284 Wetterauer mit Corona infiziert

am 14 Mai 2020 15:22
284 Wetterauer mit Corona infiziert

Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Donnerstag (14. Mai) bei 284. Seit Mittwoch gab es sieben gemeldete Neuinfektion. 233 Personen (232) sind aus der Quarantäne entlassen. In stationärer Behandlung befinden sich heute 21 Menschen (26), eine intensivmedizinische Behandlung ist derzeit bei fünf Menschen nötig (acht). Zwölf Menschen sind an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. Die Zahl der freien Normalbetten in den Kliniken im Wetteraukreis (Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Krankenhaus Schotten und Capio Mathilden-Hospital Büdingen) liegt aktuell bei 244 (243). Die Zahl der freien Intensivbetten ohne Beatmung liegt heute bei 16 (19). Die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmung liegt unverändert bei 45. Bei der Beurteilung der Zahlen freier und belegter Betten ist zu beachten, dass hier auch die Belegung mit Patientinnen und Patienten eingehen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind.

Foto: Eine Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen ggfs. Änderungen bei den kommunalen Zahlen.

139 Menschen in Offenbach positiv getestet

am 14 Mai 2020 15:17

Insgesamt wurden inzwischen 139 Menschen in Offenbach positiv auf Covid-19 getestet. Seit Mittwoch wurden zwei neue Infektionen nachgewiesen. Aktuell werden 11 Menschen im Krankenhaus behandelt, davon befindet sich eine Person mit Vorerkrankungen in einem kritischen Zustand. 38 positiv getestete Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. 87 weitere Personen befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne, weil sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten. 82 Menschen sind inzwischen wieder genesen. In Offenbach gab es bisher acht Todesfälle. Bei den Verstorbenen handelt es sich um Personen im Alter von 59 bis 102 Jahren. Unter den genannten Zahlen befinden sich derzeit auch drei positive Fälle aus einem Pflegeheim. Sie werden im Krankenhaus behandelt. Alle Angehörigen wurden von der betroffenen Einrichtung informiert.

Mittwoch: Zwei Tote, sechs neue Coronavirus-Fälle

am 13 Mai 2020 16:35
Mittwoch: Zwei Tote, sechs neue Coronavirus-Fälle

Am Mittwoch hat das Gesundheitsamt insgesamt 53 Personen als genesen eingestuft sowie im Zusammenhang mit Covid-19 zwei weitere Todesfälle aus Hanau gemeldet. Die Testergebnisse haben außerdem sechs laborbestätigte Coronavirus-Fälle aus Hanau (3), Langenselbold (2) und Bruchköbel ergeben. Damit erhöhte sich die Gesamtzahl der Covid-Fälle auf 678. Zieht man die insgesamt 435 Genesenen sowie 41 Sterbefälle ab, sind aktuell noch 202 Menschen im Main-Kinzig-Kreis nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Stationär behandelt werden derzeit 24 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreisgebiet.

137 Menschen in Offenbach positiv getestet

am 13 Mai 2020 15:50

Insgesamt wurden inzwischen 137 Menschen in Offenbach positiv auf Covid-19 getestet. Seit Dienstag wurden sechs neue Infektionen nachgewiesen. Aktuell werden 13 Menschen im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich zwei Personen im Alter von 54 und 60 Jahren mit Vorerkrankungen in einem kritischen Zustand. 36 positiv getestete Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. 88 weitere Personen befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne, weil sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten. 80 Menschen sind inzwischen wieder genesen. In Offenbach gab es bisher acht Todesfälle. Bei den Verstorbenen handelt es sich um Personen im Alter von 59 bis 102 Jahren. Unter den genannten Zahlen befinden sich derzeit auch drei positive Fälle aus einem Pflegeheim. Sie werden im Krankenhaus behandelt. Alle Angehörigen wurden von der betroffenen Einrichtung informiert.

Vier weitere Corona-Tote in Hessen

am 13 Mai 2020 14:37
Vier weitere Corona-Tote in Hessen

Am Mittwoch wurden in Hessen vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Gesamtzahl hat sich damit auf 419 erhöht.

COVID-19 Fallzahlen

am 13 Mai 2020 14:34
COVID-19 Fallzahlen

Bestätigte Fälle weltweit1: 4.262.799 (Vergl. 12.05.2020: + 84.453)
Todesfälle weltweit1: 291.981 (Vergl. 12.05.2020: + 5.626)
Bestätigte Fälle in Deutschland2: 171.306 (Vergl. 12.05.2020: + 798)
Todesfälle in Deutschland2: 7.634 (Vergl. 12.05.2020: + 101)
Bestätigte Fälle in Hessen3:  9.087 (Vergl. 12.05.2020: + 56)
Todesfälle in Hessen3: 419 (Vergl. 12.05.2020: + 4)
1 Johns Hopkins University (abgerufen 10:30 Uhr)
2 Robert Koch-Institut (Meldedaten, Stand 00:00 Uhr)

278 Wetterauer mit Corona infiziert

am 13 Mai 2020 13:37
278 Wetterauer mit Corona infiziert

Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Mittwoch (13. Mai) bei 278. Seit Dienstag gab es eine gemeldete Neuinfektion. 232 Personen (wie am Vortag) sind aus der Quarantäne entlassen. In stationärer Behandlung befinden sich heute 26 Menschen (21), eine intensivmedizinische Behandlung ist derzeit bei acht Menschen nötig (vier). Zwölf Menschen sind an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. Die Zahl der freien Normalbetten in den Kliniken im Wetteraukreis (Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Krankenhaus Schotten und Capio Mathilden-Hospital Büdingen) liegt aktuell bei 243, 37 weniger als gestern. Die Zahl der freien Intensivbetten ohne Beatmung liegt heute bei 19 (17). Die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmung liegt bei 45 (42). Bei der Beurteilung der Zahlen freier und belegter Betten ist zu beachten, dass hier auch die Belegung mit Patientinnen und Patienten eingehen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind.

Foto: Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen ggfs. Änderungen bei den kommunalen Zahlen.

Kreis öffnet am Montag die Sportanlagen

am 12 Mai 2020 20:23
Kreis öffnet am Montag die Sportanlagen

Der Sportbetrieb in den Sportanlagen des Main-Kinzig-Kreises ist ab dem 18. Mai wieder möglich, jedoch unter einer ganzen Reihe von Auflagen. Darauf macht Schuldezernent Winfried Ottmann (CDU) aufmerksam. „Die Städte und Gemeinden wurden von uns zu Beginn der Woche informiert, auch darüber, welche Vorgaben der hessischen Landesregierung im Bereich der Hygiene und Abstandsregelungen eingehalten werden müssen, damit der Sportbetrieb laufen kann“, erklärt Winfried Ottmann. Möglich geworden sind die sportlichen Aktivitäten, nachdem das Land Hessen Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen beschlossen hat. „Die Vereine haben die Möglichkeit, ihre sportlichen Angebote wieder aufzunehmen, müssen aber eine ganze Reihe an Vorgaben erfüllen. Sie zeichnen unter anderem dafür verantwortlich, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden und die Mitglieder mit genügend Abstand zueinander trainieren können“, erläutert Winfried Ottmann. Der jeweilige Sport muss kontaktlos ausgeübt werden, dabei müssen die Sporttreibenden auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern achten. Weitere wichtige Regelungen: Es sind keine Zuschauer gestattet und es ist nicht erlaubt, Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten zu nutzen. Davon ausgenommen sind Toiletten. „Die Sportvereine müssen die Nutzung der Sportanlagen mit der jeweiligen Schulleitung abstimmen. Was die Nutzung angeht, genießen die Schulen Vorrang“, betont der Schuldezernent. Die Vereine dürfen andere Räumlichkeiten der Schulen nicht nutzen.

Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, werden die Vereine dazu verpflichtet, Teilnehmerlisten zu führen. „Die Sportvereine haben einen ganzen Katalog an Vorgaben erhalten. Diese sollen sicherstellen, dass zumindest teilweise wieder trainiert werden kann. Auf diese Weise soll das Risiko, sich mit dem Sars-CoV-2-Virus zu infizieren, so gering wie möglich gehalten werden“, erklärt Winfried Ottmann. Weitere Informationen zu den Regelungen für Sportvereine finden Interessierte unter „CoroNetz“ auf der Homepage mkk.de.

Foto: Der Sportbetrieb in den Sportanlagen des Main-Kinzig-Kreises ist ab dem 18. Mai wieder möglich. Die Vereine müssen hier aber eine ganze Reihe von Hygienevorgaben einhalten, die vom Land Hessen beschlossen worden sind. Unser Bild zeigt die Sporthalle der Einstein-Schule in Maintal.

Dienstag: Sechs neue Coronavirus-Fälle

am 12 Mai 2020 15:44
Dienstag: Sechs neue Coronavirus-Fälle

Das Gesundheitsamt hat am Dienstag sechs neue laborbestätigte Coronavirus-Fälle aus Hanau, Rodenbach (je 2), Linsengericht und Schöneck gemeldet. Damit erhöhte sich die Gesamtzahl der Covid-Fälle auf 672. Als genesen stufte das Gesundheitsamt weitere 23 Personen ein. Zieht man die insgesamt 382 Genesenen sowie 39 Sterbefälle ab, sind aktuell noch 251 Menschen im Main-Kinzig-Kreis nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Stationär behandelt werden derzeit 28 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreisgebiet.

131 Menschen in Offenbach positiv getestet

am 12 Mai 2020 15:31

Insgesamt wurden inzwischen 131 Menschen in Offenbach positiv auf Covid-19 getestet. Seit Montag wurde keine neue Infektion nachgewiesen. Aktuell werden 13 Menschen im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich zwei Personen im Alter von 54 und 60 Jahren mit Vorerkrankungen in einem kritischen Zustand. 34 positiv getestete Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. 116 weitere Personen befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne, weil sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten. 75 Menschen sind inzwischen wieder genesen. In Offenbach gab es bisher acht Todesfälle. Bei den Verstorbenen handelt es sich um Personen im Alter von 59 bis 102 Jahren. Unter den genannten Zahlen befinden sich derzeit auch drei positive Fälle aus einem Pflegeheim. Sie werden im Krankenhaus behandelt. Alle Angehörigen wurden von der betroffenen Einrichtung informiert.

Drei weitere Corona-Tote in Hessen

am 12 Mai 2020 15:13
Drei weitere Corona-Tote in Hessen

In Hessen wurden am Dienstag drei weitere Todesopfer im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Gesamtzahl hat sich damit auf 415 erhöht.

