Aufgrund der Verletzungen, beide Hinterbeine waren offenbar gebrochen, gehen die Beamten davon aus, dass diese in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall einhergegangen sind. Aufgrund der Umstände ermittelt die Polizei nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Auch nach einem Zusammenstoß mit Wildtieren gilt:
- anhalten und die Unfallstelle absichern (Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen)
- Polizei verständigen
- das Tier nicht anfassen oder verfolgen; verletzte Tiere können gefährlich sein
Zeugen, die an diesem Abend etwas in Zusammenhang mit einem möglichen Verkehrsunfall beobachtet haben, melden sich bitte bei den Beamten in Bad Orb (06052 91480).


