Baden Württemberg liegen sie höher als in Hessen. In der Wetterau sind 18 Rettungswagen rund um die Uhr im Einsatz. In Spitzenzeiten haben wir 24 Fahrzeuge zur Verfügung.“
Sorge bereitet den Fachleuten beim Rettungsdienst die Schließung der Notfallzentrale in Bad Vilbel und die anstehenden Veränderungen im Altkreis Büdingen. „Das werden wir wieder unmittelbar bei den Zahlen der Notfalleinsätze zu spüren bekommen.“ Arnold forderte deshalb ein Ende des Schubladendenkens. „Es ist doch absurd, wenn man glaubt, auf dieser Seite etwas sparen zu können, wenn man gleichzeitig an anderer Stelle deutlich höhere Kosten produziert“, so abschließend Landrat Arnold.
Im Rettungsdienstplan des Landes Hessen heißt es: „Als Hilfsfrist ist für die bodengebundene Notfallversorgung in Hessen gemäß § 15 Abs. 2 HRDG ein Zeitabschnitt von zehn Minuten (ab Eingang des Notrufes bei der Leitstelle) vom Gesetzgeber als umsetzbar und sachlich vertretbar vorgegeben, innerhalb dem in der Regel jeder an einer Straße gelegene Notfallort zu erreichen ist. … Für die Sicherung der Ergebnisqualität bedeutet dies, dass bei zehn Prozent der hilfsfristrelevanten Notfälle (Ausnahmefälle) in der Realität eine längere Hilfsfrist als 10 Minuten einschränkend in Kauf genommen wird. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Notfallort in vielen Fällen schneller als in 10 Minuten erreicht wird. In mindestens 95 % der Fälle muss der Notfallort - insbesondere auch in ländlich strukturierten Rettungsdienstbereichen - nach 15 Minuten erreicht werden.“
Die Vorgabe, in 95 Prozent der Notfälle binnen 15 Minuten vom Eingang des Notrufes den Notfallort zu erreichen, wurde in den letzten Jahren im Wetteraukreis immer eingehalten.
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