COVID-19 Fallzahlen

am 12 Mai 2020 15:12
COVID-19 Fallzahlen

Bestätigte Fälle weltweit1: 4.178.346 (Vergl. 11.05.2020: + 61.579)
Todesfälle weltweit1: 286.355 (Vergl. 11.05.2020: + 3.483)
Bestätigte Fälle in Deutschland2: 170.508 (Vergl. 11.05.2020: + 933)
Todesfälle in Deutschland2: 7.533 (Vergl. 11.05.2020: + 116)
Bestätigte Fälle in Hessen3: 9.031 (Vergl. 11.05.2020: + 18)
Todesfälle in Hessen3: 415 (Vergl. 11.05.2020: + 3)
1 Johns Hopkins University (abgerufen 10:30 Uhr)
2 Robert Koch-Institut (Meldedaten, Stand 00:00 Uhr)

Keine Neuinfektion im Wetteraukreis

am 12 Mai 2020 13:21
Keine Neuinfektion im Wetteraukreis

Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Dienstag (12. Mai) bei 277. 232 Personen (230) sind aus der Quarantäne entlassen. Seit Montag gab es keine gemeldeten Neuinfektionen. Aufgrund von Softwareumstellungen am vergangenen Donnerstag wurden fälschlicherweise an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) zwei Kontaktpersonen als Positivgetestete gemeldet. Deshalb wurde in den letzten Tagen eine zu hohe Zahl an Infektionen gemeldet. Dieser Fehler ist nun behoben. In stationärer Behandlung befinden sich heute 21 Menschen, (unverändert), eine intensivmedizinische Behandlung ist derzeit bei vier Menschen nötig (fünf). Zwölf Menschen sind an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. Die Zahl der freien Normalbetten in den Kliniken im Wetteraukreis (Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Krankenhaus Schotten und Capio Mathilden-Hospital Büdingen) liegt aktuell bei 280, 48 weniger als gestern. Die Zahl der freien Intensivbetten ohne Beatmung liegt heute bei 17 (15). Die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmung liegt bei 42 (40). Bei der Beurteilung der Zahlen freier und belegter Betten ist zu beachten, dass hier auch die Belegung mit Patientinnen und Patienten eingehen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind.

Foto: Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen ggfs. Änderungen bei den kommunalen Zahlen. So kann eine fälschliche Zuordnung zu der Gemeinde A später korrigiert und der Gemeinde B zugeordnet werden.

Ein weiterer Corona-Todesfall in Hessen

am 11 Mai 2020 20:02
Ein weiterer Corona-Todesfall in Hessen

In Hessen ist heute eine weitere Person im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. Die Gesamtzahl hat sich damit damit auf 412 erhöht.

COVID-19 Fallzahlen

am 11 Mai 2020 19:59
COVID-19 Fallzahlen

Bestätigte Fälle weltweit1: 4.116.767 (Vergl. 10.05.2020: + 90.038)
Todesfälle weltweit1: 282.872 (Vergl. 10.05.2020: + 3.527)
Bestätigte Fälle in Deutschland2: 169.575 (Vergl. 10.05.2020: + 357)
Todesfälle in Deutschland2: 7.417 (Vergl. 10.05.2020: + 22)
Bestätigte Fälle in Hessen3: 9.013 (Vergl. 10.05.2020: + 21)
Todesfälle in Hessen3: 412 (Vergl. 10.05.2020: + 1)
1 Johns Hopkins University (abgerufen 10:30 Uhr)
2 Robert Koch-Institut (Meldedaten, Stand 00:00 Uhr)
3 Aufgrund von Softwareanpassungen basieren die Zahlen sowie der Bericht für Hessen heute auf den RKI-Zahlen von 00:00 Uhr.

Montag: Drei neue Infektionen, ein Todesfall, 25 genesen

am 11 Mai 2020 15:44
Montag: Drei neue Infektionen, ein Todesfall, 25 genesen

Für den Montag meldet das Gesundheitsamt drei neue laborbestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Die betroffenen Personen kommen aus Hanau (2) und Sinntal. Eine Patientin aus Hanau ist im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Weitere 25 Personen haben die Erkrankung überstanden und werden als gesund registriert. Damit geht auch im Main-Kinzig-Kreis die Zahl der noch infizierten Personen weiter zurück auf jetzt 268 Personen. Die Gesamtzahl der seit Ausbrauch der Pandemie gemeldeten Fälle addiert sich aktuell auf 666, davon sind 359 als genesen erfasst. Insgesamt 39 Patienten sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. Stationär behandelt werden derzeit 30 Bürgerinnen und Bürger aus dem Main-Kinzig-Kreis.

Montag: 279 Wetterauer mit Coronavirus infiziert

am 11 Mai 2020 14:14
Montag: 279 Wetterauer mit Coronavirus infiziert

Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Montag (11. Mai) bei 279. Das ist eine Person mehr als am vergangen Freitag (8. Mai). 230 Personen (227) sind aus der Quarantäne entlassen. In stationärer Behandlung befinden sich heute 21 Menschen, das sind sieben weniger als am Freitag. Eine intensivmedizinische Behandlung ist derzeit bei fünf Menschen nötig (elf). Zwölf Menschen sind an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. Die Zahl der freien Normalbetten in den Kliniken im Wetteraukreis (Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Krankenhaus Schotten und Capio Mathilden-Hospital Büdingen) liegt aktuell bei 328, 21 mehr als am Freitag. Die Zahl der freien Intensivbetten ohne Beatmung liegt heute bei 15 (14). Die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmung liegt bei 40 (42). Bei der Beurteilung der Zahlen freier und belegter Betten ist zu beachten, dass hier auch die Belegung mit Patientinnen und Patienten eingehen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind.

Acht Neuinfektionen in den letzten acht Tagen

Die von Bund und Land beschlossenen Öffnungen zu den Corona- Beschränkungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich. In den vergangenen acht Tagen (seit 4. Mai) lag die Zahl der Neuinfektionen im Wetteraukreis bei insgesamt acht, das sind weniger als drei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Foto: Eine Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen ggfs. Änderungen bei den kommunalen Zahlen. So kann eine fälschliche Zuordnung zu der Gemeinde A später korrigiert und der Gemeinde B zugeordnet werden.

131 Menschen in Offenbach positiv getestet

am 11 Mai 2020 13:09

Insgesamt wurden inzwischen 131 Menschen in Offenbach positiv auf Covid-19 getestet. Seit Sonntag wurde eine neue Infektion nachgewiesen. Aktuell werden zwölf Menschen im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich zwei Personen im Alter von 54 und 60 Jahren mit Vorerkrankungen in einem kritischen Zustand. 39 positiv getestete Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. 126 weitere Personen befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne, weil sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten. 72 Menschen sind inzwischen wieder genesen. In Offenbach gab es bisher acht Todesfälle. Bei den Verstorbenen handelt es sich um Personen im Alter von 59 bis 102 Jahren. Unter den genannten Zahlen befinden sich derzeit auch drei positive Fälle aus einem Pflegeheim. Einer der Betroffenen wird im Krankenhaus behandelt, zwei Personen wurden in ihrer Einrichtung isoliert. Alle Angehörigen wurden von der betroffenen Einrichtung informiert.

Gelnhäuser Kita testet Corona-App

am 11 Mai 2020 10:46
Gelnhäuser Kita testet Corona-App

Die Kinderbetreuung soll durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai 2020 in allen Bundesländern wieder starten. Wie die schrittweise Öffnung der Kitas im Main-Kinzig-Kreis genau aussehen wird, dafür werden derzeit Konzepte erarbeitet. In besonderer Weise hat sich die Stadt Gelnhausen auf die Öffnung des zentralen Krippenhauses am Hallenbad vorbereitet: Eine anonymisierte Warn-App, die in der Region entwickelt wurde, soll helfen, Infektionsketten nachzuvollziehen und die Kinder so besser zu schützen. „Die App wird bereits im medizinischen Bereich im Triangulum und einigen Firmen getestet. In Absprache mit dem Krippenhaus-Team und den Eltern werden wir als Leuchtturm-Projekt fungieren und als erste Kita die Applikation im Corona-Alltag erproben – alles natürlich auf freiwilliger Basis“, so Bürgermeister Daniel Christian Glöckner (FDP).

Die App nennt sich „MyBodyPass“. In ihr steckt jede Menge Entwicklerkompetenz aus dem Main-Kinzig-Kreis und dem Kinzig-Valley in Gelnhausen, einer modernen Ideenschmiede für junge Unternehmen. Christian Romeis aus Gründau-Rothenbergen hat sich um die Entwicklung und Programmierung gekümmert, für Grafikdesign, Mediengestaltung, konzeptionellen Aufbau und Marketing zeichnet Tim Schätzke verantwortlich. Initiiert wurde die Entwicklung der App von Neurochirurg Dr. Bernd Hölper und Dr. med. Michael Eichler, den Betreibern des Wirbelsäulenzentrums Main-Kinzig-Fulda, sowie dem Ingenieur Daniel Auerbach. Dr. Hölper testet aktuell in seiner eigenen Praxis im Triangulum in Gelnhausen den Prototypen der neuen Corona-App, die mit dem Smartphone oder in Kombination mit einem Tablet genutzt werden kann.  Die App, die kostenlos heruntergeladen werden kann, analysiert das Bewegungsprofil der Nutzer und kann so Hinweise geben, ob diese Kontakt zu möglicherweise mit Corona-Infizierten hatten. Bürgermeister Daniel Christian Glöckner ließ sich das Projekt mit Tracking- und Monitoring-Funktionen vor Ort vorstellen. „Der Nutzer kann jederzeit selbst entscheiden, ob er die App anonym oder mit einer E-Mail-Adresse nutzen möchte. Wir speichern E-Mail-Adressen nur, wenn der Benutzer es so will. Der Benutzer kann sein Konto auch jederzeit wieder entfernen“, so Christian Romeis. Die Daten würden verschlüsselt in deutschen Rechenzentren gespeichert.

MyBodyPass arbeitet mit einem QR-Code und einem farbigen Statussystem. Sobald sich der eigene Status oder der Status eines zugeordneten Kontakts ändert – also beispielsweise von Grün (Alles in Ordnung) in Gelb (gesicherter Kontakt mit einem durch offizielle Stellen positiv gemeldeten Menschen) – wird der Nutzer über die App benachrichtigt. Der Corona-Pass soll in Unternehmen, Kitas und Schulen und in der Gastronomie zum Einsatz kommen. Im Fall der Kita erhält jedes Kind seine eigene „Scheckkarte“ mit QR Code/RFID. „Die Eltern können den QR-Code dieser Karte in der App einlesen und so einen Familienverbund anlegen. Hierüber ist es möglich, den Eltern eine Statusmeldung für ihr Kind datenschutzsicher und anonym zu senden. Mit der MyBodyPass-Karte checkt sich jedes Kind und die Erzieherin – für die die Teilnahme selbstverständlich auch freiwillig ist - täglich in die eigene Gruppe an einem Kontaktpunkt - zum Beispiel einem Tablet mit der entsprechenden Software ein“, so IT-Spezialist Romeis. Dadurch bildeten die Kinder zusammen mit den Erzieherinnen einen Verbund. Werde in der Gruppe bei einem Kind oder einem Mitglied des Kita-Teams eine Corona-Infektion festgestellt, würden alle anderen Kinder, der Familienverbund sowie die entsprechenden Betreuerinnen informiert.

