Sehr viele Verkehrsteilnehmer sind es, die dieser Tage meinen aufgrund der Baustellenarbeiten in Wöllstadt die Anwohnerstraßen nutzen zu dürfen, um sich einen schnelleren Heimweg gegenüber den ordnungsgemäß die Umleitungsstrecken nutzenden Verkehrsteilnehmern verschaffen zu können.
Entsprechend hoch ist das Verkehrsaufkommen daher im Moment beispielsweise in der Straße "Hinter der Au" in Nieder-Wöllstadt. Nahezu täglich finden daher zu unregelmäßigen Zeiten Kontrollen der Polizei in diesem Wohnbereich statt. Ein Lerneffekt der Verkehrsteilnehmer ist dabei bisher leider nicht zu erkennen. Erst gestern Abend waren es 34 Autofahrer, die zwischen 17.30 und 20 Uhr Hinter der Au kontrolliert wurden. 20 Euro Verwarngeld werden fällig, wenn ohne tatsächliches Anliegen die Straße befahren wird.
Die Ausreden "Ich will hier jemanden besuchen - oder ich wohne hier." hören die Beamten von fast jedem. "Eine Großveranstaltung müsste in den Wohnhäusern täglich stattfinden, wenn tatsächlich alle diese Verkehrsteilnehmer zu Besuch kämen", kommentierte eine Polizistin dieser Tage das Geschehen. Anlieger ist im rechtlichen Sinne nur derjenige, der tatsächlich ein "Anliegen" gegenüber einem Anwohner hat. Wer nur das "Anliegen" hat schneller vorwärts zu kommen / abzukürzen, der ist mit dem Zusatzschild nicht gemeint.
Auch der Versuch durch schnelles Rückwärtsfahren "die Flucht" anzutreten, wenn die Polizei erblickt wird, bringt den Verkehrsteilnehmern keinen Erfolg. Mit den trotzdem abgelesenen Kennzeichen fertigen die Polizistinnen und Polizisten einen sogenannten Datenermittlungsbeleg, der dann von der Bußgeldstelle in Kassel dem Halter zugestellt wird.
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