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Gericht bestätigt Kaufpreis: Stadt Hanau kann Problem-Siedlung Kinzigheimer Weg sanieren

Gericht bestätigt Kaufpreis: Stadt Hanau kann Problem-Siedlung Kinzigheimer Weg sanieren
Foto: 5VISION.NEWS

Die Baulandkammer des Landgerichts Darmstadt hat am Mittwoch im Verfahren „Dolphin Capital 214.Projekt GmbH & Co. KG gegen die Stadt Hanau“ seine Entscheidung verkündet und die Rechtsauffassung der Stadt beim Vorgehen am Kinzigheimer Weg weitgehend bestätigt. "Nach der schriftlichen Urteilsbegründung, die noch aussteht, werden wir es detailliert einordnen", so Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD). Der Verkehrswert wurde bei der Urteilsverkündung auf 5 Millionen Euro festgesetzt, basierend auf der Einordnung als einfache Wohnlage.

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"Der von Dolphin angesetzte Kaufpreis von 9,9 Millionen Euro wurde damit als nahezu doppelt so hoch bewertet. Die Stadt durfte somit ihr Vorkaufsrecht rechtmäßig und zum abweichenden Verkehrswert ausüben. Lediglich eine leichte Korrektur nach oben nahm das Gericht auf Grundlage des Sachverständigengutachtens vor, ohne dass dies der Stadt einen Fehler zuschreibt. Die Kostenquote – vier Fünftel zu Lasten Dolphins – unterstreicht das deutliche Obsiegen der Stadt. Die Häuser der Annasiedlung am Kinzigheimer Weg mit 164 Wohnungen entstanden vor etwa 100 Jahren und liegen zwischen der Bundesstraße 43a und den Bahngleisen. Die Siedlung war 2009 bereits massiv sanierungsbedürftig, rund 80 Prozent der Wohnungen standen leer, und die städtische Baugesellschaft hätte den Sanierungsstau aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Der Verkaufserlös von damals rund 2,4 bis 2,5 Millionen Euro wurde genutzt, um an anderen Stellen in Hanau hunderte Wohnungen zu modernisieren – zum Beispiel am Biberweg, in der Glockenstraße und in der Dresdener Straße. So konnten viele Nachkriegsbauten wieder vermietungsfähig gemacht werden", heißt es aus dem Rathaus.

Und weiter: "Aus damaliger Sicht und auf Basis der Gutachten war der Kaufpreis marktgerecht – bei Denkmalschutz, hohem Leerstand und erheblichem Sanierungsstau. Daraus wurde dann ein Spekulationsobjekt. 2015 trat eine Sanierungssatzung in Kraft, um auch in Zukunft Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Wohnraum in der unter Denkmalschutz stehenden Wohnanlage zu bieten. Der Eigentümer hatte die verbindliche Sanierung trotz mehrfacherer Aufforderungen nicht durchgeführt, die Wohnanlage verkauft. Die Stadt Hanau hat 2017 den preislich deutlich überhöhten Weiterverkauf an eine Immobiliengesellschaft durch die Ausübung des Vorkaufsrechts verhindert und den Erwerb der Immobilie zum Verkehrswert verfügt. Zum vom Eigentümer eingelegten Rechtsmittel gab es nun das Urteil. Die Stadt Hanau kämpft seit Jahren juristisch dafür, die Wohnanlage zurückzubekommen und eine sozialverträgliche Sanierung umzusetzen."

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