„Nach Rücksprache mit Krippenhaus-Leiterin Sophia Büdel und den Eltern haben wir uns bereit erklärt, dieses Projekt zu unterstützen und uns an der Testphase zu beteiligen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich weitere heimische Unternehmen so für den Schutz der Bevölkerung einsetzen würden“, so der Gelnhäuser Rathauschef.

Foto: Testphase der Corona-App im Krippenhaus kann beginnen (von links): Dr. Bernd Hölper, Einrichtungsleiterin Sophia Büdel und Bürgermeister Daniel Christian Glöckner.

Sonntag: Keine neuen Coronavirus-Fälle

am 10 Mai 2020 15:38
Sonntag: Keine neuen Coronavirus-Fälle

Am Sonntag sind vom Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises keine neuen Fälle übermittelt worden. Seit dem 12. März sind damit erstmals keine neuen COVID19-Fälle im Main-Kinzig-Kreis bekannt geworden. Am Samstag waren wie bereits berichtet fünf neue Fälle gemeldet worden. Die Gesamtzahl beläuft sich damit auf bisher 663 laborbestätigte Infektionen im Main-Kinzig-Kreis, davon sind 334 Personen bereits genesen. 38 Todesfälle wurden im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet.

Ein weiterer Corona-Toter in Hessen

am 10 Mai 2020 14:38
Ein weiterer Corona-Toter in Hessen

In Hessen wurde am Sonntag ein Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Gesamtzahl liegt demnach derzeit bei 411 Todesfällen.

COVID-19 Fallzahlen

am 10 Mai 2020 14:36
COVID-19 Fallzahlen

Bestätigte Fälle weltweit1: 4.026.729 (Vergl. 09.05.2020: + 85.863)
Todesfälle weltweit1: 279.345 (Vergl. 09.05.2020: + 4.395)
Bestätigte Fälle in Deutschland2: 169.218 (Vergl. 09.05.2020: + 667)
Todesfälle in Deutschland2: 7.395 (Vergl. 09.05.2020: + 26)
Bestätigte Fälle in Hessen3: 8.992 (Vergl. 09.05.2020: + 45)
Todesfälle in Hessen3: 411 (Vergl. 09.05.2020: + 1)
1 Johns Hopkins University (abgerufen 10:30 Uhr)
2 Robert Koch-Institut (Meldedaten, Stand 00:00 Uhr)
3 HLPUG (Meldedaten, Stand 10:30 Uhr – Hinweis: Zahlen können von den Zahlen, die durch das RKI veröffentlicht werden, abweichen aufgrund verschiedener Auslesezeitpunkte.)

130 Menschen in Offenbach positiv getestet

am 10 Mai 2020 14:28

Insgesamt wurden inzwischen 130 Menschen in Offenbach positiv auf Covid-19 getestet. Seit Freitag wurden sieben neue Infektionen nachgewiesen. Aktuell werden elf Menschen im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich zwei Personen im Alter von 54 und 60 Jahren mit Vorerkrankungen in einem kritischen Zustand. 41 positiv getestete Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. 136 weitere Personen befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne, weil sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten. 70 Menschen sind inzwischen wieder genesen. In Offenbach gab es bisher acht Todesfälle. Bei den Verstorbenen handelt es sich um Personen im Alter von 59 bis 102 Jahren.

Unter den genannten Zahlen befinden sich derzeit auch drei positive Fälle aus einem Pflegeheim. Einer der Betroffenen wird im Krankenhaus behandelt, zwei Personen wurden in ihrer Einrichtung isoliert. Alle Angehörigen wurden von der betroffenen Einrichtung informiert. Das Stadtgesundheitsamt appelliert an alle Offenbacherinnen und Offenbacher, sich an die Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiterhin beschränkt: Seit Samstag, 9. Mai, darf sich jeder alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes im Freien aufhalten. Das bedeutet, zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder zweier Wohngemeinschaften dürfen sich künftig wieder treffen. Bei Begegnungen mit anderen Menschen muss weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Distanz ist jetzt noch wichtiger als vorher! Auch die Hygienemaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Seit dem 27. April gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen hessischen Städten und Gemeinden beim Betreten der Publikumsbereiche von Geschäften, Banken und Postfilialen sowie im öffentlichen Nahverkehr, für alle Wochenmärkte und für den Direktverkauf von Lebensmittelerzeugern. Seit dem 5. Mai muss zudem ein Mund-Nasen-Schutz beim Betreten der Publikumsbereiche städtischer Einrichtungen getragen werden. Alle Informationen zur Lage in der Pandemie und aktuell getroffenen Maßnahmen in Offenbach stehen unter www.offenbach.de/corona im Internet. Sie werden fortlaufend aktualisiert.

Offenbach: 23 Schüler in Quarantäne nach Covid-19–Fall an Schule

am 10 Mai 2020 14:27

In Offenbach am Main ist ein Schüler am Albert-Schweitzer-Gymnasium aus der Oberstufe positiv auf Covid-19 getestet worden, der Kontakt zu infizierten Familienangehörigen hatte. Das Stadtgesundheitsamt hat daraufhin alle Menschen ermittelt, die Kontakt zum Schüler gehabt haben. Alle 23 Schülerinnen und Schüler wurden vorsorglich in Quarantäne geschickt. „Aufgrund der eingehaltenen Abstände von mindestens 1,50 Metern zu dem symptomfreien, positiv getesteten Schüler sowie den getragenen Mund-Nase-Bedeckungen ist eine Ansteckung nicht wahrscheinlich“, erläutert Dr. Bernhard Bornhofen. Dennoch habe man die Quarantäne zur Sicherheit angeordnet und betreue die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte telefonisch und mit Hilfe einer neuen Webapplikation.

Zusätzlich konnte das Stadtgesundheitsamt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Tests für die Betroffenen organisieren. „Denn bislang werden wegen des Mangels an verfügbaren Tests grundsätzlich nur Menschen mit Symptomen getestet. Ohne die Beharrlichkeit des Offenbacher Gesundheitsamts würden diese Schülerinnen und Schüler überhaupt nicht getestet werden“, betont Gesundheitsdezernentin Sabine Groß, dass diese Tests nicht in jeder Stadt ermöglicht worden wären. Die Gruppe wurde dabei auf zwei Testzentren aufgeteilt. Die Terminvergabe erfolgt direkt über die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und ist für Montag, 11. Mai, zwischen 9 und 11 Uhr vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Eltern ihre Kinder zum Test fahren. In jedem Falle ist bei dieser Sachlage sowohl im Auto als auch im ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf dem gesamten Weg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen - unabhängig davon mit welchem Transportmittel sie den Weg antreten. Eine Vorgabe zur Art des Verkehrsmittels hat das Stadtgesundheitsamt nicht gemacht. Als Konsequenz ist dann auch bei der Nutzung des ÖPNV die Ansteckungsgefahr sehr gering. Hinzu kommt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Schulkameraden sich angesteckt haben und dass nur diejenigen Jugendlichen zum Testzentrum fahren, die symptomfrei sind.

Das Gesundheitsamt hatte zunächst versucht, das in Frankfurt stationierte Corona-Mobil für die Tests direkt an die Schule zu bekommen. „Die KV setzt dies aber für andere Zwecke ein und konnte die Idee unseres Amtes daher nicht verwirklichen“, ergänzt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke. Im Umfeld der Schule ist es trotz der Maßnahmen zu Irritationen durch falsche Informationen gekommen. „Es ist alles sehr konkret geregelt“, betont Bildungsdezernent Paul-Gerhard Weiß. Die Ansteckungsgefahr wird in der Schule bereits minimiert, indem in den Klassenräumen alle 15 Minuten gelüftet wird – besonders intensiv in den Pausen. „Die Räume werden zwei Mal täglich gereinigt und desinfiziert. Die Schülerinnen und Schüler sitzen mit 1,5 Meter Abstand in den Räumen.“ Kranke Schülerinnen und Schüler müssen zu Hause bleiben. Wer sich erst im Unterricht krank fühle, werde nach Hause geschickt. Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen oder mit einem gefährdeten Elternteil seien weiterhin von der Schulpflicht befreit. Die Schulleitung steht mit dem Stadtgesundheitsamt und dem Schulamt in ständigem Kontakt.

„Natürlich würden wir auch gerne ein Testzentrum in Offenbach haben, deshalb haben wir gemeinsam mit dem Kreis Offenbach frühzeitig unsere Hilfe dafür angeboten. Die Festlegung der Standorte trifft aber nicht die Stadt Offenbach. Deshalb begrüßen wir den aktuellen Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung, dass alle Hausärzte in Offenbach spezielle Infektionssprechstunden einrichten und Corona-Tests durchführen“, erklärt OB Schwenke. „Wenn es der KV gelingt, diese Idee umzusetzen, dann kann jede und jeder zum Arzt seines Vertrauens. Das wäre ideal. Einige Hausärzte testen aber auch jetzt schon und dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken“, so Schwenke weiter. Darüber hinaus testen die Krankenhäuser Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst.

Oberbürgermeister Schwenke kritisiert außerdem den weiterhin bestehenden Mangel an Tests, während die Profifußballer trotzdem getestet werden. „Der Mangel an Tests ist auf allen Ebenen bekannt. Seit Wochen ist Kollegin Groß dazu im Kontakt mit dem Hessischen Sozialministerium, unser Gesundheitsamt und auch wir als Politiker haben das immer und immer wieder gegenüber der Uni-Klinik Frankfurt angesprochen, die vom Land Hessen als koordinierendes Krankenhaus hierbei eine wichtige Rolle zugeteilt bekommen hat. Zudem haben Landrat Quilling und ich das auch wiederholt gegenüber der KV thematisiert. Wir versuchen auf allen Ebenen und an allen Stellen alles in unserer Kraft stehende, die Zahl der verfügbaren Tests zu erhöhen. Auch mit dem Präsidium des Hessischen Städtetages haben wir die Landesregierung gebeten, das gegenüber dem Bund als Problem zu melden – was die Landesregierung selbstverständlich auch tut. Das Problem besteht überall, nicht nur in Offenbach. An einigen Orten in Hessen wurden die Tests zwischendurch sogar ganz eingestellt. In Offenbach wurde wenigstens jederzeit getestet. Trotzdem: es müssen endlich mehr Testmöglichkeiten her, für alle Städte und Kreise, und natürlich auch für Offenbach.“

Das Gesundheitsamt telefoniert täglich mit rund 500 Menschen, allein aktuell sind rund 200 Menschen in Quarantäne. Als erste Kommune in Hessen setzt das Stadtgesundheitsamt eine Webapplikation ein und betreut damit rund 60 Personen per SMS oder E-Mail. Diese erhalten einen Link und tragen dort Symptome ein und zum Beispiel ob ein Test gemacht wurde. Wenn Symptome gemeldet werden, erfolgt ein Anruf vom Gesundheitsamt.

