"Einen Zettel hinterm Scheibenwischer zu hinterlassen wenn man ein anderes Fahrzeug angefahren hat, reicht nicht aus.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Unfallverursacher damit seiner Pflicht genüge getan hat. Sollte der Fahrzeugnutzer nicht ausfindig zu machen sein und nach einiger Wartezeit nicht zum Fahrzeug kommen, dann muss die Polizei verständigt werden. Wer sich daran nicht hält, und eben nur einen Zettel am beschädigten Fahrzeug hinterlässt, begeht eine Unfallflucht."
Nur einen Zettel fand auch ein Frankfurter am Donnerstagabend an seiner Windschutzscheibe vor. Zwischen 16 und 18.20 Uhr beschädigte ein Unbekannter seinen schwarzen Mercedes, der am Straßenrand in der Untergasse in Okarben abgestellt war. Doch bei diesem Ärger blieb es nicht. Der notierte Name und die Telefonnummer auf dem Zettel waren zudem auch noch falsch. Nun bleibt der Mann auf seinem Schaden sitzen, wenn sich keine Zeugen finden, die der Polizei Hinweise auf den Unfallverursacher geben können. Diese nimmt die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0, entgegen.
Infos mit welcher Strafe Unfallflüchtige rechnen müssen gibt es im Internet unter www.polizei.hessen.de/ppmh unter der Rubrik verkehrssicher-in-mittelhessen.
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