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Hanau: Fußgängerin von E-Scooterfahrer verletzt

Hanau: Fußgängerin von E-Scooterfahrer verletzt

Nachdem eine Fußgängerin am Donnerstag mit einem unbekannten Scooter-Fahrer zusammenstieß und dadurch leichte Verletzungen erlitt, suchen die Beamten Zeugen. Die Fußgängerin war in der Krämerstraße in Hanau, dort in Höhe des Rathauses, unterwegs, als der unbekannte Fahrer des schwarzen Elektrokleinstfahrzeugs vorbeifahren wollte und diese hierbei am Bein touchierte.

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Ohne ihren Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen, flüchtete dieser anschließend. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise auf den Unfallverursacher geben können, melden sich bitte telefonisch unter der 06181 100-120 beim Polizeirevier Hanau.

 

 

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Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de

Kommentare

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Stefan
1 woche vor
Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt der Stadt Hanau werden von uns Bürgern bezahlt.
Sie sind für UNS Bürger da und haben unsere Anliegen zu unterstützen.

Mein Tipp: Wenden Sie sich mit Ihren Beschwerden direkt dorthin. Hier habe ich die Kontaktdaten herausgesucht:

Ordnungsamt

Steinheimer Str. 1b

63450 Hanau

Tel.: 2950 - 2113

Fax.: 2950 - 4004



Öffnungszeiten: Eine persönliche Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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De alde Hanauer
1 woche vor
Um mal wieder ins immer gleiche Horn zu blasen. Einerseits 30 Tagessätze für Majestätsbeleidigung, wer meldet das eigentlich trotz DSGVO Andererseits aus Singapore kopierter Bußgeld Katalog ohne Konsequenz. Evtl. sollte man opt. Schildererkennung für die Roller in Fussgängerzonen und Bahnunterführungen einführen. Geht doch technisch. Oder die Polizei läuft Streife und sitzt nicht im kühlen Auto.

Lösungen gäbe es. Aber wir kümmern uns um den Stadthof, Ökotoiletten und Mineralmulchbeete...

Die wenigen Verkehrpolizisten sieht man nur in gecasteten Billigsoaps. Gerne mit Pottdialekt.
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Prof. ad. Wilfried W
1 woche vor
Wieso werden durch entsprechende Kontrollen die Fußgänger auf Fußwegen und Fußgängerzonen
NICHT vor Radfahrern und Sootern GESCHÜTZT?

Das widerrechtliche BEFAHREN von Fußgänger-Überwegen (Zebrastreifen) zum Erschrecken der Auto-Fahrer incl.?
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R. Grimm
1 woche vor
Damit habe ich schon lange gerechnet. Solange die StVO in Hanau nicht durchgesetzt wird muss man damit rechnen. Diese sagt dass E-Scooter weder auf dem Bürgersteig noch im ganzen Bereich der Fußgängerzone fahren dürfen. Ich selbst wurde schon zweimal auf dem Bürgersteig angefahren. Die 3 Fahrer stiegen unsanft vom Scooter ab.(einmal waren sie zu zweit unterwegs)
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