Landesregierung: Das sind die neuen Corona-Regeln

am 10 Mai 2020 14:24
Landesregierung: Das sind die neuen Corona-Regeln

Die Hessische Landesregierung hat am Sonntag Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie in Hessen veröffentlicht (Details weiter unten). Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen wie gemeinsames Grillen oder Picknicken, sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Sie sind generell dazu geeignet, das Abstandsgebot zu gefährden. Die Wahrnehmung von Kultur- und Bildungsangeboten sowie Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind unter strengen Voraussetzungen ebenfalls erlaubt.

Die Öffnung von Einrichtungen sowie der Sporttrainingsbetrieb unterliegen ebenfalls strengen Auflagen, um soziale Nahkontakte zu minimieren und das Infektionsrisiko zu senken. Das Betreten des Publikumsbereichs von Verkaufsstätten ist nur gestattet, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Das Gleiche gilt für die Erbringung und Entgegennahme von körpernahen Dienstleistungen. Die relevanten Bereiche für die eine Bedeckungspflicht gilt, sind in der Anlage zu den Auslegungshinweisen aufgelistet. Das Bereitstellen anderer Dienstleistungen sowie Handwerkstätigkeiten ist unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes gestattet.

Bis einschließlich 14. Mai 2020 dürfen sämtliche gastronomische Betriebe Speisen und Getränke ausschließlich zur Abholung oder Lieferung anbieten, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Ab Freitag, 15. Mai 2020 dürfen Speisen und Getränke auch in den gastronomischen Betrieben unter Einhaltung der speziellen Abstands- und Hygieneregeln konsumiert werden.

Die Auslegungshinweise wenden sich an die für den Vollzug der Verordnung zuständigen Ordnungsbehörden, geben anhand von konkreten, nicht abschließenden Fallbeispielen Hinweise zum Verständnis der Verordnung. Es gilt der Grundsatz der schrittweisen Öffnung wesentlicher wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Bereiche unter Vermeidung von sozialen Nahkontakten.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Für diverse Lebensbereiche gelten diese Beschränkungen nicht bzw. mit abweichenden Vorgaben zu der Anzahl der Teilnehmenden. Die strenge Begrenzung der Anzahl der Personen, die sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen, ist erforderlich, um das Infektionsgeschehen weiter zu verlangsamen. Großzügigere Handhabungen sind nur in Bereichen möglich, in denen Verantwortliche weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen sowie die Einhaltung sicherstellen und überwachen müssen. Dies ist beispielsweise bei Zusammenkünften und Veranstaltungen in den nachfolgenden Einrichtungen und bei entsprechenden Angeboten der Fall.

Dies ist beispielsweise erlaubt / Das darf unter anderem öffnen:

  •  Archive
  •  Autokinos
  •  Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen
  •  Berufsakademien
  •  Bestattungen
  •  Bibliotheken
  •  Botanische und zoologische Gärten
  •  Familiäre Betreuungsgemeinschaften (höchstens drei Familien)
  •  Forschungseinrichtungen (außeruniversitär)
  •  Forschungs- und Lehrbetrieb an Hochschulen
  •  Freilichttheater
  •  Gedenkstätten
  •  Gerichtsverhandlungen
  •  Jugendhäuser
  •  Konzerthäuser
  •  Kulturangebote (sowohl Veranstaltungen als auch Einrichtungen) wie Kino, Freilichtkino, Konzert, Theater, Oper, Ballett, Kabarett u. Ä.
  •  Kulturzentren
  •  Mütter- und Familienzentren
  •  Museen
  •  Opernhäuser
  •  Prüfungen, Staatsprüfungen, Laufbahnprüfungen
  •  Schauspielhäuser
  •  Schifffahrten
  •  Schlösser
  •  Sitzungen
  •  Stadtführungen
  •  Theater
  •  Trauerfeierlichkeiten
  •  Vereinsarbeit
  •  Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen, wenn die Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen
  •  Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung

Hygieneregeln

Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn

  •  ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und evtl. des weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  •  keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand und evtl. dem weiteren Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
  •  geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden und
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind.
     

Sonstige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote

Zusammenkünfte, Veranstaltungen sowie Kulturangebote sind bei Einhaltung der nachfolgenden Voraussetzungen gestattet. Dies gilt z. B. auch für Antik- und Trödelmärkte. Die Ermöglichung kleinerer Kulturveranstaltungen bedeutet keine Erwartungshaltung an Institutionen Theater, Opern oder Kinos zu öffnen. Vielmehr erhalten diese – soweit vom Träger gewünscht – ebenso wie alle anderen Institutionen und Veranstalter die Möglichkeit, wieder Kulturveranstaltungen zu strengen Hygienebedingungen anzubieten.

Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn

  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und evtl. des weiteren Hausstandes, zu jeder Zeit der Veranstaltung eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind; beim kurzfristigen Verlassen des Veranstaltungsraums darf dieser Mindestabstand ebenfalls nicht unterschritten werden)
  •  keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand und evtl. dem weiteren Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
  •  geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch Leitsysteme und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen (z. B. durch elektronisches Platz- und Bezahlmanagement) getroffen und umgesetzt werden,
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
  •  maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und
  •  eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt wird.

Die Teilnehmerzahl darf 100 nicht übersteigen. Die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl gestatten, wenn sie eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gewährleisten kann. Auf die mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten arbeitsschutzrechtlichen Konzepte der Berufsverbände, z. B. im Falle der Theater, wird ebenfalls verwiesen. Aus Gründen der Kontrollierbarkeit des Hygienekonzepts durch zuständige Behörden sollte dieses schriftlich während der Veranstaltung verfügbar sein und eine verantwortliche Person ausweisen.

Familiäre Betreuungsgemeinschaften

Die gegenseitige Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien ist gestattet, wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden und im engen privaten Kreis stattfinden. Die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln (z. B. Hust- und Nies-Etiquette, richtiges Händewaschen) sind einzuhalten.

Außerhalb des öffentlichen Raums sind Zusammenkünfte nur in einem engen privaten Kreis gestattet. Private Veranstaltungen sind unter den strengen Hygienevorgaben wie sie auch bei sonstigen Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie Kulturangeboten gelten, gestattet. Was unter einem „engen privaten Kreis“ zu verstehen ist, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalls (Familien- und Wohnsituation) ab.

Die Verordnung enthält keine versammlungsspezifischen Regelungen und ist daher nicht auf Versammlungen im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes (z.B. Demonstrationen) anzuwenden. Bei Versammlungen können insbesondere keine Teilnehmerlisten gefordert werden.
 

Hygienekonzepte

Hygienekonzepte müssen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden. Hygienekonzepte müssen im Einzelfall geeignet sein, um die Übertragung des SARS-CoV-2 Virus zu verhindern bzw. das Infektionsrisiko erheblich zu reduzieren. Alle erforderlichen Maßnahmen sind zu ergreifen. Pauschale Vorgaben für geeignete Hygienekonzepte können aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht gemacht werden.

Grundsätzlich sollten folgende Mindestanforderungen und weitere Maßnahmen erfüllt werden, die dem speziellen Infektionsrisiko im Einzelfall Rechnung tragen:

  •  Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicherstellen, sofern sie nicht in einem Hausstand leben und evtl. dem weiteren Hausstand angehören, oder Trennvorrichtungen aufgestellt sind,
  •  Persönliche Nahkontakte vermeiden (zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmung zur Begrüßung)
  •  Hygieneregeln einhalten (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette),
  •  Hygieneartikel, insbesondere Desinfektionsmittel, zur Verfügung stellen,
  •  Mund-Nasen-Bedeckung tragen, falls es im Einzelfall notwendig ist (die Bedeckungspflichten der Verordnungen bleiben hiervon unberührt)
  •  Regelmäßige Desinfektion von Händekontaktflächen (zum Beispiel Türklinken)
  •  Regelmäßiges intensives Lüften von Räumen, Bevorzugung von Kontakten im Freien

Schließung und Betrieb von Einrichtungen sowie Sportbetrieb

Die Schließung bestimmter Betriebe und das Verbot diverser Angebote ist erforderlich, um das Infektionsgeschehen weiterhin zu verlangsamen. Es handelt sich um Einrichtungen und Veranstaltungen, in denen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln aufgrund der Ausgestaltung des Angebots typischerweise nicht sichergestellt werden kann bzw. besonders vulnerable Gruppen zusammenkommen, die es in besonderer Art und Weise zu schützen gilt.

Dies ist für den Publikumsverkehr verboten:

  •  Bordelle
  •  Diskotheken
  •  Dorf-, Stadt,- und Straßenfeste
  •  Festivals
  •  Großveranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln typischerweise nicht sichergestellt werden kann
  •  Kirmes, Jahrmärkte
  •  (größere) Konzerte
  •  Mehrgenerationenhäuser, die nicht Wohnzwecken dienen
  •  Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Verrichtungsboxen, Straßenstrich
  •  Saunen
  •  Schützenfeste
  •  Schwimm- und Spaßbäder
  •  Seniorenbegegnungsstätten
  •  Sportveranstaltungen mit Zuschauern
  •  Tanzlokale
  •  Thermalbäder
  •  Volksfeste
  •  Weinfeste

Tanzschulen sind keine Tanzlokale im Sinne der Verordnung. Der Tanzunterricht ist jedoch von Tanzveranstaltungen (z. B. Tanzpartys in Tanzschulen) abzugrenzen. Diese sind grundsätzlich verboten. Tanzen in der Tanzschule darf grundsätzlich nur kontaktfrei erfolgen. Beim Tanzunterricht muss die Gruppengröße so reduziert werden, dass jederzeit der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen außerhalb verschiedener Hausstände (oder fester Partner, s.o.) gewährleistet ist und die sonstigen Hygieneregeln eingehalten werden. Sollten Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten und Sportgeräte (Ballettstange) zur Verfügung stehen, müssen diese wie beim Sportbetrieb behandelt werden.

Sportbetrieb

Der Sportbetrieb ist nur in begrenztem Umfang gestattet. So ist der Wettkampfbetrieb, der nicht im Bereich des Spitzen- und Profisports liegt, untersagt. Wettkampfbetrieb umfasst aber nicht jede Wettkampfsimulation im Training, insbesondere bei kontaktlosen Sportarten. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Dieses ist von der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, ist ebenfalls gestattet.

Hygieneregeln Sportbetrieb

Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn

  •  er kontaktfrei ausgeübt wird,
  •  ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
  •  Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
  •  Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, mit Ausnahme der Toiletten, geschlossen bleiben,
  •  der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
  •  Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,

Zuschauer sind nicht gestattet. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.

Fitnessstudios können unter diesen Voraussetzungen bei Vorliegen eines umfassenden Hygienekonzepts ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen.

