Als Bernhard Eberhard (1795-1860), erster Hanauer Oberbürgermeister, am 7. Januar 1817 die Zulassung zur Advokatur erhielt, war Deutschland (das als Nationalstaat damals nicht existierte) ein bunter Flickenteppich vieler hundert Partikularrechtsordnungen.
Eine gemeinsame Grundlage bildete dabei das so genannte „gemeine Recht“, ein in Ermangelung einer Sonderregelung in ganz Deutschland oder sogar Europa geltende gemeinsame Rechtsordnung. Sie basierte auf einer schon damals fast 1300 Jahre alten, aus mehreren dicken Büchern bestehenden lateinischen Sammlung des römischen Rechts. Über all das hatte Eberhard in seinem Jurastudium in den Jahren 1811 bis 1816 in Marburg, Gießen und Wetzlar einiges gelernt. Ergänzt wurde dieses allgemeine Recht im Hanauischen noch von verschiedenen Partikularrechtsordnungen, z. B. dem Churfürstlich Mayntzischen Landrecht von 1755.
Der Vortrag ist kostenfrei und wird von der Interessengemeinschaft Hanauer Altstadt e.V. (IGHA) in Kooperation mit dem Hanauer Geschichtsverein 1844 e.V., der Karl-Rehbeinschule und der Volkshochschule Hanau getragen. Der Eingang zum Schlossgartensaal erfolgt über den Schlossgartenzugang Nordstraße in Hanau. Parken im Schulhof nicht möglich.


