Veterinäramt warnt: Kaninchenseuche ausgebrochen

Wetterau

Wie das Veterinäramt des Wetteraukreises mitteilt, sind im Wetteraukreis nach Mitteilung der hier praktizierenden Tierärzte zahlreiche Kaninchen an der sogenannten Hämorrhagischen Krankheit (RHD, rabbit haemorrhagic disease) gestorben. Da die Krankheit weder anzeige- noch meldepflichtig ist, liegen allerdings keine verlässlichen Zahlen vor, wie viele Tiere oder Tierbestände tatsächlich betroffen sind, bzw. waren.

CID

RHD ist eine tödlich verlaufende ansteckende Erkrankung, die bei wild lebenden und als Haustier gehaltenen Kaninchen auftritt. Ausgelöst wird diese Infektion durch ein Virus, das sogenannte RHD-Virus. Sie ist eine seit den 1980er Jahren bekannte Erkrankung, die zunächst in China auftrat und in Deutschland seit 1988 festgestellt wird. Aktuell grassiert nach hiesigen Erkenntnissen eine neue Variante, das sogenannte RHD2-Virus.

Erkrankte Tiere zeigen zunächst ein stark gestörtes Allgemeinbefinden mit hohem Fieber und verenden innerhalb von 1-3 Tagen. Ein wesentliches Merkmal der Erkrankung ist eine hochgradige Störung der Blutgerinnung, die unter anderem zu blutigem Nasenausfluss führt. Jungtiere bis zu einem Alter von 8-10 Wochen erkranken in der Regel nicht. Das Virus wird in erster Linie durch direkten Kontakt oder durch Insekten übertragen, eine Ansteckung ist jedoch auch über Personen, Futter, Gerätschaften, Transportkäfige sowie indirekte Kontakte auf Ausstellungen möglich.

Als Schutzmaßnahme wird daher empfohlen, von Kaninchenausstellungen bis auf weiteres abzusehen und die Tiere zu impfen. Die Kaninchen sollten - gemäß den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers - so jung wie möglich geimpft werden und entsprechend der Vorgaben durch eine zweimalige Impfung, in der Regel im Abstand von drei Wochen, eine sogenannte Grundimmunisierung erhalten.

Da es derzeit keinen in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen RHD-2 gibt, muss der Impfstoff aus dem europäischen Ausland bezogen werden. Dies ist nur über niedergelassene Tierärzte auf Antrag bei dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung V „Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen“, Mainzer Str. 80 in 65189 Wiesbaden (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) möglich. Als zusätzliche Schutzmaßnahme wird empfohlen, Kaninchen soweit wie möglich vor Insekten zu schützen und Kontakt zur Wildpopulation zu unterbinden. Daher ist es ratsam, soweit möglich, Kaninchen im Haus und nicht im Außenbereich zu halten.

Weiter wird empfohlen, kein Grünfutter zu schneiden oder anderes bodennahes Futter an die Kaninchen zu verfüttern, um einen Eintrag von Virus in den Bestand zu vermeiden. Aus Anlass dieses aktuellen Seuchengeschehens weist das Veterinäramt ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von der derzeit grassierenden RHD alle Ausstellungen oder andere Veranstaltungen, bei denen Kaninchen aus verschiedenen Beständen zusammenkommen, bei im Veterinäramt gemeldet werden müssen.

Für Rückfragen stehen die Amtstierärzte/Amtstierärztinnen der hiesigen Veterinärbehörde, Dr. Rudolf Müller, Dr. Isabell Tammer, Dr. Cerstin Blaß, Dr. Veronika Ibrahim und Dr. Tanja Twardawa, zur Verfügung (Tel. 06031-83-2401).


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