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Wie mit Bürgern umgegangen wird, die nicht einfach "nicht zahlen wollen"

Wie mit Bürgern umgegangen wird, die nicht einfach "nicht zahlen wollen"

Nach der Pfändung seines Geschäftskontos wendet sich VORSPRUNG-Leser Antonio Meißner mit diesem Leserbrief an die Öffentlichkeit.

"Gegen mich wurde wegen einer privaten Rundfunkbeitragsforderung ein Vollstreckungsverfahren betrieben, das schließlich in der Pfändung meines Geschäftskontos endete. Der entscheidende Punkt ist aus meiner Sicht nicht irgendein Zahlungsverzug, sondern etwas völlig anderes: Ich habe gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis frühzeitig und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mir die der Vollstreckung zugrunde liegenden Bescheide nicht bekanntgegeben worden seien und mir die behauptete Vollstreckungsgrundlage nicht bekannt sei.

Ich habe also gerade nicht erklärt, dass ich nicht zahlen wolle. Ich habe erklärt, dass mir die Grundlage der Vollstreckung nicht wirksam bekanntgegeben worden sei. Trotz dieses Einwands wurde mein Vorbringen im Ergebnis nicht als rechtlich erheblicher Hinweis behandelt, sondern sinngemäß auf eine bloße Zahlungsverweigerung reduziert. Statt einer nachvollziehbaren Prüfung erhielt ich pauschale Zuständigkeitsverweise, Textbausteine und am Ende die Pfändung meines Geschäftskontos.

Besonders brisant ist: Es ging der Sache nach um eine private Forderung. Die praktischen Folgen trafen aber mein Geschäftskonto und damit meinen laufenden Geschäftsbetrieb. Der Vorgang lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen konkret nachvollziehen. Vorliegen habe ich unter anderem:
- die Vollstreckungsankündigung des Main-Kinzig-Kreises
- die Schreiben des MKK, in denen mein Vorbringen sinngemäß als Zahlungsverweigerung behandelt wurde
- die Forderungspfändung, das Zahlungsverbot sowie die Überweisungs- und Einziehungsverfügung gegenüber meiner Bank
- die spätere Kontostandsanlage, in der erstmals konkret benannte Bescheiddaten und Zeiträume aufgeführt wurden
- meinen Schriftwechsel mit dem Beitragsservice
- Zustell- und Versandnachweise meiner Einschreiben
- den Nachweis der Zahlung, die ich ausschließlich zur Schadensbegrenzung geleistet habe

Besonders problematisch ist für mich dabei der Ablauf: Erst lief die Sache bis zur Pfändung weiter. Erst danach wurden konkret benannte Bescheiddaten und Zeiträume aufgelistet. Genau das verstärkt aus meiner Sicht den Eindruck, dass mein ursprünglicher Einwand gerade nicht ernsthaft geprüft, sondern schlicht übergangen wurde. Ich halte den Fall deshalb für öffentlich relevant, weil er exemplarisch die Frage aufwirft, wie mit Bürgern umgegangen wird, die nicht einfach 'nicht zahlen wollen', sondern die Bekanntgabe der angeblichen Vollstreckungsgrundlage bestreiten.

Wie kann es sein, dass ein solcher Einwand im Ergebnis auf Textbaustein-Niveau abgearbeitet wird und am Ende trotzdem das Geschäftskonto gepfändet wird?"

Antonio Meißner
Großkrotzenburg

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