Straßenbeitragssatzung der Stadt Bad Vilbel rechtswidrig

Wetterau

In Bad Vilbel wurde aktuell angekündigt, eine neue Straßenbeitragsbeitragssatzung vorzulegen.

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Nach Ansicht von Landrat Joachim Arnold ist dieser Entwurf rechtswidrig. In dem Entwurf der Straßenbeitragssatzung der Stadt Bad Vilbel ist vorgesehen, dass die Stadt bei der Sanierung von Anliegerstraßen und Straßen mit innerörtlichem Durchgangsverkehr einen höheren Betrag selbst erbringt, als die gesetzlichen Mindeststandards vorschreiben.

Für Landrat Arnold als zuständige Rechtsaufsicht ist dies aufgrund der städtischen Haushaltslage unzulässig: „Laut der Hessischen Gemeinde Ordnung müssen die Gemeinden Gebühren und Beiträge vorrangig einsetzen, um ihre Ausgaben zu decken. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, dürfen Steuern zur Deckung herangezogen werden. Das bedeutet, dass es insbesondere defizitäre Kommunen untersagt ist, auf Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen zu verzichten. Aus diesem Grund ist die in dem Entwurf von Bürgermeister Dr. Stöhr festgesetzte Beitragshöhe der Straßenbeiträge rechtswidrig“, erläutert Landrat Arnold die gesetzliche Situation.

Dies habe auch Auswirkungen auf die ausstehende Haushaltsgenehmigung, so Arnold: „Nach den Vorgaben des Hessischen Innenministers darf ich als Rechtsaufsicht über die Stadt Vilbel keinen Haushalt genehmigen, der keine den gesetzlichen  Bestimmungen genügende Straßenbeitragssatzung vorsieht“.


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