„Da haben unsere Proteste doch Erfolg gehabt“, kommentierte Landrat Joachim Arnold die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse für die Landkreise von bislang einer Millionen auf zwei Millionen Euro, um für Menschen mit Schwerbehinderung angemessenen Wohnraum zu schaffen.
„Es ist zwar nur das Doppelte von recht wenig“, so Arnold, „aber immerhin stehen dem Wetteraukreis in der ersten Jahreshälfte schon mal 31.000 Euro zur Verfügung, um für Menschen mit Schwerbehinderung angemessenen Wohnraum zu schaffen.“ Damit sollen bauliche Hindernisse in Wohnungen beseitigt werden, die vom Eigentümer selbst oder einem Angehörigen genutzt werden. Wohnungen und auch das Wohnumfeld sollen so gestaltet sein, dass schwerbehinderte Menschen darin weitgehend einen eigenen Haushalt führen und selbstständig leben können.
Zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit können etwa der Umbau von Bädern und Küchen, die Beseitigung von Schwellen und Stufen, die Umgestaltung von Treppen und der Einbau von Rampen und Aufzügen, gefördert werden. Die Zuschussobergrenzen betragen für Badumbauten 5.000 Euro, für Lifte/Aufzüge 6.000 Euro und für weitere Einzelmaßnahmen 2.500 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Finanzierung des Umbauvorhabens dauerhaft gesichert ist, die Maßnahme nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann und ein akuter Bedarf besteht. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt aufgrund der Nachhaltigkeit der Maßnahme und nach sozialen Aspekten. Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.
Informationen und Formulare zur Aufnahme in das Förderprogramm „Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“ können in der Fachstelle Strukturförderung in 61169 Friedberg, Homburger Str. 17 unter Tel. 06031-834112 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.
Fotos: Eine Badewanne ist zwar sehr bequem aber nicht altersgerecht. Eine barrierefreie Dusche ist für Menschen mit Schwerbehinderung eine wichtige Hilfe.