Freizeitaktivitäten und Freizeitparks

Sofern dem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt, ist das Anbieten von Freizeitaktivitäten, beispielsweise Bowling- und Kegelbahnen und Outdooraktivitäten wie Kanufahren oder Schifffahrten zu Ausflugszwecken nur unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln, die auch für den Trainingsbetrieb im Sport gelten, gestattet. Des Weiteren müssen Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen. Der Betrieb von Freizeitparks ist unter diesen Bedingungen ab dem 15. Mai 2020 möglich.

In Einzelfällen kann es sein, dass eine Abgrenzung zwischen Freizeitaktivität und Sportstätte nicht immer möglich ist, beispielsweise bei Kartbahnen. Um eine Ungleichbehandlung in solchen Fällen zu vermeiden, müssen die noch weitergehenden Vorgaben des Sportbetriebs herangezogen werden. Für Kartbahnen bedeutet dies, dass offizielle Wettkämpfe verboten sind, private Rennen können selbstverständlich weiter gegeneinander gefahren werden. Unbeteiligte Zuschauer sind ebenfalls nicht gestattet.

Spielbanken und Spielhallen

Die nachfolgenden Abstands- und Hygieneregeln gelten ab dem 15. Mai 2020. Bis einschließlich 14. Mai 2020 ist der Betrieb von Spielbanken und Spielhallen untersagt.

Hygieneregeln Spielbanken und Spielhallen

Der Betrieb ist zulässig, wenn

  •  maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern eingelassen wird,
  •  ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und evtl. des weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  •  Besucherinnen und Besucher sowie das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,
  •  geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Die Öffnung von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen. Veranstaltungen, Führungen und ähnliche Angebote sind unter den gleichen Voraussetzungen wie sonstige Zusammenkünfte erlaubt. In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (vgl. Anlage zu den Auslegungshinweisen) zu tragen.

Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen

Die nachfolgenden Hygieneregeln gelten in Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, beispielsweise:

  • Apotheken
  • Augenoptiker
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Bau- und Gartenbaumärkte
  • Baustoffhandel
  • Blumenhandel / Florist / Gärtnerei / Staudengärtnerei / Baumschule
  • Buchhandlungen
  • Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger (z. B. Obstverkaufsstände, Selbstpflücker)
  • Drogerien
  • Einzelhandel
  • Fahrradhandel
  • Feinkostgeschäfte
  • Futtermittelhandel
  • Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten wie z. B. Farben- oder Bodenfachgeschäften
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hofläden, Ab-Hof-Verkauf
  • Hörgeräteakustiker
  • Jägerei- und Angelbedarf
  • Juweliergeschäfte
  • KFZ-Handel
  • Kioske
  • Landhandel mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen,
  • Ersatzteile usw.
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwarengeschäfte
  • Metzgereien / Fleischereien
  • Paketstationen, Poststellen
  • Raiffeisenmärkte
  • Reformhäuser
  • Sanitätshäuser
  • Tabak- und E-Zigarettenläden
  • Tankstellen, Tankstellenshops
  • Tierbedarf, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
  • Wettannahmestellen

Hygieneregeln Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen

  •  Einlass von maximal einer Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 20 Quadratmetern
  •  Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  •  Spielbereiche für Kinder werden gesperrt
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar angebracht
  •  Das Betreten des Publikumsbereichs von Geschäften ist nur gestattet, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Es kann jede Bedeckung vor Mund und Nase verwendet werden, die geeignet ist, eine Ausbreitung des Virus zu verringern, z. B. selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher (vgl. Anlage zu Auslegungshinweisen).

Die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch in Ladenstraßen von Einkaufszentren, überdachten Einkaufspassagen und auf Wochenmärkten. Aus Praktikabilitätsgründen muss eine Zugangssteuerung auf Wochenmärkten nicht erfolgen.

Gaststätten und Übernachtungsbetriebe

Bis zum Ablauf des 14. Mai 2020 dürfen Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Das Gleiche gilt für Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn Sie mit Gaststätten vergleichbar sind. Sind sie dagegen mit Diskotheken und Tanzlokalen vergleichbar, ist der Betrieb untersagt.

Eine Abholung von Speisen und Getränken darf nur erfolgen, wenn

  •  sichergestellt ist, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern gewährleistet ist,
  •  geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.  

Ab dem 15. Mai 2020 sind beim Betrieb von Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und anderen Gewerben die nachfolgenden Abstands- und Hygieneregeln bei der Bewirtung von Gästen sowie der Abholung und Lieferung von Speisen einzuhalten. Das Gleiche gilt für Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn Sie mit Gaststätten vergleichbar sind. Sind sie dagegen mit Diskotheken und Tanzlokalen vergleichbar, ist der Betrieb untersagt. Tanzveranstaltungen sind verboten.

Hochzeitsfeierlichkeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliche Zusammenkünfte dürfen ausschließlich in einem engen privaten Kreis oder als private Veranstaltung zu denselben Regelungen wie öffentliche Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4) stattfinden. Im letzteren Fall ist insbesondere ein geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen erforderlich.  

Hygieneregeln Gaststätten und Übernachtungsbetriebe

Bei der Abholung und Lieferung der Speisen und Getränke sowie dem Verzehr vor Ort (Innen- und Außenbereich) ist sicherzustellen, dass

  •  maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern eingelassen wird,
  •  ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und evtl. des weiteren Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind
  •  bei Bewirtung in geschlossenen Räumen sowie im Außenbereich Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden,
  •  Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,
  •  keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, bereitgestellt werden,
  •  geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Kantinen für Betriebsangehörige können bereits vor dem 15. Mai 2020 Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Es gelten die Hygieneregeln für gastronomische Betriebe ab dem 15. Mai 2020 mit Ausnahme der Quadratmeterbegrenzung und der Erfassung der personenbezogenen Daten.

Die Regeln für Gaststätten gelten auch für die Bordgastronomie auf Schiffen.

Hotels

Bis zum Ablauf des 14. Mai 2020 sind Übernachtungsangebote nur zu notwendigen nichttouristischen Zwecken erlaubt. Dies gilt auch für Campingplätze, Ferienwohnungen, Airbnb und ähnliche Angebote. Ab dem 15. Mai 2020 sind Übernachtungsangebote generell unter Beachtung der nachfolgenden Hygieneregeln gestattet.

Hygieneregeln Hotels

Übernachtungsangebote sind nur zulässig, wenn

  •  zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmte Sauna-, Schwimm-, und Wellnessbereiche geschlossen bleiben,
  •  geeignete Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts getroffen und überwacht werden sowie
  •  Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Bildungsangebote, Ausbildung

Bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten darf der Unterricht ausschließlich in zahlenmäßig reduzierten Gruppen erfolgen, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind einzuhalten.  

Die Regelungen gelten insbesondere für:

  • Ausbildung von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst
  • Berufsbildungswerk
  • Berufsfortbildungswerk
  • Berufsbildungseinrichtungen (über-, außer- und betriebliche)
  • Fahrschulen
  • Kunstschulen
  • Musikschulen
  • Nachhilfeunterricht
  • Nichtanerkannte Ersatzschulen
  • Privatunterricht
  • Referendarausbildung
  • Unterricht im Rahmen von Bildungsurlaub
  • Volkshochschulen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die krankheitsbedingt, aufgrund ihres Alters oder des Stands ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, können nur einzeln unterrichtet werden.

Der praktische Fahrunterricht an Fahrschulen ist gestattet. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen, da das Abstandsgebot im praktischen Teil des Fahrunterrichts nicht eingehalten werden kann. Es dürfen sich maximal zwei Personen (Fahrschüler und Fahrlehrer) während des Fahrunterrichts im Fahrzeug aufhalten. Für die Abnahme der praktischen Fahrprüfung gilt diese Vorgabe nicht.

Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten

Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen einschließlich Handwerkstätigkeiten soll möglichst ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes müssen eingehalten werden. Zu den Dienstleistungen gehören etwa auch Hundeschulen und Hundesalons.

Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen

Für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, gelten verschärfte Hygieneregeln, da das Übertragungsrisiko durch unvermeidliche Nahkontakte während der Erbringung der Dienstleistung deutlich gesteigert ist.

Körpernahe Dienstleistungen erbringen beispielsweise:

  •  Barber-Shops
  •  Brow Bars
  •  Friseure
  •  Heilpraktiker
  •  Kosmetikstudios
  •  Nagelstudios
  •  Massagepraxen
  •  Medizinische Fußpflegepraxen
  •  Piercing-Studios
  •  Physiotherapeuten
  •  Podologen
  •  Sonnenstudios/Solarien
  •  Spa-Betriebe
  •  Tattoo-Studios
  •  Thai-Massage-Studios
  •  Waxing-Studios
  •  Wellnessstudios
  •  Wimpernstudios

Hygieneregeln Körpernahe Dienstleistungen

  •  Für Personen, die in Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen tätig sind, gilt für die gesamte Dauer eines Kundenkontaktes die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  •  Für Kundinnen und Kunden gilt, dass das Betreten nur gestattet ist, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
  •  Kundinnen und Kunden ist die Abnahme nur gestattet, soweit und solange die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
  •  Die Begleitung betreuungsbedürftiger Personen (beispielsweise Kinder unter 6 Jahren) ist zulässig).

Corona-Krise im MKK: 15 Kommunen 10 Tage ohne Infektion

am 10 Mai 2020 10:57
Corona-Krise im MKK: 15 Kommunen 10 Tage ohne Infektion

Aus 15 der 29 Kommunen im Main-Kinzig-Kreis wurden seit Ende April bis zum 8. Mai und somit über einen Zeitraum von zehn Tagen keine neue Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Entwarnung bedeutet das allerdings nicht, denn andererseits hatten sieben kleinere Gemeinden in den vergangenen Wochen einen als kritisch eingestuften Schwellenwert bereits überschritten. Die von der Bundesregierung und den Ländern festgelegte Obergrenze von 50 Infektionen pro Woche und 100.000 Einwohnern spielt dabei auf den gesamten Main-Kinzig-Kreis gerechnet bislang jedoch nur eine untergeordnete Rolle.

Für das Kreisgebiet mit circa 420.000 Einwohnern würde die Obergrenze einen Wert von circa 210 Fällen bedeuten. Die Statistik gibt allerdings bislang einen Sieben-Tages-Höchstwert von 120 Infektionen aus, also ein deutlich niedriger Wert. „Für den MKK würde die Zahl von über 200 Fällen pro Woche erneut eine extreme Situation bedeuten. Eine Nachverfolgung wäre entsprechend schwierig und könnte nur mit zusätzlichem Personal und weiteren Ressourcen geleistet werden“, heißt es dazu aus dem Kreisgesundheitsamt. Zu den Gemeinden, die bereits die kritische Schwelle für mindestens eine Woche übertroffen hatten, gehörte Rodenbach, gerade zu Beginn ein Hotspot der Corona-Infektionen. Ski-Urlauber hatten das Virus mitgebracht. Die Stadt Hanau hingegen führt mit über 200 Fällen die Statistik zwar an, was aber angesichts von fast 100.000 Einwohnern eher ein Durchschnittswert ist.

