Die Unfallfluchtsachbearbeiter der Wetterau haben dieser Tage wieder jede Menge Vorgänge eröffnet, bei denen es um Schäden ging, auf denen letztlich die Allgemeinheit sitzen bleibt, wenn die Verursacher nicht doch noch ermittelt werden können.
Oft genug wird der Leser bei diesen Anzeigen den Verdacht nicht los, dass es mit der Moral der Schadensverursacher nicht so weit her ist, wenn es um solche Schäden geht. Umgefahrene Leitpfosten, angefahrene Schilder, beschädigte Leitplanken und defekte Laternen finden die Straßenmeistereien und andere mit der Verkehrssicherheit Beauftragte regelmäßig bei ihren Überprüfungen vor. Die Schäden bringen sie bei der Polizei zur Anzeige, bei der sie als Unfallfluchten erfasst werden.
Ein paar Beispiele der letzten Monate: 300 Euro kostete der Ersatz eines Verkehrsschildes auf der Bundesstraße 455 bei Wölfersheim, dass irgendwann im August von einem Unbekannten umgefahren wurde. Ein Verkehrszeichen auf der Bundesstraße 455 an der Einmündung zur Kreisstraße 11 bei Rosbach fuhr ein anderer Verkehrsteilnehmer um, der Unfallflucht beging. Festgestellt wurde die Beschädigung Ende Juli.
Am 10. August stellte Hessen mobil eine Beschädigung eines Verkehrszeichens auf der Bundesstraße 3 kurz hinter der Anschlussstelle Rosbach fest. Der Schadensverursacher ist auch hier nicht bekannt. Auf 800 Euro beläuft sich der Schaden an einem Laternenmast in der Südstraße in Niddatal-Kaichen. Der Unfallverursacher - flüchtig. Auch ein Laternenmast in der Heinrich-Busold-Straße in Friedberg kam nicht ungeschoren davon. Am 19. August wurde die Beschädigung von der OVAG festgestellt. Wer für den Schaden verantwortlich ist, ist auch hier nicht bekannt.
Mehrere Meter einer Schutzplanke auf der Bundesstraße 275 zwischen Staden und Ober-Florstadt mussten nach einer erheblichen Beschädigung, die bereits im Juni bekannt wurde, ausgetauscht werden. Die Rechnung von fast 1000 Euro konnte an keinen Verursacher gesandt werden, da auch dieser Unfallflucht beging.
"Sollten sie selbst gegen eine Verkehrseinrichtung stoßen, dann informieren sie die Polizei, diese nimmt den Schaden auf, den sie dann entweder über ihre Versicherung regulieren lassen oder selbst bezahlen können. Wenn sie Zeuge werden, das ein anderer Verkehrsteilnehmer sich aus dem Staub macht, nachdem er ein Schild oder ähnliches beschädigt hat, dann stellen sie sich als Zeuge zur Verfügung und rufen sie die Polizei. Bedenken sie immer, dass sie die Reparaturkosten am Ende auch irgendwie mit bezahlen."
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