Die Baulandkammer des Landgericht Darmstadt hatte am 3. Dezember mit seinem Urteil die Rechtsauffassung der Stadt Hanau weitgehend bestätigt und insbesondere die rechtmäßige Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts sowie die Einordnung des Verkehrswerts gestützt (wir berichteten). Mit der nun eingelegten Berufung bleibt der seit Jahren andauernde Rechtsstreit weiterhin ungeklärt. "Das ist eine schlechte Nachricht für die Annasiedlung und für die Menschen in dieser Stadt", erklärt Oberbürgermeister Claus Kaminsky. "Seit 2017 befinden wir uns in einem juristischen Verfahren, während sich der bauliche Zustand der Wohnanlage weiter verschlechtert. Statt Klarheit und Fortschritt erleben wir erneut Stillstand."
Die Frist zur Begründung der Berufung beträgt zwei Monate nach Zustellung des Urteils und kann zudem verlängert werden. Damit ist derzeit offen, wann eine inhaltliche Befassung des Berufungsgerichts erfolgen kann. Aus Sicht der Stadt Hanau wird der fortschreitende Verfall der denkmalgeschützten Wohnanlage weiterhin in Kauf genommen. "Der Insolvenzverwalter kommt seinen Verpflichtungen nicht nach. Es wird nicht gesichert, nicht instandgehalten, nicht aufgeräumt – das bleibt an der Stadt hängen", so Kaminsky. "Wir handeln, um Gefahren abzuwehren und weiteren Schaden zu begrenzen, obwohl wir rechtlich bis heute nicht Eigentümer sind."
Die Stadt Hanau bekräftigt ihr Ziel, die Annasiedlung zurückzuerwerben und einer sozialverträglichen Sanierung zuzuführen. "Wir kämpfen seit Jahren dafür, diese Wohnanlage dem spekulativen Stillstand zu entziehen und wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen", betont der Oberbürgermeister. "Die erneute Verzögerung hilft niemandem – am wenigsten den Gebäuden selbst."




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