Beim Kreisgesundheitsamt wurde unterdessen die Personalstärke aufgrund der besonderen Herausforderung durch interne Abordnungen und weiteres Personal aus Bereichen, die in den vergangenen Wochen ihre Dienstleistungen nicht erbringen konnten, mehr als verdoppelt und die Arbeitsstrukturen hin zu spezifizierten Teams für Einsatzbereiche verändert. „So konnten wir bisher alle notwendigen Aufgaben bewältigen“, hätten laut Auskunft der Kreispressestelle bislang die meisten Infektionen nachverfolgt werden können.

Doch zumindest momentan wird davon ausgegangen, dass die Corona-Pandemie auch im Main-Kinzig-Kreis noch lange nicht vorbei ist. „Wir stehen hier im Haus im täglichen Austausch, um die notwendigen Schritte zu planen und umzusetzen“, sei bereits die Entscheidung getroffen worden, die Personaldecke weiter aufzustocken. „Wir haben unter anderem neue Stellen zur Unterstützung unseres Gesundheitsamtes bereits ausgeschrieben und haben eine gute Bewerberlage. Hier schöpfen wir alle Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung aus“, heißt es abschließend aus der Kreisverwaltung.

Trotz Corona-Lockerungen: Kreistag im Krisenmodus

am 10 Mai 2020 10:56
Trotz Corona-Lockerungen: Kreistag im Krisenmodus

Die Corona-Pandemie hat auch die Parlamente in einen Krisen-Modus versetzt, zahlreiche Sitzungen wurden seit Mitte März abgesagt oder verlegt. Doch während Bundestag und Landtage weiterhin tagten und auch im Main-Kinzig-Kreis vielerorts wieder eine „neue“ Normalität eingekehrt, in der Stadtparlamente und Gemeindevertretungen inzwischen unter den geänderten Bedingungen zusammenfinden, wurde die für den 15. Mai angesetzte Kreistagssitzung abgesagt und durch eine Haupt- und Finanzausschusssitzung ersetzt. Wir haben beim Kreistagsvorsitzenden Carsten Ullrich (SPD) nachgefragt, ob das angesichts der Corona-Lockerungen noch nötig gewesen wäre.

Herr Ullrich, was hat Sie zu dieser Entscheidung veranlasst?
Carsten Ullrich: „Mit Blick auf die Fristen der geplanten Kreistagssitzung am 15. Mai haben wir diese Entscheidung bereits Mitte April getroffen. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, wie sich die dynamische Lage entwickeln würde. Alleine die räumlichen Gegebenheiten, die eine unvermeidbare Nähe der anwesenden über 100 Personen zueinander zur Folge hätte, war unter dem Aspekt des Ansteckungsschutzes ein wichtiger Grund. Zudem sind 48 der 87 Kreistagsabgeordneten und 16 Kreisausschussmitgliedern älter als 60 Jahre und gehören damit genauso der Risikogruppe an, wie weitere vorerkrankte Kreistagsabgeordnete. Der Unterschied zu Bundes- und Landtagsabgeordneten ist, dass Kreistagsabgeordnete ihr Mandat ehrenamtlich und nicht beruflich ausüben. Nach Abwägung der damals aktuellen Situation, haben wir in Abstimmung mit dem Kreistags-Präsidium, den Fraktionen und dem hauptamtlichen Kreisausschuss entschieden, von der Regelung Gebrauch zu machen, anstelle des Kreistags den Haupt- und Finanzausschuss in einer öffentlichen Sitzung tagen zu lassen.“

Abgeordnete auf Bundes- und Landesebene über alle Parteien hinweg betonen derzeit ausdrücklich die Wichtigkeit die Aufrechterhaltung des Parlamentarismus angesichts der Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Pandemie. Sollte da nicht auch das politische Hauptorgan im Main-Kinzig-Kreis, quasi in einer Art Vorbildfunktion, an seinen Terminen festhalten?
Ullrich: „Wie gesagt, beruht die Entscheidung auf dem Sachstand von Mitte April und wurde mit den Beteiligten einvernehmlich abgestimmt. Die Frage ist vielmehr, was hier als Vorbildfunktion zu verstehen ist? Ist es Vorbildfunktion, mit aller Gewalt an der Durchführung einer Sitzung unter einer extrem hohen Ansteckungsgefahr festzuhalten? Oder hat es Vorbildfunktion, den Ansteckungsschutz ehrenamtlicher Kreistagsabgeordneter im Blick zu haben und sich mit allen Beteiligten auf die wesentlichen Punkte der Tagesordnung und einen kleineren Teilnehmerkreis zu verständigen? Auch wenn aktuell in der Öffentlichkeit zunehmend der Eindruck entsteht, die Pandemie wäre vorüber, sind jedoch weiterhin große Vorsicht und Abstand geboten. Eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stellt eine Alternative dar, die der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ermöglicht hat.“

Warum war es keine Option, mit dem Kreistag in eine größere Halle umzuziehen, wo die Abstandsregeln hätten eingehalten werden können? Früher hat der Kreistag schließlich auch außerhalb der Kreisverwaltung getagt.
Ullrich: „Diese Option wurde in die Abwägung mit einbezogen, ließ sich jedoch für die Sitzung am 15. Mai noch nicht realisieren. Für zukünftige Kreistagssitzungen ist dies eine der denkbaren Alternativen.“

Die letzte Kreistagssitzung fand am 21. Februar statt, seitdem hat sich auch im Main-Kinzig-Kreis viel verändert. Wäre eine „Corona-Debatte“ über die bisher durchgeführten Maßnahmen sowie Auswirkungen, Folgen und vor allem auch die weitere Vorgehensweise im Kreis nicht dringend notwendig?
Ullrich: „Lassen Sie uns zunächst mal sachlich festhalten, dass es sich bei der Sitzung am 15. Mai um die erste und wahrscheinlich einzige Kreistagssitzung handelt, die während der Corona-Pandemie als Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss stattfindet. Weiterhin wird der Main-Kinzig-Kreis durch Landrat Thorsten Stolz, Erster Kreisbeigeordneten Susanne Simmler, Kreisbeigeordnetem Winfried Ottmann, ehrenamtlichem Kreisausschuss, Verwaltungsstab, Gesundheitsamt sowie der gesamtem Kreisverwaltung besonnen, kompetent und souverän durch die Pandemie geführt. Über die getroffenen Maßnahmen werden die Fraktionen regelmäßig informiert. Der Kreisausschuss hat während der gesamten Pandemie seinen zweiwöchigen Sitzungsrhythmus beibehalten und ist in vollem Umfang seinen Aufgaben auch über das Pandemiegeschehen hinaus nachgekommen.“

Die Kreistagsabgeordneten haben Sie zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In der Hessischen Landeskreisordnung heißt es über diese Funktion unter anderem: „Er wahrt die Würde und die Rechte des Kreistags.“ Können Sie diese Rolle derzeit so ausfüllen, wie es der Gesetzgeber verlangt und vor allem wie es alle Kreistagsabgeordneten auch verlangen können?
Ullrich: „Ich stehe mit der Entscheidung nicht im Widerspruch zu den Kreistagsabgeordneten. Das Vorgehen wurde nach Abwägung unter anderem mit dem Kreistagspräsidium und den Fraktionen abgestimmt. Es wurden keine Einwände dagegen vorgebracht.“

Die Corona-Pandemie wird ja aller Voraussicht nach mindestens noch Monate andauern, wann und vor allem auch wie wollen Sie allen Kreistagsabgeordneten in Zukunft die Möglichkeit geben, sich an parlamentarischen Debatten im Rahmen von Kreistagssitzungen zu beteiligen?
Ullrich: „Die Regelung für den 15. Mai ist eine Ausnahme, die nicht länger als unbedingt notwendig zum Tragen kommen wird. Wir erarbeiten ein Konzept mit Alternativen, wie die nächste Sitzung des Kreistages wieder stattfinden kann. Auch das werden wir selbstverständlich wieder mit den Fraktionen abstimmen.“

Einzelhändler und Betriebe: Anspruch auf Entschädigung

am 10 Mai 2020 10:54

Hunderttausendfach wurden Unternehmer und Selbstständige in den vergangenen Wochen davon abgehalten, ihren Beruf auszuüben. Betriebe mussten wegen staatlicher Corona-Anordnungen ganz oder partiell schließen. Die Folge: Massive Umsatzeinbrüche und überproportionale Kosten. Hohe Verluste verbleiben selbst dann, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Die Frage, wie mit derartiger Verlusten umgegangen wird, wurde und wird von Bund, Ländern, verantwortlichen Behörden und vereinzelt Gerichten ebenso eindeutig, wie für Betroffene existenzgefährdend beantwortet: Für Vermögensschäden wegen Tätigkeitsuntersagungen gegenüber Unternehmern oder Selbstständigen gibt es keinerlei Entschädigungen. Dem widerspricht nun erstmals ein Gutachten der Wirtschaftsanwälte Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau, das im Auftrag vom Fachärzteverband Integrative Versorgung e.V. (FIV), Seligenstadt/Hessen, erstellt wurde. Als Ko-Autoren konnte Rechtsanwalt Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte, Hanau, der darüber auf der Homepage seiner Kanzlei berichtet, den ehemaligen Verfassungs- und Verwaltungsrichter Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Wiesbaden, gewinnen. Das Ergebnis: Alle Unternehmen und Selbstständige, die im Zuge der Umsetzung der staatlichen Corona-Restriktionen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unmittelbar von Betriebsbeschränkungen und Schließungsanweisungen betroffen waren und sind, haben einklagbare Ansprüche auf staatliche Entschädigungen in Höhe aller erlittener Vermögensschäden unter Anrechnung häufig völlig unzulänglicher Unterstützungsmaßnahmen. Das bedeutet: Sämtliche von Tätigkeitsverboten betroffenen Selbstständigen, Unternehmer und Unternehmen sind, so Rechtsanwalt Harald Nickel, also keineswegs, wie es Politik und Behördenvertreter darstellen, nicht Bittsteller, sondern Anspruchsteller, denen man ihr Recht streitig macht. Es gibt gleich mehrere Entschädigungsnormen, die als Grundlage für Entschädigungsansprüche für Vermögensschäden dienen können

Rechtsanwalt Harald Nickel und Prof. Ulrich Rommelfanger greifen in ihrem Gutachten auf Bestimmungen des bestehenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zurück, die sie im Gegensatz zur gängigen Rechtsauffassung auch auf entstandene Vermögensschäden anwenden. Sie belegen, dass das IfSG, anders als bisher behauptet, Entschädigungsansprüche von „Sonderopfern“ staatlicher Maßnahmen gerade nicht ausschließe. Deshalb, so die juristischen Gutachter, bestehen Schadensausgleichspflichten umfassend auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die innerhalb von drei Monaten nach Ende der Maßnahme in geeigneter Form und an der richtigen Stelle anzumelden seien. Darüber hinaus weisen die Gutachter aus ihrer Sicht nach, dass die sogenannte Schadensausgleichspflicht, wie sie grundsätzlich bei staatlichen Beschränkungen einzelner Sonderopfer im Allgemeininteresse in den jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetzen der Bundesländer vorgeschrieben seien, auch für Vermögensschäden durch Tätigkeits- und Betriebsuntersagungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten. Den von staatlicher Seite behaupteten Ausschluss derartiger Ansprüche sehe das Infektionsschutzgesetz gerade nicht vor.

