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Mit Springerstiefeln und Skinhead-Shirt in Gerichtssaal

Mit Springerstiefeln und Skinhead-Shirt in Gerichtssaal

In Springerstiefeln und einem T-Shirt mit der Aufschrift „Skinhead“ erschien ein 41-jähriger Hanauer zu seiner Berufungsverhandlung im Landgericht Hanau und erklärte lautstark: „Ich habe nichts getan!“.

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gerichtIm Amtsgericht Hanau war er im September 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er in Maintal-Dörnigheim einen geistig behinderten Menschen zusammengeschlagen haben soll. Obwohl der Angeklagte auch diesmal wieder alle Vorwürfe bestritt, zog er auf Anraten von Richterin Peter die Berufung schließlich doch zurück.

Die tätliche Auseinandersetzung soll im März 2011 stattgefunden haben. Laut Urteilsbegründung des zuständigen Strafrichters im Amtsgericht ist das 61-jährige Opfer dafür bekannt, in Maintal Personen auf der Straße anzusprechen und um Geld zu betteln. Am 11. März 2011 soll er dann auf einem Fußgängerüberweg auf den Angeklagten getroffen sein und diesen beim Betteln auch mit der Hand berührt haben. Die Reaktion des 41-Jährigen war laut Urteilsbegründung heftig: Er stieß den Mann zu Boden und trat anschließend mehrfach mit seinen Springerstiefeln auf ihn ein.

Beobachtet wurde er dabei anscheinend von einem Bundespolizisten, der sich an einem naheliegenden Kiosk gerade sein Frühstück holte. Auf dessen Zeugenaussage begründete sich schließlich hauptsächlich auch das Urteil, im Nachhinein stellte sich zudem heraus, dass der geistig behinderte Mann deutlich schwerer verletzt war als zunächst gedacht. Zwar wurde er am gleichen Tag wieder aus dem Krankenhaus entlassen, weil es sich nur um Prellungen handeln sollte, tags drauf wurde dann aber ein Beckenbruch festgestellt.

„Ich habe ihn nicht getreten, nicht gestoßen, der schmeißt sich selber hin“, schilderte der Angeklagte in der Berufungsverhandlung den Ablauf der Auseinandersetzung in Maintal aus seiner Sicht, ließ sich dann aber doch von Richterin Peter („Ich würde ihnen dringend raten, die Berufung zurückzunehmen“) überzeugen, dass angesichts der bereits beim Amtsgericht gemachten Zeugenaussage des Bundespolizisten seine Chancen auf ein milderes Urteil oder gar einen Freispruch aussichtslos sind. Die Bewährungszeit für die sechsmonatige Freiheitsstrafe beträgt drei Jahre.

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