Mit insgesamt 6,5 Milliarden Euro gingen 67,4 Prozent der hessischen Vermögensübertragungen 2024 auf Erbschaften zurück. Vermögen im Wert von 3,1 Milliarden Euro und damit 32,6 Prozent der Übertragungen wurde zu Lebzeiten verschenkt.

Drei Viertel des Steueraufkommens durch Erbschaften

Der hessische Landeshaushalt erhielt im Jahr 2024 aus Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt 1,2 Milliarden Euro, was einer Steigerung um 489 Millionen Euro bzw. 66,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dabei war das von den Finanzverwaltungen in Hessen festgesetzte Steueraufkommen zu 75,6 Prozent (922 Millionen Euro) auf Erbschaften und zu 24,4 Prozent (298 Millionen Euro) auf Schenkungen zurückzuführen.

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuereinnahmen des Landeshaushalts ist der steuerpflichtige Erwerb. Dabei werden Steuerbefreiungen und Freibeträge berücksichtigt. Die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs der Hessinnen und Hessen durch Erbschaften und Schenkungen belief sich 2024 auf rund 6,1 Milliarden Euro. Bezieht man die hessischen Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro auf den steuerpflichtigen Erwerb, ergibt sich für das Jahr 2024 ein durchschnittlicher Steuersatz von 20,2 Prozent. Im Jahr 2023 hatte dieser bei 17,4 Prozent gelegen.