Starkes Signal an Einzelhändler und Betriebe

Es gibt, so das eingeholte Rechtsgutachten, also gleich mehrere parallele, bereits existierende Entschädigungsnormen, die als Grundlage für Entschädigungsansprüche bei Vermögensschäden herangezogen werden können, so Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau: „Das Gutachten ist ein starkes Signal an alle Selbstständigen und Unternehmen, die bedingt durch die Umsetzung der staatlichen Corona-Maßnahmen massive Schäden hinzunehmen hatten und haben.“ Angesichts der finanziellen Einbußen und der im schlimmsten Fall drohenden Insolvenz sei es daher unbedingt erforderlich, dass Verantwortliche aus Politik und Behörden ihre bislang praktizierte Verweigerungshaltung überdenken. „Wenn nicht schnellstens die bisherigen rechtswidrigen und unsozial Lasten verteilende Position von Politik und Verwaltung überdacht und korrigiert wird, sind wir bereits beauftragt, vor Gericht zu ziehen und die bestrittenen Ansprüche einzuklagen“, so Harald Nickel. Es könne nicht sein, dass es gerade kleinere und mittlere Unternehmen sind, die ruinöse Sonderopfer bringen und in ihrem Existenzkampf allein gelassen werden. Das Argument, dass hieraus eine finanzielle Überbelastung des Staates durch Entschädigungsleistungen entstehe, sei kurzsichtig und falsch. „Die sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten des Zusammenbruchs einer großen Zahl betroffener Selbstständiger und Unternehmer für den Fall, dass Sonderopfer nicht entschädigt werden, wird den Staat am Ende viel teurer zu stehen kommen, als heute durch Zubilligung von Entschädigungen für Planungssicherheit zu sorgen und Betriebe und Arbeitsplätze zu retten“, so Rechtsanwalt Harald Nickel weiter.

Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Wiesbaden, hebt hervor, dass die mit dem Gutachten identifizierte Lückenhaftigkeit des Infektionsschutzgesetzes IfSG letztlich die Tür zu allgemeinen Entschädigungsansprüchen rechtlich öffne. Das Fazit der beiden Gutachter: Vermögensschäden sind sowohl politisch im Sinne einer gerechten Verteilung von Lasten als auch rechtlich durch Entschädigung auszugleichen.

Fünf weitere Corona-Tote in Hessen

am 09 Mai 2020 17:23
Fünf weitere Corona-Tote in Hessen

In Hessen wurden am Samstag fünf weitere Todesfälle im Zusammenhänge mit dem Coronavirus gemeldet. Die Gesamtzahl hat sich damit auf 410 erhöht.

Samstag: Fünf neue Coronavirus-Fälle, 21 Personen genesen

am 09 Mai 2020 14:49
Samstag: Fünf neue Coronavirus-Fälle, 21 Personen genesen

Am Samstag meldet das Gesundheitsamt zusätzliche 21 Personen als genesen. Am gleichen Tag kommen fünf laborbestätigte Covid-19-Fälle hinzu. Damit sinkt die Zahl der noch infizierten Personen im Main-Kinzig-Kreis auf 291. Die Gesamtzahl der seit Ausbrauch der Pandemie gemeldeten Fälle addiert sich auf 663. Die neu ermittelten Fälle kommen aus Hanau (4) und Gelnhausen. Weitere Veränderungen zum Vortag gab es nicht. Es werden immer noch 32 Bürgerinnen und Bürger aus dem Main-Kinzig-Kreis stationär behandelt.

Freitag: Ein Toter, elf neue Coronavirus-Fälle

am 08 Mai 2020 17:22
Freitag: Ein Toter, elf neue Coronavirus-Fälle

Die Phase der Entspannung rund um das Coronavirus setzt sich im Main-Kinzig-Kreis laut einer Mitteilung des Kreisgesundheitsamtes weiter fort. Am Freitag konnte das Gesundheitsamt weitere 31 Personen als genesen einstufen. Aus den aktuellen Testergebnissen ergaben sich elf neue bestätigte Infektionen. Die Betroffenen kommen aus Bruchköbel, Erlensee, Flörsbachtal, Biebergemünd, Gelnhausen, Maintal, Nidderau, Steinau und Hanau (3). Eine Person aus Maintal ist im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Stationär behandelt werden 32 Bürgerinnen und Bürger aus dem Main-Kinzig-Kreis.Die Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle steigt damit im Main-Kinzig-Kreis auf 658. Die Zahl der nachweislich noch infizierten Personen ist auf 307 weiter zurückgegangen. Insgesamt gelten 313 Betroffene als genesen und 38 Patienten sind im Main-Kinzig-Kreis seit Anfang März nach einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben.

278 Wetterauer mit Coronavirus infiziert

am 08 Mai 2020 16:14
278 Wetterauer mit Coronavirus infiziert

Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Freitag (8. Mai) bei 278. Das sind zwei Personen mehr als Vortag. 227 Personen (210) sind aus der Quarantäne entlassen. In stationärer Behandlung befinden sich 28 Menschen, das sind zehn weniger als am Donnerstag. Eine intensivmedizinische Behandlung ist derzeit bei elf Menschen nötig (acht). Zwölf Menschen sind an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. Die Zahl der freien Normalbetten in den Kliniken im Wetteraukreis (Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Krankenhaus Schotten und Capio Mathilden-Hospital Büdingen) liegt aktuell bei 307, 32 mehr als am Tag zuvor. Die Zahl der freien Intensivbetten ohne Beatmung liegt heute bei 14 (acht). Die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmung liegt bei 42 (49). Bei der Beurteilung der Zahlen freier und belegter Betten ist zu beachten, dass hier auch die Belegung mit Patientinnen und Patienten eingehen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind.

Acht Neuinfektionen in der letzten Woche

Die von Bund und Land beschlossenen Öffnungen zu den Corona- Beschränkungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich. In den vergangenen acht Tagen lag die Zahl der Neuinfektionen im Wetteraukreis bei insgesamt acht, das sind weniger als drei Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner

Foto: Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises.

123 Menschen in Offenbach positiv getestet

am 08 Mai 2020 15:53

Insgesamt wurden inzwischen 123 Menschen in Offenbach positiv auf Covid-19 getestet. Seit Donnerstag ist die Zahl der bestätigten Fälle um drei gestiegen. Aktuell werden 13 Menschen im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich zwei Personen im Alter zwischen 54 und 60 Jahren mit Vorerkrankungen in einem kritischen Zustand. 34 positiv getestete Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. 198 weitere Personen befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne, weil sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten. 68 Menschen sind inzwischen wieder genesen. In Offenbach gab es bisher acht Todesfälle. Bei den Verstorbenen handelt es sich um Personen im Alter zwischen 59 und 102 Jahren. Die meisten von ihnen waren durch Vorerkrankungen belastet. Unter den genannten Zahlen befinden sich aktuell keine offenen Krankheitsfälle von Pflegebedürftigen aus Pflegeheimen.

Sechs weitere Corona-Tote in Hessen

am 08 Mai 2020 15:45
Sechs weitere Corona-Tote in Hessen

In Hessen wurden am Freitag weitere sechs Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Gesamtzahl erhöht sich damit auf 405 Todesfälle.

Das sind die neuen Corona-Regeln

am 07 Mai 2020 21:10

Grundsätzlich gilt laut Hessischer Landesregierung, dass die Öffnungen in der nachfolgend dargestellten Form nur denkbar sind, wenn die geforderten Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, und so die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis / einer kreisfreien Stadt nicht übersteigt. In einem ungünstigeren Verlauf sind erneute Einschränkungen unumgänglich.

1. Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen

Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen. Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.

2. Schulen

Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.

Der Stufenplan für die Schulen sieht vor:

ab 18.05.: Sekundarstufe I, zeitgleich Einführungsphase der Sekundarstufe II und Intensivklassen; 4. Jahrgangsstufe an den Grundschulen.
ab 18.05.: weitere Öffnung der Berufsschulen und InteA-Klassen
ab 02.06.: Jahrgangsstufen 1 – 3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an Grundschulen.
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass den Schulen für die Vorbereitung, u. a. zur Unterrichtsorganisation der Kleingruppen, Raumverteilung, Einsatzplanung der Lehrkräfte und Umsetzung des Hygieneplans, eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss.

3. Hochschulen

Die Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai 2020 im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.

4. Kindertagesbetreuung

Parallel zur Öffnung der Grundschulen ist auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder zu ermöglichen. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen. Ab dem 9. Mai besteht die Möglichkeit, familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden. In einem ersten Schritt erweitern wir ab dem 11. Mai die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung. Ab dem 2. Juni sollen die Kindertagesstätten dann im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen.

5. Dienstleistung und Handel

Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai 2020. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.

6. Gastronomie und Tourismus

Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen. Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai 2020 zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden. Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.

7. Sport und Freizeit

Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen. Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.

8. Theater, Museen, weitere Kultureinrichtungen

Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.

9. Spielhallen, Casinos und Wettbüros

Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 ihre Geschäfte wiederaufnehmen.

Donnerstag: Vier neue Coronavirus-Fälle

am 07 Mai 2020 16:40
Donnerstag: Vier neue Coronavirus-Fälle

Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag vier neue laborbestätigte Coronavirus-Fälle aus Bad Soden-Salmünster, Hanau, Maintal und Rodenbach gemeldet. Die Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle ist damit auf 647* gestiegen. 34 weitere Personen hat das Gesundheitsamt als genesen eingestuft. Zieht man alle mittlerweile 282 Genesenen sowie die 37 Sterbefälle ab, so sind aktuell noch 328 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Stationär behandelt werden 31 Bürgerinnen und Bürger aus dem Main-Kinzig-Kreis. 

*Hinweis: Die Gesamtzahl der Coronavirus-Erkrankungen umfasst alle laborbestätigten Fälle von Menschen aus dem Main-Kinzig-Kreis seit Beginn der Verbreitung. Gelegentlich muss die Statistik angepasst werden, etwa bei zunächst nicht eindeutigen Adressmeldungen aus den Laboren, einer erst nachträglichen Aufklärung über den Erstwohnsitz durch die Patienten oder Irrtümern bei der Ergebnisfeststellung und -meldung.

