Verbesserte Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme

Wetterau

Das Land Hessen hat angekündigt, die Pauschale für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen rückwirkend vom 1. Januar 2015 von 562 Euro auf 652 Euro zu erhöhen.

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„Von dieser Erhöhung werden wir, wie von mir bereits angekündigt, als freiwillige Leistung seitens des Kreises die Kommunen angemessen beteiligen. Das gilt für diejenigen Städte und Gemeinden mit denen wir vertragliche Vereinbarungen geschlossen haben. Vorausgesetzt, dass die schon seit einem dreiviertel Jahr angekündigte Erhöhung der Landespauschale tatsächlich auch fliesen wird“, das teilte Landrat Joachim Arnold mit.

„Wir gehen derzeit von einer 15 prozentigen Erhöhung der Landespauschale an uns aus, das heißt 90 Euro im Monat pro Flüchtling. Wir werden die Vertragskommunen daran mit einem mehr als doppelt so hohen Anteil, nämlich 33 Prozent als freiwillige Leistung seitens des Kreises beteiligen“, kündigte Arnold an. Diese Städte und Gemeinden erhalten für jeden Flüchtling, den sie in eigenen Unterkünften untergebracht haben, zusätzlich 30 Euro pro Monat vom Kreis. „ Mindestens zehn Euro pro Monat und Flüchtling davon sollen von ihnen für Gemeinwesenarbeit und Integrationsmaßnahmen verwendet werden. Darüber hinaus können die restlichen 20 Euro dafür, aber auch für die Organisation, Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge verwendet werden. Das Besondere der Wetterauer Regelung ist, dass die 10 Euro den Kommunen auch für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden, die nicht in deren, sondern in Gemeinschaftsunterkünften des Kreises untergebracht sind“, so Landrat Arnold.

Derzeit hat knapp die Hälfte der Wetterauer Kommunen eine entsprechende Vereinbarung mit dem Wetteraukreis geschlossen. Zu den Aufgaben der Vertragskommunen gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von geeigneten Unterkunftsplätzen und deren Ausstattung. Gewünscht wird die Errichtung, Koordination und Steuerung eines „runden Tisches“ zur Gestaltung einer Willkommenskultur und die Benennung einer Ansprechperson für den Kontakt mit dem Wetteraukreis. Als Gegenleistung überweist der Wetteraukreis eine Pauschale für die Unterbringung der Flüchtlinge. Die Höhe der Pauschale orientiert sich an den örtlichen Mietpreisen und liegt bei durchschnittlich 210 Euro pro Person und Monat. Für die von der Kommune geschaffenen Plätze garantiert der Kreis eine Belegungsquote von 50 Prozent. Darüber hinaus stellt der Wetteraukreis wie bisher als freiwillige Leistung den Städten und Gemeinden einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Wahlweise wird vom Kreis auch den Kommunen angeboten die gesamte Abwicklung der vom Land übertragenen Aufgaben zu übernehmen, dann bekommen sie vom Kreis künftig 652 Euro pro Monat und Flüchtling erstattet. „Das sollten sie sich aber gut überlegen, denn bis dato wird eine Landespauschale von 562 Euro pro Flüchtling und Monat gezahlt. Die jetzt angekündigte Erhöhung ist allerdings immer noch nicht kostendeckend“, rechnet Arnold vor. „Neben dem Regelsatz für Asylbewerber in Höhe von aktuell 382 Euro müssen durchschnittlich 210 Euro für Wohn- und 110 Euro für Krankenkosten gerechnet werden, macht zusammen 702 Euro, so dass auch künftig jeden Monat 50 Euro aus eigentlich nicht dafür vorgesehenen Kreismitteln zugeschossen werden müssen. Hinzu kommt, dass in diesem Betrag die sozialarbeiterische Begleitung und sonstige Gemeinwesenarbeit nicht taxiert sind. Für Landrat Arnold ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie in kommunalfeindlicher Art und Weise einfach Aufgaben des Landes Hessen von diesem auf die kommunale Familie übertragen werden, ohne für die entsprechenden Finanzmittel gerade zu stehen.

Arnold regt an, in den Kommunen, die bisher noch keine Vereinbarung mit dem Wetteraukreis getroffen haben, noch einmal intensiv darüber nachzudenken, die Vorteile und zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten der Ehrenamtlichen vor Ort durch eine solche Vereinbarung aktiv zu nutzen. „Unabhängig davon brauchen wir einen konstruktiven Dialog, um die humanitäre Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung gemeinsam zu stemmen. Dafür war die erste Wetterauer Flüchtlingskonferenz ein guter Anfang. Für Fragen der Finanzierung ist in Hessen ausschließlich das Land zuständig.“

Sonderregelung für Büdingen

Der Kreisausschuss hat zudem eine Regelung beschlossen, die ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung in Büdingen durch das Land Anwendung finden soll. Er will das Vergünstigungskontingent, das dem Wetteraukreis für diese Einrichtung vom Land zugestanden wird, auf die Büdingen vom Wetteraukreis zugewiesene Quote anrechnen. „Konkret bedeutet das, dass dann die Stadt Büdingen selbst keine zusätzlichen Flüchtlinge mehr unterbringen muss“, so Landrat Arnold.

Die Zuweisung durch das Land an den Wetteraukreis erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel; danach werden dem Wetteraukreis bislang 5,5 Prozent aller in Hessen unterzubringenden Flüchtlinge zugewiesen. Mit der neuen Erstaufnahmeeinrichtung wird dieser Anteil auf fünf Prozent gesenkt. Aktuell geht man in Hessen von 40.000 Flüchtlingen allein für unser Bundesland aus. In der Wetterau wären dann im laufenden Jahr 2.200 Flüchtlinge unterzubringen. Durch die Neuberechnung des Schlüssels reduziert sich diese Zahl auf 2.000. Ohne die Einrichtung des Erstaufnahmelagers Büdingen würden von den dann 2.200 unterzubringenden Flüchtlingen gut 7 Prozent in Büdingen unterzubringen sein; das sind dann etwa 150 Menschen. „Durch Weitergabe der niedrigeren Landeszuweisung durch den Wetteraukreis an die Stadt Büdingen sind durch die Errichtung des Erstaufnahmelagers in den Kasernen keine zusätzlichen Flüchtlinge von dieser unterzubringen. Diese Regelung gilt, solange die Erstaufnahmeeinrichtung besteht und die Zusicherungen des Landes gegenüber uns nicht von diesem aufgekündigt werden“, sichert Landrat Arnold abschließend zu.

Ebenfalls beschlossen hat der Kreisausschuss im Zuge der künftigen Wetterauer Regelungen zur Flüchtlingsunterbringung im Kreisgebiet, dass im ersten Jahr 50 Prozent und im zweiten Jahr 25 Prozent der durch den Wetteraukreis eingerichteten Flüchtlingsunterkünfte auf das Zuweisungskontingent der jeweiligen Standortkommune angerechnet werden. „Wir erhoffen uns davon, dass es mit dieser Vergünstigung den Städten und Gemeinden leichter fällt, uns entsprechend bebaubare Grundstücke gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Diese Vergünstigung gilt im Übrigen auch für die Immobilien, die von uns von den Kirchen angedient werden. Wir haben sie dazu gesondert angeschrieben und sind gespannt auf die Resonanz“, so Landrat Arnold abschließend.


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