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Mo, Apr
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Trotz Bürgerentscheid: Genehmigungsverfahren für Windkraft in Bad Orb gestartet
Lage der geplanten Windkraftanlagen auf der Fläche 2-304 zwischen Bieber und Bad Orb (Quelle für Koordinaten der geplanten WKA: HLNUG Windkraftanlagen in Hessen, download 19.04.2026)
Aktuell befinden sich laut der Liste „HLNUG_Windenergieanlagen“ acht Windkraftanlagen auf dem Vorranggebiet 2-304 im Genehmigungsverfahren. Das Vorranggebiet liegt zwischen Bad Orb, Villbach-Lettgenbrunn und Biebergemünd-Bieber und ist genau das Gebiet, bei dem sich die Bad Orber Bevölkerung anlässlich der Kommunalwahl im März dieses Jahres mit zwei Drittel Mehrheit gegen den Bau von Windrädern ausgesprochen hat (wir berichteten). Die Anlagen sollen eine Gesamthöhe von 266,5m mit einer elektrischen Leistung von jeweils 7 MW erreichen.
Gegenwind Bad Orb e.V. fordert die Stadtverwaltung Bad Orb auf, dem Bürgerentscheid gegen Windkraftanlagen auf dem Horstberg „mit allen rechtlich zulässigen Maßnahmen“ umgehend nachzukommen. "Offenbar will der dänische Windkraftinvestor Ørsted oder sein Nachfolger entgegen dem ausdrücklichen Willen der Bad Orber Bevölkerung still und heimlich seine finanziellen Interessen durchsetzen. Hier schert sich ein internationales Unternehmen nicht um die Interessen betroffener Bürger, sondern ausschließlich um die Interessen seiner Aktionäre. Es liegt nahe, dass noch schnell die hohen Subventionen abgegriffen werden sollen, bevor diese reduziert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nämlich, generell die hohen Subventionen für Windkraftanlagen zu reduzieren. Auch soll in Gebieten, in denen Windkraftanlagen wegen Überproduktion abgeschaltet werden, diesen für diese Zeit die Subvention entzogen werden. Schon jetzt fällt Marktprämie für die „Erneuerbaren“ bei Börsenpreisen von ≤0€ durch Stromüberproduktion ab der sechsten Stunde komplett weg. Dies kann auch bei uns der Fall sein. Beispielsweise stehen an sonnigen Wochenenden die Anlagen an den „Vier Fichten“ bei Wächtersbach häufiger, als dass sie sich drehen, auch wenn der Wind weht", heißt es in einer Vereinsmitteilung.
Und weiter: "Die wichtigen lokalen Argumente, warum diese Anlagen nicht gebaut werden dürfen, sind bekannt und sollen nur stichwortartig wiederholt werden: Schutz unseres Trinkwassers vor Verunreinigung (Öle, Fette, Freisetzung von Faserabrieb und Ewigkeits-Chemikalien, zu kleine Wasserschutzzone II); Errichtung eines Kur- und Heilwaldes zur Sicherung und Erweiterung unseres einzigen Wirtschaftszweiges Kur, Erholung, sanfter Tourismus; Menschenschutz, Waldschutz; Tierschutz; Landschaftsbild. Auch die hessische Landesregierung, der Landrat und der gewählte Landtagsabgeordnete werden aufgerufen, sich ohne Einschränkungen hinter die Bad Orber Bevölkerung zu stellen. Genauso, wie wir der abgewählten schwarz-grünen Regierung die Vergabe der Vorrangfläche 2-304 an Ørsted zu verdanken haben, könnte die derzeitige Regierung gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs von kapitalgesteuerten Investoren auf unsere Heimat ergreifen – den heftigen lobbygestützten Protesten zum Trotz. Langsam hat sich doch herumgesprochen, dass eine Energiewende nur mit volatilen Stromquellen nur mit Dauer-Subventionen, höchsten Strompreisen und Verhinderung eines wirtschaftlichen Aufschwunges am Leben erhalten wird. Ganz aktuell: Beim Internistenkongress am 18. April 2026 wurde eine Studie an 70. 000 Patienten vorgestellt. Sie zeigt, dass noch viel getan werden muss, um Bürger vor gesundheitsschädigende Wirkungen der Windkraftanlagen zu schützen."
Lage der geplanten Windkraftanlagen auf der Fläche 2-304 zwischen Bieber und Bad Orb (Quelle für Koordinaten der geplanten WKA: HLNUG Windkraftanlagen in Hessen, download 19.04.2026)