Corona-Lockerungen: Kreis trifft Vorbereitungen

am 07 Mai 2020 15:57

„Wir alle haben es selbst in der Hand, mit dem nächsten Schritt der Lockerungen im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben verantwortungsvoll umzugehen und damit mittelfristig weitere Schritte folgen zu lassen“, erklären Landrat Thorsten Stolz (SPD), Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD) und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann (CDU). Die angekündigten Lockerungen des Bundes und der hessischen Landesregierung, etwa für das Gastgewerbe oder den Bereich der Schulen, hat der Main-Kinzig-Kreis in dieser Woche schon zum Anlass genommen, seinerseits die nächsten Schritte vorzubereiten. Gleichwohl fordert die Kreisspitze die Bürgerinnen und Bürger weiter zur Vorsicht auf. Landrat Thorsten Stolz bringt es auf den Punkt: „Die Aufhebung von weiteren Beschränkungen darf nicht zu leichtsinnigem Verhalten führen. Weiter Abstand halten, die noch bestehenden Kontaktbeschränkungen beachten und gegenseitige Rücksichtnahme im Alltag müssen weiter das Gebot der Stunde sein.“

Der Landrat macht deutlich, was die zwischen Bund und Ländern vereinbarte sogenannte „Notbremse“ für den Main-Kinzig-Kreis bedeuten würde. Das Tempo der Lockerungen könne regional wieder gedrosselt werden, sollten die Infektionszahlen an bestimmten Orten in die Höhe steigen. Der Wert liegt bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den zurückliegenden sieben Tagen. „Die neue Regelung auf die 420.000 Einwohner unseres Kreises übertragen bedeutet konkret, dass ab einer Zahl von 210 Neuinfektionen in einer Woche eine Reihe von bisherigen Lockerungen zurückgefahren und erneut Beschränkungen umgesetzt werden müssen“, erklärt Thorsten Stolz. Diese Grenze liege schon relativ hoch, wenn man sich vergegenwärtige, dass sie selbst in der Zeit mit den höchsten Neuinfektionen im Main-Kinzig-Kreis nicht annähernd erreicht worden sei. „In der ersten Aprilhälfte hatten wir mal einen Wert von 110 Infizierten pro 100.000 Einwohnern. Es muss unser aller Ziel sein, gerade mit Rücksicht auf unser Gesundheitssystem weit unterhalb der Marke von 210, besser noch von 110 zu bleiben“, so Stolz.

Simmler: „Strukturen auf kommunaler Ebene robust und flexibel“

Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler spricht angesichts der zurückgehenden Zahlen an Neuinfektionen zwar von einer „Verschnaufpause“, will den Inzidenz-Wert von 50 Fällen je 100.000 Einwohner in einer Woche aber nicht als Startpunkt für ein Gegensteuern verstanden wissen. „Wir sehen, dass die erste Phase der Corona-Pandemie hinter uns liegt. Aber das Virus hat sich nicht verändert. Es kann sich rasant in Einrichtungen ausbreiten, es kann sich bei Menschenansammlungen stark verbreiten und es bleibt insbesondere für die ältere Generation und Vorerkrankte genauso gefährlich wie am Anfang der Pandemie“, erklärt die Erste Kreisbeigeordnete.

Entscheidend, so Simmler, bleibe ein frühzeitiges Eindämmen, wo immer ein Ansteckungsweg anzunehmen ist. Das sei im Main-Kinzig-Kreis weitgehend gelungen, „die Strukturen auf kommunaler Ebene waren robust und so flexibel wie notwendig. Wir haben durch die enge Zusammenarbeit aller auch teilweise neue Strukturen aufbauen und dieser Pandemie bisher gut trotzen können“: „Eine wie auch immer geartete Notbremse von außen haben wir bisher nicht gebraucht. Es ist einfach Teil der täglichen Arbeit des Gesundheitsamts und aller Beteiligten, die Verbreitung des Virus einzudämmen, zu verlangsamen und zur Vorsicht, Umsicht und Rücksicht aufzurufen“, sagt Gesundheitsdezernentin Simmler.

Wichtig ist nach Ansicht der Ersten Kreisbeigeordneten, dass man sich immer das Geschehen vor Ort individuell anschaue, gerade in Kliniken und in Pflegeheimen. „Wir werden uns an den Gedanken der Ungleichzeitigkeit gewöhnen müssen, sowohl was das unterschiedliche Vorgehen der Bundesländer angeht als auch die Situation, dass das Gesundheitsamt eine stationäre Einrichtung unter Quarantäne setzen muss, während sich wenige Meter entfernt wieder Menschen in Restaurants, Geschäften und Schulen begegnen“, so Simmler. Die Bürgerinnen und Bürger müssten noch lange mit dieser Situation leben und alles dafür tun, sich und andere zu schützen, „aber wir sind eben auch gut aufgestellt, sollten sich die Fallzahlen wieder verändern und wir situationsgerecht handeln müssen“.

In der Telefonkonferenz am Mittwoch hatten sich Bundeskanzlerin Angel Merke und die Länderchefs auf eine Reihe von Punkten geeinigt. Unter anderem können Gastronomen und Hoteliers in Kürze wieder öffnen, ebenso Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Möglich sind auch wieder mehr Begegnungen im privaten Bereich und Breitensport-Aktivitäten unter freiem Himmel, bei denen die Abstandsregeln einzuhalten sind.

Ottmann: „Einheitlich vorgehen, wo es nur möglich ist“

Schuldezernent Winfried Ottmann hat die Hinweise zum Bereich Schulen, wonach weitere Jahrgänge bis hinunter zu den vierten Klassen wieder den Unterricht aufnehmen sollen, in seine Gespräche einfließen lassen, die er auch am Donnerstag mit Akteuren rund um das Schulwesen geführt hat. „Wir sind täglich im Austausch mit dem Staatlichen Schulamt, Schulleitern und der KreisVerkehrsGesellschaft, um offene Fragen zu klären und uns auf das weitere Hochfahren des Unterrichtsbetriebs einzustellen. Aber wir können nicht alles zum jetzigen Zeitpunkt klären, so lange die genauen Vorstellungen und Auflagen des Landes nicht bekannt sind“, sagt Ottmann.

So fand Anfang der Woche bereits eine Gesprächsrunde mit den Schulleitungen von Förderschulen statt. Unterstützt durch die Expertise des Gesundheitsamts konnten einige Fragen zum täglichen Umgang mit Schülern mit Behinderung geklärt werden. Andere Fragen wiederum ließen sich aus Sicht von Winfried Ottmann nur einheitlich über das Schulamt beziehungsweise das Kulturministerium klären, weil sie die innere Organisation der Schulen und den Lehrbetrieb betreffen.

„Einheitlich vorgehen, wo es nur möglich ist, das ist meines Erachtens auch die Antwort auf die Frage, wie mehr Schülerinnen und Schüler trotz begrenzter räumlicher und personeller Kapazitäten an den Schulen, trotz einer begrenzten Zahl an verfügbaren Bussen im ÖPNV, bei all den geltenden Schutzregeln in den kommenden Monaten beschult werden können“, erklärt Ottmann. „Dafür werbe ich beim Staatlichen Schulamt und den einzelnen Schulen.“

Der Kreis sei beispielsweise offen für eine Art Schul-Schichtbetrieb in verschiedenen denkbaren Formen. Auch die KVG hatte hier Flexibilität signalisiert. Schwierig werde es aber, so Ottmann, wenn jeder einzelne Schulstandort ein höchst individuelles Konzept aufsetze und als unverrückbar vorlege. In der kommenden Woche werde es ein weiteres Gespräch mit Schulleiterinnen und Schulleitern aus dem Main-Kinzig-Kreis geben, in denen notwendige weitere Schritte und Vorschläge miteinander abgestimmt werden, so Ottmann. „Wir haben in den vergangenen Wochen schon gute Gespräche geführt, ich glaube, dass wir in dieser Atmosphäre auch rechtzeitig vor dem Schulstart für viele weitere tausend junge Menschen gute gemeinsame Lösungen finden werden.“

Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann erwarten nun einen zeitnahen und aussagekräftigen Fahrplan in Hessen und die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der vereinbarten Themen und Handlungsfelder. „Vor allem wir in den Landkreisen und den Städten und Gemeinden brauchen klare Aussagen für die Umsetzung der nächsten Meilensteine“, so Landrat Thorsten Stolz. „Meine Erwartungshaltung ist die, dass das Land Hessen die Zeit seit der letzten Telefonkonferenz mit der Bundeskanzlerin genutzt hat, um sich in grundlegenden Fragen und Themen zu positionieren, damit wir vor Ort und ebenso die Rathäuser, Ordnungsämter, Kitas und Schulen verbindliche Aussagen treffen können, was geht oder was eben auch nicht geht. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns.“

276 Wetterauer mit Coronavirus infiziert

am 07 Mai 2020 15:30
276 Wetterauer mit Coronavirus infiziert

Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Donnerstag (7. Mai) bei 276. Das ist eine Person mehr als Vortag. 210 Personen (205) sind aus der Quarantäne entlassen. In stationärer Behandlung befinden sich heute 38 Menschen, das sind sieben Personen mehr als am Mittwoch. Eine intensivmedizinische Behandlung ist derzeit bei acht Menschen nötig (neun). Zwölf Menschen sind an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. Die Zahl der freien Normalbetten in den Kliniken im Wetteraukreis (Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim, Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Bürgerhospital Friedberg, Krankenhaus Schotten und Capio Mathilden-Hospital Büdingen) liegt aktuell bei 275, zwei mehr als am Tag zuvor. Die Zahl der freien Intensivbetten ohne Beatmung liegt heute bei acht (zwölf). Die Zahl der freien Intensivbetten mit Beatmung liegt bei 49 (44). Bei der Beurteilung der Zahlen freier und belegter Betten ist zu beachten, dass hier auch die Belegung mit Patientinnen und Patienten eingehen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind.

Foto: Eine Übersicht über die Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises.

Elf weitere Corona-Tote in Hessen

am 07 Mai 2020 14:47
Elf weitere Corona-Tote in Hessen

In Hessen wurden am Donnerstag weitere elf Corona-Tote im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Gesamtzahl hat sich damit auf 399 erhöht.

COVID-19 Fallzahlen

am 07 Mai 2020 14:42
COVID-19 Fallzahlen

Bestätigte Fälle weltweit1: 3.754.650 (Vergl. 06.05.2020: + 77.485)
Todesfälle weltweit1: 263.983 (Vergl. 06.05.2020: + 6.646)
Bestätigte Fälle in Deutschland2: 166.091 (Vergl. 06.05.2020: + 1.284)
Todesfälle in Deutschland2: 7.119 (Vergl. 06.05.2020: + 123)
Bestätigte Fälle in Hessen3: 8.716 (Vergl. 06.05.2020: + 38)
Todesfälle in Hessen3: 399 (Vergl. 06.05.2020: + 11)
1 Johns Hopkins University (abgerufen 10:30 Uhr)
2 Robert Koch-Institut (Meldedaten, Stand 00:00 Uhr)
3 HLPUG (Meldedaten, Stand 10:30 Uhr – Hinweis: Zahlen können von den Zahlen, die durch das RKI veröffentlicht werden, abweichen aufgrund verschiedener Auslesezeitpunkte.)



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