Am 12. April dieses Jahres stattete der Obergerichtsvollzieher dem 71-Jährigen einen Besuch ab. Er kam im Auftrag eines Gläubigers, dem der Angeklagte knapp über 400 Euro schuldete. Gepfändet werden sollte der BMW des Biebergemünders, der auf dem Hof stand. Der Gerichtsvollzieher informierte den Angeklagten über die Pfändung, worauf dieser ihn bat, vom Haus aus seinen Anwalt anrufen zu dürfen. Als kurze Zeit später beide wieder zurück auf den Hof kamen, war der BMW, der noch einen Wert von zirka 1500 Euro hatte, plötzlich weg. „Stell Dir mal vor, jetzt verschwindet das Auto genau in diesem Moment“, war die erste Version des Angeklagten, dass ein „Verwandter ersten Grades“, dessen Namen er in der Verhandlung nicht nennen wollte, mit dem Auto Frühstück holen gefahren sei. Laut Gerichtsvollzieher soll er zu ihm anschließend sogar gesagt haben, dass der BMW gar nicht auf dem Hof stand. „Der Herr hat gemeint, ich könnte jetzt ja gehen“, sei er flapsig vom Angeklagten verabschiedet worden.
Damit ist die Geschichte aber noch lange nicht zu Ende. Bereits am 24. November 2011 hatte er eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben und dabei auch den BMW als seinen Besitz aufgeführt. Dem Gericht wurde jetzt ein Schreiben vorgelegt, laut dem der Angeklagte dieses Fahrzeug zwei Tage später seiner Lebensgefährtin als Sicherheit für einen Kredit überschrieben haben will. Damit wäre der BMW zum Pfändungszeitpunkt nicht mehr in seinem Besitz gewesen. Ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Gläubiger ging aufgrund dieses Schreibens sogar schon zugunsten des Angeklagten aus, die Zwangsvollstreckung wurde aufgehoben. Allerdings wurde dabei anscheinend nicht geklärt, wie dieses Dokument zustande kam. „Möglicherweise Prozessbetrug“, stellte das Gericht hier in den Raum.
Die Verfasserin sagte nämlich im Zeugenstand aus, im Frühjahr dieses Jahres, genauer gesagt vermutlich exakt am 13. April 2012, also ein Tag nach dem Besuch des Gerichtsvollziehers, in die Kanzlei des Verteidigers gefahren worden zu sein. Dort sei ihr von einer Mitarbeiterin ein Schriftstück vorgelegt worden, dass sie handschriftlich abschreiben sollte. Dabei handelte es sich um die dem Gericht vorgelegte Sicherungsübereignung für den BMW – allerdings trägt diese das Datum 26. November 2011. Und auch über den Inhalt wurde die Zeugin offenbar nicht aufgeklärt: „Ich weiß überhaupt nicht, was eine Sicherheitsübereignung ist.“ Der Angeklagte schüttelte nur noch mit dem Kopf, sein Verteidiger verkroch sich schweigend in seine Akten – der Prozess war komplett gekippt.
Für Gericht und Staatsanwaltschaft war der Sachverhalt inzwischen klar: Der Angeklagte hatte den BMW mit Hilfe seiner Verwandten vom Hof geschafft und anschließend seine Lebensgefährtin in der Kanzlei seines Anwaltes das entsprechende Schriftstück aufsetzen und vordatieren lassen, damit das Fahrzeug auch zukünftig in seinem Besitz bleibt. „Ein relativ dreistes Vorgehen in Anwesenheit des Obergerichtsvollziehers“, wollte das Gericht der Freispruch-Forderung des Verteidigers, der letztmals die Flucht nach vorne suchte, in keinster Weise folgen. Der 71-jährige Biebergemünder wurde zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt und muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, das Urteil in einer Berufungsverhandlung überprüfen zu lassen.



